1

Darf Mieter Mängel in der Wohnung bitten zu beseitigen, wenn er keine Kaution bezählt hat?

Frage von chicalatina chicalatina

Hallo, bin Ausländer, wohne seit einem Jar in einem altenbau Wohnung (vorher brauchte umbedingt wegen Schimmelfall auziehen). Von Anfang meines "neuen" Einzuges habe ich auf der Übergaberprotokoll benachrichtigt, dass Fenster (alle) nicht richtig schließen können wurden. Vermieter hat nicht reagiert. Im Febraur dieses Jahr habe ich wieder die Mängel bitten zu beseitigen und er hat geaüßert, dass ich keine Recht habe Mängel fordern zu beseitigen, weil ich keine Kaution bezahlte (wie auf den Mietvertrag steht). Ich sagte ihm, dass ich das Kaution bei Sparbuch bezahlen möchte und dass wenn er die Ortsbesichtigung machte, können beide der Vertrag für das Kaution unterschreiben. Er sagte, im einen Monat die Mängel zu beseitigen. Vermieten ist nie gekommen. Heute konnte ich nicht die Fenster schließen (musste ich einen Nachbar HIlfe rufen) und bemerke ich auch das Schlosstur und Wohnungtur sind ungleich montiert, was Feuchtigkeit in der Wohnung noch verursacht. Ich wohne alleine, arbeite als Dozentin für Spanisch und studiere ein Diplomstudium gleichzeitig. Ich habe wenig Zeit auf diese Sachen kümmern und kümmern. Welches Recht habe ich als Mieter? Eigentlich möchte zu einen neuebau Wohungn umziehen, aber habe im Moment nicht genug Geld. Winter kommt bald.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von guterwolf guterwolf

    Wenn dein Vermieter bei Mietbeginn keine Kaution haben wollte, ist das seine Entscheidung.

    Kaution ist auch nicht dafür, dass der Vermieter Mängel beseitigt sondern für den Fall, dass der Mieter eventuelle Schäden, die er verursacht hat, bei Auszug nicht repariert etc.

    Du hast die Möglichkeit, deinem Vermieter schriftlich die Mängel anzuzeigen und ihm eine Frist zu setzen (14 Tage) und kündigst gleichzeitig eine Mietminderung an. Ich würde hier 20% der Warmmiete ansetzen.

    Wenn er dann nicht reagiert wohnst du wenigstens billiger.

    Helfe dir gern beim formulieren.

    Kommentar von chicalatina chicalatina

    Hallo, vielen Dank für deine Antwort, die sie mich besser machen fühlst. Ich nehme gerne deine Hilfe beim formulieren. Diese Sachen sind mir schwierig zu erklären. Früher hat meinem Ex-freund mit dieser Sachen geholfen, möchte bzw kann er aber leider mir nicht weiterhelfen (neuen Freundin). Brauchst du weitere Information über die Mängel?

    Kommentar von guterwolf guterwolfguterwolf

    ja, was genau und in welchem Raum und seit wann die Mängel bestehen.

    Kommentar von chicalatina chicalatina

    Hallo guterwolf, beim Übergabeprotokoll am 18.07.08 und wieder am 13.03 Januar habe ich als Mangel festgestellt: -Abdichtungsgummi auf Fenster in der Küche, Schlafzimmer und Wohnzimmer teilweise abgelöst, - Große Löcher an Mauerwerk im Badzimmer und an Innenturrahmen. Da den Vermieter nicht reagiert hat, habe ich selber die Gummi geklebt. Alles andere, konnte nicht selber beseitigen. Im Laufe der Zeit kommt noch Wohnungsmangel. Hier die Liste: 1.Fenster (Flügel) in der Küche, Schlafzimmer und Wohnzimmer klemmen bzw. haken und hängen beim Offen und Schließen. 2.Die Fenster schließen dermaßen schlecht (man kann sie nicht richtig schließen), dass sie ziehen. 3.Die Wohnungstür lässt sich nicht vollständig schließen. Zugluft und Kälte kommt herein. 5.Wohnungstür undicht 6.Schloss bei Innentür klemmt

    Ich habe versucht heute den Vermieter telefonisch erreichen, konnte aber leider ihn nicht erreichen.

