Jaunty am 11.05.2009 um 11:18 Uhr
Kürzlich hat der Vermieter meiner Lebensgefährtin im Hausflur einen Aushang angebracht in dem er mir , er hat mich namentlich genannt, den Zugang zum Haus verweigert. Ich habe mir in dem Haus noch nie etwas zu schulden kommen lassen. Es passt dem Hauseigentümer nur nicht daß ich einen Schlüssel für die Haustüre habe. Wenn ich bei meiner Lebensgefährtin übernachte muss ich morgens sehr früh das Haus verlassen weil ich zur Arbeit muss. Und um 5 Uhr früh ist die Haustüre noch abgeschlossen. Darf der Hauseigentümer das wirklich bestimmen?
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Ein Vermieter kann kein Hausverbot einem Mieter oder dessem Partner erteilen!!! Ein Vermieter darf auch nichts dagegen haben wenn ein Partner dauerhaft bei einem Mieter einzieht.

das ist ja ..... der hat sie nicht mehr alle, aber das schlimme ist es ist sein Haus, er kann sagen was im passt und was nicht, allerdings kann und darf er dich nicht öffentlich mit dem Namen nennen, er hätte dich auffordern können mit einem brief im briefkasten deiner lebensgefährtin.
so geht das nicht! Ein Vermieter kann einem auch nicht persönlich auffordern das Haus nicht mehr zu betreten. Er hat die Wohung vermietet und muß daher jederzeit Besuch unangemeldeten Besuch zu tollerieren. Ein Vermieter hat auch kein Mitbestimmungrecht, ob ein Partner bei einem Mieter miteinzieht. Sobald ein Eigentümer seine Wohnung vermietet, sind seine Rechte beschränkt
Memlon am 11. Mai 2009 11:36 aber wenn er mitlerweile mehr wie 3 mal dort schläft sind sie wiederum verplichtet dem eigentümer bescheid zu geben , denn er hat diese wohnung an eine person vermietet und nicht an zwei. wenn er krass wäre, wäre dies sogar ein kündigungsgrund, lies mal die klausel eines Mietvertrages, da steht deutlich drin, dass wenn es veränderungen gibt, dass man dies dem vermieter mitteilen muss.
Quatsch!!! mehr wie 3 mal! So ein Blödsinn! Veränderungen beziehen sich immer auf eine dauerhafte Nutzung und kein Besuch. Dauerhaft ist es dann, wenn derjenige keine andere Wohnung hat. Nur dann muß man es melden. Wäre es ein Besuch, wäre dieser ohne Meldung bis zu 3 Monate zu tollerieren. Außerdem spielt es keine Rolle was in einem Mietvertrag steht, wenn dort Klauseln stehen, die gegen bestehenden Recht oder Rechtsprechung verstoßen. Diese sind dann nämlich gar nicht gültig.
Memlon am 11. Mai 2009 11:46 naja wenn du meinst, bei uns war es so! aber egal, lassen wir es einfach. Ich habe die erfahrung so gemacht, so gebe ich sie weiter,:-)
Memlon am 11. Mai 2009 11:48 es kann ja auch sein das der vermieter kein nebenbuhler will! Wer weiss das schon!!!
ihr ward sicher nicht vor Gericht deshalb. Denn sonst hättet ihr gewonnen. Und was der Vermieter will und was nicht ist eigentlich egal
die rechrtsprechung ist bezüglich der dauer noch unterschiedlich. ich würde 6 wochen sagen.
berndkaiser am 11. Mai 2009 12:56 Ob es sich hier um eine persönliche Sache handelt oder nicht, ist offen. Wäre ich eine weitere Mietpartei im gleichen Haus, würde ich beim Vermieter nachhören, ob die Nebenkosten wie Wasser und Reinigung usw. anteilgerecht umgelegt werden. Denn alle Vorteile nehmen und das auf Kosten von anderen ist nicht ok.
Jaunty am 11. Mai 2009 14:45 Bei zweimaligem Besuch pro Woche?
Hausverbot kann der Eigentümer Dir nur erteilen, wenn Du Dir was hast zuschulden kommen lassen, wenn Du also den Hausfrieden stören würdest.
Der Vermieter Deiner Freundin kann Dir nicht verbieten, sie zu besuchen. Das wäre ein Eingriff in die Privatsphäre, die dem Vermieter nicht zusteht.
Oder bist Du gar dort eingezogen? Das kann der Vermieter auch nicht verwehren - aber dann sollte die Freundin/Lebensgefährtin das dem Vermieter melden, damit z.B. auch die Nebenkosten ordnungsgemäß abgerechnet werden können.
Die Sache mit dem Haustürschlüssel würde sich auf jeden Fall erledigen, wenn Du "nur" zu Besuch kommst, ist das schon schwieriger. Einen Wohnungsschlüssel darf die Freundin Dir geben. Über Haustürschlüssel verliert eigentlich niemand irgendwo ein Wort...
Jaunty am 11. Mai 2009 14:46 Das sehe ich auch so.

