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darf mir der vermieter verbieten den hund nachts in den keller zu tun?

gefragt von Maxi80 am 04.09.2008 um 7:01 Uhr

ich habe jetzt zwei hunde die ich in der nacht in den keller tu da ich bloss nachtschicht arbeite! wenn ich von der arbeit komm geh ich mit ihnen raus! danach leg ich mich hin u tu sie wieder runter! am nachmittag sind sie draussen oder in deer wohnung! mein vermieter will mir es jetzt verbieten das ich die hunde in den keller tu da meine kleine die jetzt 9 wochen alt ist rein gemacht hat und dadurch das mauerwerk kaputt geht laut seiner aussage! jetzt weiss ich nicht ob ich sie weiterhin unten lassen darf!! aber der keller gehört doch mit zur wohnung und meine nachbarn beschweren sich auch nicht!


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anonym
beantwortet von NJeschke am 2. November 2008 20:33
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Weshalb hast du überhaupt Hunde? Schlimm genug schon das du nicht ganz so viel Zeit für deine Hunde hast, aber sie in den Keller zu bringen ist doch wohl echt ein Scherz. Und ganz ehrlich wenn ich dein Vermieter wäre, dann würde ich das genauso machen, schon mal was von Tierschutz gehört?


Hamburgerin
beantwortet von Hamburgerin am 10. Januar 2009 11:13
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wieso hast du überhaupt hunde wenn du sie im keller hältst? es sind doch keine kellerasseln! wenn ich dein vermieter wäre, dann würde ich dich dem tierschutz melden und veranlassen, dass deine hunde in bessere hände kommen!


Speedyline
beantwortet von Speedyline am 25. September 2008 18:08
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Der Vermieter hat das Recht dazu es zu verbieten. Warum lässt du die Hunde nicht in deiner Wohnung? Für die Tiere ist es auch nicht schön im Keller zu sein. Habe auch zwei Hunde, aber in den Keller tun würde ich sie nicht.


Westi
beantwortet von Westi am 22. Februar 2009 09:20
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Denke auch, dass Du die Tiere abgeben solltest. Wenn der Tierschutz das erfährt, kannst Du evtl. sogar mit einer Anzeige wegen Tierquälerei rechnen, auch wenn Du das sicher in guter Absicht handelst. Ich hatte früher ebenfalls Nachschicht, musste tgl. um 3 Uhr früh aufstehen, aber unsere Hunde in den Keller zu tun ist mir nie in den Sinn gekommen. Ob der Viermieter das Recht zum Verbot hat, weiß ich nicht, aber Deine Art der Kellernutzung gehört klar nicht zum normalen Gebrauch! Westi.


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