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Darf Mieter Wohnungsschloss tauschen

Frage von Bluesky123 Bluesky123

Darf mein Mieter, ohne mich zu fragen ,das Schloss tauschen. Wir haben eine Schliessanlage in unserem Mietshaus.

Ist das schon ein Kündigungsgrund?

Bitte um Information.

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Antworten (19)

  • 8
    Antwort von docbde docbde

    Die Schlösser darf er jederzeit tauschen -aber ggf. muss er bei Auszug den Urzustand wieder herstellen!

    Kann ja sein, dass er einen Grund hat: Manche Vermieter schnüffeln ja gerne rum und so... ;-)

    Kommentar von marlylie marlyliemarlylie

    er muss das alte schloss nicht zwingend wieder einbauen - aber muss alle schlüssel zu dem neuen schloss abgeben...lg

  • 3
    Antwort von amdros amdros

    Ich kenne die gesetzlich Grundlage zwar nicht, würde Deine Frage zur Kündigung aber mit nein beantworten. Denke aber auch, bei Auszug sollte der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden.

    Ich hätte auch Probleme zu wissen, daß jemand einen Schlüssel für meine Wohnung hat, denn der Vermieter ist verspflichtet, sämtliche Schlüssel dem Mieter auszuhändigen

    Kommentar von Bluesky123 Bluesky123

    Unser Mieter hat 2004, 2 Wohnungsschlüssel bekommen. Jetzt sagt er, er hätte einen Verloren, deswegen hat er das Schloss ausgetauscht. Das kann er doch nicht machen.

    Kommentar von helrich helrichhelrich

    Warum soll er das nicht machen können? Solange er die Tür nicht beschädigt und Dir bei Auszug sämtliche Schlüssel zurück gibt, sollte das doch kein Problem sein. Oder ist Dir als Vermieter damit der heimliche Zugang zur Mietwohnung verbaut worden?

    Kommentar von amdros amdrosamdros

    Und ob er das machen kann. Er hat dann aber auch sämtliche Schlüssel des neuen Schlosses an Euch bei Auszug heruas zu geben. Wo seht Ihr ein Problem???

  • 3
    Antwort von paggio paggio

    Das Schloss zur Wohnungstür ja,Eingangstür nein.

  • 3
    Antwort von reinersaam reinersaam

    an seiner wohnungstür darf er ein anderes schloss einbauen.

  • 3
    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Ja, das darf er. Ich mache das aus Prinzip immer. Er muss nur das alte Schloss bei Auszug wieder einbauen. Allerdings darf er nur das Schloss in der Wohnungstür austauschen, das Haustürschloss natürlich nicht.

  • 2
    Antwort von toylex toylex

    Dein Mieter darf das Schloss austauschen, muss aber bei Auszug den alten Zustand wieder herstellen. Er muss dich auch nicht fragen, sondern kann es einfach machen. Ein Kündigungsgrund ist es somit auch nicht.

    Außerdem kann es dir doch egal sein. Du darfst seine gemietete Wohnung so wie so nicht mit deinem Generalschlüssel betreten.

  • 2
    Antwort von schlossgeist schlossgeist

    Ja, das darf er.

  • 2
    Antwort von primusvonquack primusvonquack

    Klaro darf der das. Beim Auszug muss er das Schloss wieder einbauen. Vorausgesetzt du meinst das Schloss der Wohnungstür.

    Kommentar von marlylie marlyliemarlylie

    er muss das alte schloss nicht zwingend wieder einbauen - aber er muss alle schlüssel zu dem neuen schloss abgeben..

    Kommentar von primusvonquack primusvonquackprimusvonquack

    Wenn eine Schließanlage verbaut ist, muss er das Schloss selbstverständlich wieder einbauen, er hat die Wohnung so zu übergeben, wie er sie gemietet hat, sonst wird's teuer.

  • 2
    Antwort von holsch holsch

    das darf er tun, er baut deins beim auszug wieder ein und gut ist

  • 2
    Antwort von miccy miccy

    Ja,darf er !

  • 1
    Antwort von Volker13 Volker13

    Er darf seine schlösser so oft tauschen, wie er will.

  • 1
    Antwort von Zidster Zidster

    Ja er darf scheinbar doch g

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    Antwort von opague1 opague1

    ist wohl ein äußerst extremer Fall --zumal der Vermieter unbestreitbare Spuren des unberechtigsten Betretens der vermieteten Wohnung zurückließ ... Wenn der Mieter von der Arbeit zurückkam fand er oft seine Heizkörper zugedreht --oder die von ihm gekippten Fenster geschlossen

    ICH würde in JEDEM Fall das Schloß auswechseln es könnte ja jemand einen beim Vermieter deponierten Schlüssel entwenden --und die Wohnung ausräumen

    Gegenfrage : Falls der Vermieter DOCH irgendwie in die Wohnung eindringt : Darf ich Säurefallen --Sprengfallen ,-Elektroschock-Anlagen ,--oder Ähnliches einbauen ???

    grins

  • 0
    Antwort von wunhtx wunhtx

    Sofern es sich um ein BKS System handelt, wird zwar meist von einer Schließanlage gesprochen, meist sind es aber keine. Schließanlagen haben zertifizierte Schlüssel, die nur der VM über sein Zertifikat bestellten kann. Man benötigt in der Regel für Haus, Wohnung, Garage und Keller nur einen einzigen Schlüssel. Hier sollte der Mieter keineswegs den Austausch vornehmen. Dies fällt unter bauliche Veränderungen. Zudem ist der Rückbau bei Auszug meist kaum möglich und es entsteht erheblicher Schaden.

