Darf mein Mieter, ohne mich zu fragen ,das Schloss tauschen. Wir haben eine Schliessanlage in unserem Mietshaus.
Ist das schon ein Kündigungsgrund?
Bitte um Information.
Darf mein Mieter, ohne mich zu fragen ,das Schloss tauschen. Wir haben eine Schliessanlage in unserem Mietshaus.
Ist das schon ein Kündigungsgrund?
Bitte um Information.
Die Schlösser darf er jederzeit tauschen -aber ggf. muss er bei Auszug den Urzustand wieder herstellen!
Kann ja sein, dass er einen Grund hat: Manche Vermieter schnüffeln ja gerne rum und so... ;-)
Ich kenne die gesetzlich Grundlage zwar nicht, würde Deine Frage zur Kündigung aber mit nein beantworten. Denke aber auch, bei Auszug sollte der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden.
Ich hätte auch Probleme zu wissen, daß jemand einen Schlüssel für meine Wohnung hat, denn der Vermieter ist verspflichtet, sämtliche Schlüssel dem Mieter auszuhändigen
Unser Mieter hat 2004, 2 Wohnungsschlüssel bekommen. Jetzt sagt er, er hätte einen Verloren, deswegen hat er das Schloss ausgetauscht. Das kann er doch nicht machen.
Warum soll er das nicht machen können? Solange er die Tür nicht beschädigt und Dir bei Auszug sämtliche Schlüssel zurück gibt, sollte das doch kein Problem sein. Oder ist Dir als Vermieter damit der heimliche Zugang zur Mietwohnung verbaut worden?
Und ob er das machen kann. Er hat dann aber auch sämtliche Schlüssel des neuen Schlosses an Euch bei Auszug heruas zu geben. Wo seht Ihr ein Problem???
Ja, das darf er. Ich mache das aus Prinzip immer. Er muss nur das alte Schloss bei Auszug wieder einbauen. Allerdings darf er nur das Schloss in der Wohnungstür austauschen, das Haustürschloss natürlich nicht.
Dein Mieter darf das Schloss austauschen, muss aber bei Auszug den alten Zustand wieder herstellen. Er muss dich auch nicht fragen, sondern kann es einfach machen. Ein Kündigungsgrund ist es somit auch nicht.
Außerdem kann es dir doch egal sein. Du darfst seine gemietete Wohnung so wie so nicht mit deinem Generalschlüssel betreten.
Klaro darf der das. Beim Auszug muss er das Schloss wieder einbauen. Vorausgesetzt du meinst das Schloss der Wohnungstür.
er muss das alte schloss nicht zwingend wieder einbauen - aber er muss alle schlüssel zu dem neuen schloss abgeben..
Wenn eine Schließanlage verbaut ist, muss er das Schloss selbstverständlich wieder einbauen, er hat die Wohnung so zu übergeben, wie er sie gemietet hat, sonst wird's teuer.
ist wohl ein äußerst extremer Fall --zumal der Vermieter unbestreitbare Spuren des unberechtigsten Betretens der vermieteten Wohnung zurückließ ... Wenn der Mieter von der Arbeit zurückkam fand er oft seine Heizkörper zugedreht --oder die von ihm gekippten Fenster geschlossen
ICH würde in JEDEM Fall das Schloß auswechseln es könnte ja jemand einen beim Vermieter deponierten Schlüssel entwenden --und die Wohnung ausräumen
Gegenfrage : Falls der Vermieter DOCH irgendwie in die Wohnung eindringt : Darf ich Säurefallen --Sprengfallen ,-Elektroschock-Anlagen ,--oder Ähnliches einbauen ???
grins
Sofern es sich um ein BKS System handelt, wird zwar meist von einer Schließanlage gesprochen, meist sind es aber keine. Schließanlagen haben zertifizierte Schlüssel, die nur der VM über sein Zertifikat bestellten kann. Man benötigt in der Regel für Haus, Wohnung, Garage und Keller nur einen einzigen Schlüssel. Hier sollte der Mieter keineswegs den Austausch vornehmen. Dies fällt unter bauliche Veränderungen. Zudem ist der Rückbau bei Auszug meist kaum möglich und es entsteht erheblicher Schaden.
