Darf unser Vermieter die Gemeinschaftsantenne durch Kabelanschluss ersetzen? Die Folgen davon sind dann, dass wir Anschlusskosten und Gebühren tragen müssen.
Darf Mieter Gemeinschaftsantenne ersetzen?
Antworten (5)
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doddododdo
Als Vermieter darf er es schon , doch sollte er das "Für und Wider" mit den Mietern besprechen.
Das ist eigentlich unverständlich , der entgegengesetzte Weg wäre noch zu verstehen , muß doch demnächst jeder Kabelteilnehmer im Quartal ca. 50,- Euro zahlen. Ich hätte nur dann ein Einsehen für diese Massnahme , wenn das Haus durch viele Satelittenschüsseln verunziert wäre.
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MalkiaMalkia
Der Vermieter ist nicht berechtigt, eine vorhandene, vertraglich zugesicherte Gemeinschaftsantenne abzubauen und stattdessen die Mietwohnungen an das Kabelfernsehen anzuschließen, wenn dadurch Programme, z.B. Radiosender, verloren gehen (KG Berlin RE WM 85, 248;...).
Ein kompletter Abbau der Gemeinschaftsantenne darf nur mit Zustimmung aller Mieter erfolgen.(...) (AG Offenbach/Main DWW 85, 184; AG München WM 85, 97; LG Nürnberg DWW 88, 353). -
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MismidMismid
ja das darf er. Er darf dann sogar noch die Miete wegen Wohnwertverbesserung erhöhen
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jockljockl
Nein, es sei denn es gibt technisch oder sicherheitsbegründete Ereignisse. Oder der VM trägt die Gebühren.
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migrowemigrowe
Wer jetzt, der Mieter oder der Vermieter?? Lies deine Frage noch einmal. Wenn es der Vermieter ist: Ja, darf er!
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jockljockl Darf er nur wenn der Beibehalt der Antenne Bauschäden verursacht oder die Entfernung der Antenne sicherheitsbedingt angebracht ist.
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migrowemigrowe Vergiß bei dem allgemeinen Mieterschutzgefasel nicht, wessen Haus das ist...
durch den Kabelanschluß gehen ja keine Programme verloren sondern werden zusätzliche ermöglicht.