Nein, darf er nicht. Dann ist da noch das Problem mit der verschlossenen Haustür. Wenn es eine Tür mit Schnappschloß ist, darf eigentlich lt. Brandschutzgesetz überhaupt nicht abgeschlossen werden. Wenn es z.B. brennt, rennt alles in Panik zur Tür, aber: Pustekuchen, es ist abgeschlossen. Wer hat jetzt den Schlüssel parat? Vermutlich niemand. Also zurück und den Schlüssel holen. Geht nicht, das Treppenhaus steht schon in Flammen. In diesen Falle: Ruhet sanft, das Krematorium könnt ihr euch sparen...
stimmt, darf man nur dann, wenn die Tür ein Notfallentriegelung besitzt, mit der man im Brandfall die Tür auch ohne Schlüssel öffnen kann

Solange du Mieter bist, kann er weder dir noch deinen Besuchern den Zugang verwehren.
Er ist ja nicht Mieter...

Ich denke mal, daß der Hauseigentümer nicht das Recht hat in die Privatspäre seiner Mieterin einzugreifen. Sie zahlt die Miete und es muß ihm wurscht sein, wer wann wo übernachtet.
wenn du nix angestellt hast dann wohl nicht, er kann ja seinen mietern nicht verbieten besuch zu haben. aber ich glaube er hat einen grund wenn er das macht.
gottesanbeterin am 11. Mai 2009 11:21 Sicher hat er einen Grund : es passt ihm nicht!

dafür zahlt deine fruendin doch miete ...ihm muss es egal seinw er noch in dem haus schläft oder den schlüssel hat ...wenn sie brav die miete zahlt kann er nix er kann ebn sowenig verbieten das sie besuch kriegt...das ist privatsache

Der Vermieter (Hauseigentümer) hat das Recht, jedem, der nicht im Hause wohnt, das Betreten seines Hauses und des Grundstücks ohne Angaben von Gründen zu verbieten und ihn zum sofortigen Verlassen aufzufordern (§ 903 BGB). Allerdings steht dem Vermieter gegenüber dem Mieter das Hausrecht nicht zu und gegenüber Besuchern des Mieters nur in Ausnahmefällen (LG Hagen WM 92, 430).

schon der aushang mit nennung deines namens ist eine verletzung des datenschutzes und damit strafwürdig. dass deine freundin dir einen ihrer hausschlüssel überlässt, ist allein ihre sache und nicht von der erlaubnis des vermieters abhängig. deine freundin kann und darf zu jeder tages- und nachtzeit besuch empfangen ohne jegliche einschränkungen und vorschriften. alles was dem entgegen im mietvertrag steht, ist unwirksam. insofern dir keinerlei beschimpfungen oder beleidigungen gegen den vermieter oder andre mieter im haus nachweisbar sind, gilt auch ein hausverbot nicht. kann auch sein, dass er neidisch ist und selbst auf irgendwas mit deiner freundin reflektiert hat, aber dass ist allein sein problem.
mach dich mal schlau wenn du nämlich regelmäßig dort übernachtest hast du das nämlich dem vermieter mietzuteilen und muss dich mit in den mietvertrag schreiben lassen hat er euch darauf angesprochen dass er deswegen diese reaktion mit dem hausverbot macht?
Ein Partner muß sich nicht in den Mietvertrag mit einschreiben lassen, wenn er dauerhaft miteinzieht. Aber auch wenn der Partner jeden Tag zu Besuch kommt, muß dies dem Vermieter nicht mitgeilt werden, solange der Partner eine eigene Wohung hat und dort gemeldet ist. Nur wenn er dauerhaft einzieht, muß dies dem Vermieter gemeldet werden, darf aber nicht verwehrt werden. Eine Vertragsänderung ist nicht notwendig und selten sinnvoll