    Also Mangel bestehen seit einen Jahr. Vor den Einzug, wurde die Wohnung von Vermieter renoviert. Die Wohnung ist in ein altebau Haus. Vielen Dank im Voraus für deine Hilfe.

    Chicalatina

    Kommentar von chicalatina chicalatina

    Hallo, gerade habe ich vermerkt, dass obwohl alle Fenster und die Tür geschlossen sind, den Vorhang am Fenster bewegt. Dann es mir ganz klar, dass Fenster undicht sind. Ich muss dann unbedingt den Brief für den Vermieter vermeiden. Es kann schlimmer werden wenn Winter kommt und Winter steht bald vor der Tür. Hoffe du kannst mir mit der Formulierung baldmöglichst helfen.

  • 1
    Antwort von christelpeter christelpeter

    er Vermieter muss Mängel beseitigen,das hat mit der Kaution nichts zu tun

  • 1
    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Wenn der Mangel im Übergabeprotokoll vermerkt ist, solltest Du ihm einen Brief schreiben, in dem Du eine Frist setzt, den Mangel zu beheben, ansonsten wird die Miete gekürzt. Wenn Du nicht weißt, wie man so etwas verfasst, würde ich mich an die Mieterberatung wenden. Die Mietkaution hat damit nichts zu tun, aber ich würde sie trotzdem schleunigst entrichten.

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von albatros albatros

    Die nicht eingeforderte Kaution und der Anspruch auf Mängelbeseitigung sind zwei unabhängig voneinander bestehende Tatsachen. Auf jeden Fall gilt nach dem Gesetz, dass der Vermieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand an den Mieter zu übergeben und während der Mietzeit zu erhalten hat. Bei dir wurden bereits im Übergabeprotokoll diverse Mängel festgehalten, die auch baldmöglichst zu beseitigen waren. Das ist nicht erfolgt. Da nun die Wohnung erhebliche Mängel nach wie vor aufweist, hast du Anspruch auf Mietminderung, ausgehend von der Bruttomiete. Je nach Ausmaß, ich stimme hier guterwolf mit 20 % als angemessen zu. Da der Vermieter aber entgegen seiner Rechtspflicht permanent nicht leistet, kannst du über den Mietminderungsbetrag hinaus das Recht auf Zurückbehaltung eines weiteren Teiles der Miete (30%) ausüben. Diesen Anteil musst du aber nach Beseitigung der Mängel nachzahlen, die Mietminderung nicht. Teile also nochmals dem Vermieter nachweislich schriftlich alle Mängel mit, fordere innerhalb einer angemessenen Frist ( 2 bis drei Wochen, konkretes Datum angeben) dazu auf, die Mängel zu beseitigen. Wenn bis dahin nicht diese abgestellt wurden, würdest du selbst das in Auftrag geben und die Kosten mit der Mietzahlung ab Folgemonat verrechnen. Das setzt natürlich voraus, dass du auch das Geld verauslagen kannst, was bei einer Studentin vermutlich nicht der Fall sein dürfte. Die eigentliche Mietminderung darfst erst ab übernächstem Monat (also ab Monat November) nach dieser Mitteilung von der Miete abziehen, auch rückwirkend bis zu 6 Monaten. Zugleich das Zurückbehaltungsrecht (geht nur für die Zukunft) ausüben. Also ab Monat Oktober die 30% abziehen, ab November die aufgelaufene Mietminderung + Zurückbehaltung. Das kann dazu führen, dass du im November de facto gar keine Miete zu überweisen brauchst. Ich rate dir dringend, die Hilfe eines örtlichen Mietervereines in Anspruch zu nehmen, Mitgliedschaft vorausgesetzt

  • 0
    Antwort von finchen012 finchen012

    GEH zum mieterschutzbund die helfen dir

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.