    Handelt es sich um BKS Schlösser, bei denen eben auf einfache Art der Haustürschlüssel zentral ist, nur die Wohnungen, Garage und Keller müssen mit getrennten Schlüssel geöffnet werden, kann der Mieter unter gewissen Umständen das Schloß austauschen. Dies erfolgt meist dann, wenn der VM in Abwesenheit des Mieters in der Wohnung des Mieter herumschnüffelt und aus der Ideologie "ich bin der VM, ich darf das" nicht beachtet, dass er eine Mietwohnung nicht zu betreten hat, wenn der Mieter nicht zustimmt oder nicht anwesend ist.

    Gibt es Hinweise oder gar Beweise, die Anlass gegeben haben, die Schlösser auszutauschen, hat der Mieter gegenüber dem VM einen Grund zur fristlosen Kündigung. Der VM zhalt dann die Kosten der Wohnungssuche, den Umzug und bis zu zwei Jahren eine mögliche Mietdifferenz für eine gleich große Wohnung.

  • 0
    Antwort von Haesilein1951 Haesilein1951

    Bluesky mit der Übergabe der Wohnung an den Mieter hat dieser das Hausrecht. Ist an manche Vermieter anscheinend noch nicht durchgedrungen.

    Dies ist kein Kündigungsgrund.
    Einen Schlüssel für die Schließanlage kann nur nachmachen lassen, der die Schließkarte hat und das bist ja wohl Du als Vermieter.
    Die Kosten kannst Du ja bei Beendigung verlangen von der Kaution einbehalten.

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    Antwort von cat64k cat64k

    Ja sicher darf man das als Mieter. Im übrigen hast du als vermieter auch kein recht die Wohnung zu betreten.

  • 0
    Antwort von Jaunty Jaunty

    Wenn Du wirklich Vermieter sein solltest dann frage daß doch mal beim Haus.-und Grundbesitzerverein.

    Kommentar von Bluesky123 Bluesky123

    Die arbeiten heute nicht. Mein Problem wollte ich aber gern heute gelöst haben.

    Kommentar von Jaunty JauntyJaunty

    Würde es Dir viel ausmachen wenn Du Deinem Mieter anstatt heute erst am Montag kündigst?

  • 0
    Antwort von wuschelwookie wuschelwookie

    Na sicher darf man. Du hast das Recht dein Hab und Gut zu sichern wie du es für richtig hälst. Jedoch bei Auszug Ursprungszustand herstellen.

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    Antwort von Anne39 Anne39

    Normalerweise darf dein Mieter ohne deine Erlaubnis gar nichts verändern,auch kein Schloss austauschen.Ob das nun gleich ein kündigungsgrund ist weiß ich nicht,aber du kannst verlangen,dass er das alte Schloss wieder anbringt.

    Kommentar von reinersaam reinersaamreinersaam

    wieso darf er das schloss an seiner wohnungstür nicht austauschen?

    Kommentar von primusvonquack primusvonquackprimusvonquack

    Natürlich darf er das Schloss austauschen.

    Kommentar von toylex toylextoylex

    Das ist so leider nicht richtig.

    Kommentar von Scholz2009 Scholz2009Scholz2009

    Wie kommst Du denn bloß auf diese Idee? Schlösser sind bewegliche Sachen und die darf man als Mieter natürlich verändern. Man muss nur beim Auszug den Ursprungszustand wiederherstellen.

    Kommentar von Bluesky123 Bluesky123

    Und was wird dann, wenn er nur eine Schlüssel abgibt, obwohl er damal 2 Schlüssel von uns bekommen hat.

    Kommentar von Anne39 Anne39Anne39

    Er darf`s ja austauschen,aber eben nur mit Erlaubnis.

    Kommentar von Bluesky123 Bluesky123

    Und die hatte er nicht.

    Kommentar von Scholz2009 Scholz2009Scholz2009

    Mit Verlaub, das ist Quatsch hoch drei. Siehe u.a. http://www.mieterverein-dortmund.de/ratgeber.htm

    Kommentar von helrich helrichhelrich

    Selbstverständlich muß er Dir 2 Schlüssel zurück geben. Und wenn er nur 1 hat, dann muß er auf eigene Kosten einen Schlüssel nacharbeiten lassen.

    Kommentar von Bluesky123 Bluesky123

    Das wird er aus Kostengründen nicht tun. Es ist eine Schliessanlage, kann denn jeder Schlosser den Schlüssel nach machen?

    Kommentar von Haesilein1951 Haesilein1951Haesilein1951

    Bluesky mit der Übergabe der Wohnung an den Mieter hat dieser das Hausrecht. Ist an manche Vermieter anscheinend noch nicht durchgedrungen.

    Dies ist kein Kündigungsgrund.
    Einen Schlüssel für die Schließanlage kann nur nachmachen lassen, der die Schließkarte hat und das bist ja wohl Du als Vermieter.
    Die Kosten kannst Du ja bei Beendigung verlangen von der Kaution einbehalten.

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