Handelt es sich um BKS Schlösser, bei denen eben auf einfache Art der Haustürschlüssel zentral ist, nur die Wohnungen, Garage und Keller müssen mit getrennten Schlüssel geöffnet werden, kann der Mieter unter gewissen Umständen das Schloß austauschen. Dies erfolgt meist dann, wenn der VM in Abwesenheit des Mieters in der Wohnung des Mieter herumschnüffelt und aus der Ideologie "ich bin der VM, ich darf das" nicht beachtet, dass er eine Mietwohnung nicht zu betreten hat, wenn der Mieter nicht zustimmt oder nicht anwesend ist.
Gibt es Hinweise oder gar Beweise, die Anlass gegeben haben, die Schlösser auszutauschen, hat der Mieter gegenüber dem VM einen Grund zur fristlosen Kündigung. Der VM zhalt dann die Kosten der Wohnungssuche, den Umzug und bis zu zwei Jahren eine mögliche Mietdifferenz für eine gleich große Wohnung.
Bluesky mit der Übergabe der Wohnung an den Mieter hat dieser das Hausrecht. Ist an manche Vermieter anscheinend noch nicht durchgedrungen.
Dies ist kein Kündigungsgrund.
Einen Schlüssel für die Schließanlage kann nur nachmachen lassen, der die Schließkarte hat und das bist ja wohl Du als Vermieter.
Die Kosten kannst Du ja bei Beendigung verlangen von der Kaution einbehalten.
Ja sicher darf man das als Mieter. Im übrigen hast du als vermieter auch kein recht die Wohnung zu betreten.
Wenn Du wirklich Vermieter sein solltest dann frage daß doch mal beim Haus.-und Grundbesitzerverein.
Die arbeiten heute nicht. Mein Problem wollte ich aber gern heute gelöst haben.
Würde es Dir viel ausmachen wenn Du Deinem Mieter anstatt heute erst am Montag kündigst?
Na sicher darf man. Du hast das Recht dein Hab und Gut zu sichern wie du es für richtig hälst. Jedoch bei Auszug Ursprungszustand herstellen.
Normalerweise darf dein Mieter ohne deine Erlaubnis gar nichts verändern,auch kein Schloss austauschen.Ob das nun gleich ein kündigungsgrund ist weiß ich nicht,aber du kannst verlangen,dass er das alte Schloss wieder anbringt.
wieso darf er das schloss an seiner wohnungstür nicht austauschen?
Natürlich darf er das Schloss austauschen.
Das ist so leider nicht richtig.
Wie kommst Du denn bloß auf diese Idee? Schlösser sind bewegliche Sachen und die darf man als Mieter natürlich verändern. Man muss nur beim Auszug den Ursprungszustand wiederherstellen.
Und was wird dann, wenn er nur eine Schlüssel abgibt, obwohl er damal 2 Schlüssel von uns bekommen hat.
Er darf`s ja austauschen,aber eben nur mit Erlaubnis.
Und die hatte er nicht.
Mit Verlaub, das ist Quatsch hoch drei. Siehe u.a. http://www.mieterverein-dortmund.de/ratgeber.htm
Selbstverständlich muß er Dir 2 Schlüssel zurück geben. Und wenn er nur 1 hat, dann muß er auf eigene Kosten einen Schlüssel nacharbeiten lassen.
Das wird er aus Kostengründen nicht tun. Es ist eine Schliessanlage, kann denn jeder Schlosser den Schlüssel nach machen?
Bluesky mit der Übergabe der Wohnung an den Mieter hat dieser das Hausrecht. Ist an manche Vermieter anscheinend noch nicht durchgedrungen.
Dies ist kein Kündigungsgrund.
Einen Schlüssel für die Schließanlage kann nur nachmachen lassen, der die Schließkarte hat und das bist ja wohl Du als Vermieter.
Die Kosten kannst Du ja bei Beendigung verlangen von der Kaution einbehalten.
er muss das alte schloss nicht zwingend wieder einbauen - aber muss alle schlüssel zu dem neuen schloss abgeben...lg