1

Darf mir das Jugendamt unter Erpressung einer Unterschrifft

Frage von XXXAAAXXX XXXAAAXXX

mein Kind weg nehmen .

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (9)

  • 2
    Antwort von Blondi Blondi

    Was heißt hier Erpressung. Das Jugendamt muss schon dringende Gründe haben, wenn sie ein Kind wegnehmen. Wenn Du damit nicht einverstanden bist, solltest Du Dir rechtlichen Beistand holen.

    Kommentar von XXXAAAXXX XXXAAAXXX

    Es geht um Art und weise Verstanden ?

    Kommentar von Blondi BlondiBlondi

    Was hast Du denn für einen Ton drauf??? Dir würde ich es jetzt sofort wegnehmen.

  • 1
    Antwort von doris11 doris11

    sie dürfen dich nicht Erpressen,nimm einen Anwalt...

  • 0
    Antwort von annett1106 annett1106

    Das darf das Jugendamt nicht,aber sie machen es immer wieder.Es ist uns auch so ergangen.Am Besten immer gleich einen Anwalt nehmen.

  • 0
    Antwort von jockl jockl

    Unabhängig davon dass Erpressung strafbar ist, ist für mich unverständlich was eine Erpressung und eine Unterschrift für einen Zusammen haben.

  • 0
    Antwort von ElenaandJanosch ElenaandJanosch

    naja, erpressung... Was ich so aus der Praxis kenne, KÖNNTE man schon als erpressung auslegen: in vielen Fällen bietet das Jugendamt dir an, zu einer Maßnahme (zB einem Aggressionstraining) zuzustimmen und geben dir wenn du Nein sagst zu verstehen, dass sie in Fällen, wo sie sehen, dass eine Kindeswohlgefährdung stattfindet, dem Gericht den Fall vorlegen, der dann entscheiden kann, dass die Eltern bestimmte Rechte verlieren. Das Jugendamt will aber keine Kinder wegnehmen, sondern sicherstellen, dass notwendige Maßnahmen auch ergriffe werden.

  • 0
    Antwort von scader1 scader1

    Niemand darf jemandem unter Zwang etwas wegnehmen, auch nicht das Jugendamt.

    Kommentar von XXXAAAXXX XXXAAAXXX

    Als kann ich mit der Eidesstatlichen erklärung alles für hifällig betrachten lassen.

    Kommentar von dolorit doloritdolorit

    nein - nimm dir einen anwalt

  • 0
    Antwort von anneroseX anneroseX

    Zum Wohle des Kindes darf und muß das Jugendamt Kinder aus der Familie nehmen. Erpressung ist natürlich nicht erlaubt.

    Kommentar von XXXAAAXXX XXXAAAXXX

    Zum Wohle des Kindes ist nicht immer zum Wohle des Kindes da die BGewggründe der Abnahme sich ebenfals auf nichtigen Annahmen stellen aber die Erpressung wurde gemacht mit Druck

    Kommentar von jockl jockljockl

    Stelle die Frage neu, da kommt kein klares Bild zu stande.

    Kommentar von anneroseX anneroseXanneroseX

    Tja, das können wir hier natürlich nicht beurteilen.

  • 0
    Antwort von stenhe stenhe

    um gottes willen. wie haben se dich denn erpresst? erpressung is verboten!!!!

    Kommentar von XXXAAAXXX XXXAAAXXX

    Habe ich ein Recht per eitesstadlicher Erklärung meine Unterschrift als nichts wert anschauen zu lassen

    Kommentar von jockl jockljockl

    Auch hier ist mehr Info nötig, um verstehen zu können.

  • 0
    Antwort von Brittchen Brittchen

    Keiner nimmt einfach so jemanden das Kind weg!!

    Und zu einer Unterschrift erpressen lassen würde ich mich NIEMALS....

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.