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Darf mir der Vermieter die Wartung der Heizung berechnen ???

Frage von SuperConni SuperConni

Hallo zusammen !! Mein Vermieter (Doppelhaushälfte) berechnet mit bei der jährlichen Nebenkostenabrechnung gerne alles und jedes !! Jetzt will er mir sogar die Wartung der Gasheizung berechnen. Nachdem Ende letzten Jahres das Display der Heizung "Störung Kessel" angezeigt hat, haben wir nach Rücksprache mit dem Vermieter den zuständigen Heizungsmonteur verständigt und der hat uns darauf hingewiesen, dass die Heizung einmal gewartet werden muss. Nun meint der Vermieter, er gibt gerne den Auftrag zur Wartung, berechnet uns dann aber die Kosten. Eigentlich müsste das Haus bereits uns gehören, nach den Kosten die wir dafür zahlen. Er könnte uns doch auch nicht die Kosten für eine neue Heizung berechnen, sollte diese einmal kaputt sein. Ich bitte um Eure Hilfe - Danke !!

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Antworten (8)

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    Antwort von stefffi23 stefffi23

    http://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/heizkosten/2000-wartung-7AC27-00-281.html

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    echte Wartungskosten gehören wie die Kosten für Schornsteinfeger, Immissionsmessung und Verbrauchsablesung zu den umlagefähigen Betriebskosten (dazu gehören z.B. auch die Materialkosen von Brennerdüsen usw., jedoch keine Reparaturkosten);

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    steht in § 2 der Betriebskostenverordnung

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    Antwort von ninak ninak

    Grundsätzlich darf die Heizungswartung an den Mieter weiterbelastet werden. Allerdings nicht die Reparatur, die muß der Vermieter tragen. Guck mal in deinen Mietvertrag. Wenn dort nicht angegeben ist, daß die Heizungswartung von euch zu tragen ist, dann darf er sie auch NICHT an euch belasten!

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    Antwort von brucko brucko

    Wenn Sie schon so viel an den Vermieter bezahlt haben wäre es doch sinnvoll, selbst ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen. Vielleicht wären dann die Kosten niedriger???? Es gibt genaue gesetzliche Regelungen welche Betriebs- und Unterhaltungskosten usw. der Vermieter auf die Nebenkosten umlegen kann und darf. Warum sollte er das nicht tun und die Kosten selber tragen? Würden Sie das tun?

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    Antwort von KlausNeumann KlausNeumann

    Wartungskosten dürfen berechnet werden, Reparaturen nicht. Wenn der Monteur während der Wartung das Display auswechselt, wirst Du nicht viel dagegen machen können.

    Zu Deiner Anmerkung, das Haus müsste mit Euren Mietzahlungen ja schon fast Euch gehören: Jeder hatt doch die Möglichkeit, sich ein eigenes Haus zu bauen und sein Geld nicht für die Miete, sondern für die Kredittilgung auszugeben!

    http://www.wohnung.com/bausparen-aenderung-2009/

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    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961

    Wartungsarbeiten sind umlagefähig wenn sie regelmäßig erfolgen. Ich lese das hier das 1. Mal die Wartung durchgeführt wurde. Also muss diese jetzt jedes Jahr durchgeführt werden damit sie umgelegt werden kann. Wenn sie also nächstes Jahr nicht mehr gemacht wird ist die Umlegung falsch.

    Aber grundsätzlich muss der Mieter alle Kosten zahlen, die zum Betrieb der Wohnung anfallen. Also was willst du. Wenn die das nicht paßt kauf dir was, dann kommst auch nicht billiger.

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    Antwort von Soldiersgirl85 Soldiersgirl85

    Hallo dein Vermieter hat nicht das Recht dir die Kosten aufzubrumen ihr habt ihm ja vorher Bescheid gegeben bevor ihr den Monteur benachrichtigt habt und er war einverstanden damit. Hättet ihr jetz auf eigene Faust gehandelt ohne das mit dem Vermieter abzusprechen hätte er das Recht euch die Kosten zu überlassen, da er davon nix wusste!! Also immer alles vorher dem Vermieter sagen und absprechen dann gibts kein böses Erwachen!!

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    ich hab mich grade gefreut daß gleich 2 richtige antworten geschrieben wurden und dann kommst du. keine ahnung aber behaupten.

    Heizungswartung und reinigung sind nach § 27 II.BVO /FF umlagefähig. reparaturkosten nach § 535 BGB nicht.

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Ja!

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