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Darf mich meine Mutter zuhause rauswerfen wenn ich an meinem 18 Geburtstag aus der Kirche austrete?

gefragt von LillyOHaganLillyOHagan am 19.07.2009 um 19:34 Uhr

Dieses Jahr werde ich volljährig und ich habe schon meiner Mutter gesagt, dass ich aus der Kirche austreten will. Sie hat gesagt, das sie mich dann nicht mehr hier haben will. Das klingt wie eine illegale Drohung.


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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


Alleyne
beantwortet von Alleyne am 30. Juli 2009 09:32
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Hilfreichste Antwort

Das nenne ich mal eine richtig gewaschene Doppelmoral von deiner Mum...
Christliche Nächstenliebe predigen und das eigene Kind auf die Straße setzen, wenn es eine andere Meinung entwickelt...
WOW!
Aber mal ehrlich, willst Du unter diesen Umständen nicht versuchen, auf eigenen Beinen zu stehen?


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anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 19. Juli 2009 19:37
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Wenn Du es willst, kannst Du schon mit 14 aus der Kirche austreten. Sie kann Dich aber nicht rauswerfen


jomajovi
beantwortet von jomajovi am 19. Juli 2009 19:38
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wenn ihr die Kirche wichtiger ist, als die Beziehung zu ihrem Kind, solltest du trotzdem austreten, wenn du es willst und wenn sie dich dann immernoch rauswerfen will, dann zieh in eine WG, ist dort sicherlich lustiger


anonym
beantwortet von Ayulin am 19. Juli 2009 19:38
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Wenn du volljährig bist, dann sind deine Eltern nicht gezwungen, dich Zuhause zu behalten, da du völljährig und somit erwachsen bist. Dennoch hast du als Kind gewisse Ansprüche, wie z.B. wenn sie genügend Geld verdienen, finanzielle Unterstützung von deinen Eltern zu erhalten. Aber dies auch nur, wenn du weiterhin zu Schule gehst oder eine Ausbildung machst. Hoffe, dass ich dir helfen konnte! LG Ayu


anonym
beantwortet von jethro am 19. Juli 2009 19:41
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Wenn Sie nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet ist (Ausbildung oder eigenes Einkommen) kann Sie dich rauswerfen. - Ob nun wegen Kirchenaustritt oder Bettnässen.

Du bist erwachsen und nun benimm dich auch so. Damit meine ich, lass ihr ihre Meinung, wenn du dasselbe für dich in Anspruch nimmst.


Kommentar von 4526071f4be6cd286cc58f60e5b862b7smallMaryline am 19. Juli 2009 19:43

So sehe ich das auch.

Kommentar von Bdb3a6750814a93d786fad70ce90f67dsmallplayswithwolves am 19. Juli 2009 23:42

Wiederlich diese Auffassung. :- (

Kommentar von jethro am 20. Juli 2009 11:55

Das ist mir egal.


Maryline
beantwortet von Maryline am 19. Juli 2009 19:41
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Der Kirchenaustritt ist kein Grund, dich vor die Tür zu setzen. Sie kann dir jedoch unabhängig davon eröffnen, dass du dir eine eigene Bleibe suchen sollst. Deine Mutter ist wahrscheinlich treue Kirchgängerin und von der Meinung anderer leicht beeinflussbar. Einen möglichen Kirchenaustritt sieht sie wahrscheinlich als schändlich an und als Gesichtsverlust in der Familie und im Bekanntenkreis.

Wenn ich du wäre, würde ich mich so schnell wie mmöglich auf eigenen Füße stellen und mein Leben organisieren wie es mir selbst passt.


eddali
beantwortet von eddali am 19. Juli 2009 19:35
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Nein kann sie nicht


anonym
beantwortet von bommmel am 19. Juli 2009 19:35
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Nein darf sie nicht! Wir haben in Deutschland Religionsfreiheit!

Kommentar von 417ecba933647cfcd7a812bfd07e9e1esmallphaseeve am 19. Juli 2009 19:37

aber hat die mutter nicht das recht ihr volljähriges kind vor die tür zu setzen? nicht das ich das ok fände...

Kommentar von SUNFRIEND4 am 19. Juli 2009 19:37

nein! Unterhaltspflicht, solange noch kein eigenes Einkommen da ist

Kommentar von 417ecba933647cfcd7a812bfd07e9e1esmallphaseeve am 19. Juli 2009 19:39

wenn sie nun aber bereit wäre diesen unterhalt zu zahlen...

Kommentar von bommmel am 22. Juli 2009 09:33

Dann soll sie es tun :-))


Goiserin
beantwortet von Goiserin am 19. Juli 2009 19:40
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Nö bis 22 muss sie für dich aufkommen....

Kommentar von Simple_avatar6smallEldor am 20. Juli 2009 19:22

Das muss sie aber nicht in ihrer eigenen Wohnung. Das kann auch durch Unterhaltszuschuss zu einem Zimmer oder einer WG geschehen, wenn das Kind noch bedürftig ist.

Kommentar von 26c2026b1f24fee9816e9607ca69c474smallKubique86 am 20. Juli 2009 23:30

außerdem ist das bis 25 nicht 22


LovelyLoreley
beantwortet von LovelyLoreley am 19. Juli 2009 20:00
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Wenn Deine Mom Dir ne Wohnung zahlt, sei froh wenn Du ausziehen kannst!


elkera
beantwortet von elkera am 19. Juli 2009 20:06
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Nein, auf keinen Fall. Außerdem muss sie es ja nicht mitbekommen, wenn du aus der Kirche austritts. Deine Mutter ist verpflichtet (vom Gesetz her), dich bis zum 25. Lebensjahr zu unterstützen. Sie muss dir daher auch geeigneten Wohnraum zur Verfügung stellen. Entweder in der eigenen Wohnung oder sie finanziert dir eine Wohnung.


Gritti
beantwortet von Gritti am 20. Juli 2009 01:05
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Geht es bei dieser Frage vielleicht auch um Macht?


albundysohn
beantwortet von albundysohn am 19. Juli 2009 19:35
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Mach ihr eine Freude und bleib dabei

Kommentar von 0c684fcc82374ac20e4e7bacfff42034smalllespom am 19. Juli 2009 19:36

Warum sollte sie in der Kirche bleiben wenn des gegen ihre Vorstellungen ist ? !

Kommentar von F840fe4acf5ffd27d0a823e349b0fa55smallalbundysohn am 19. Juli 2009 19:39

Weil ihre Mutter den Austritt nicht akzeptiert, aus welchen Gründen auch immer.

Kommentar von F0142486dccb8d28a5d7af2e5d7ce8acsmallSlett am 19. Juli 2009 19:40

Ich würde doch nicht in der Kirche bleiben nur weil ein anderer das will!

Kommentar von F840fe4acf5ffd27d0a823e349b0fa55smallalbundysohn am 19. Juli 2009 19:41

Ein anderer ist die Mutter

Kommentar von 0c684fcc82374ac20e4e7bacfff42034smalllespom am 19. Juli 2009 19:45

Wenn deine Mutter sagt spring aus em Fenster dann machst du des ? Es gibt bestimmt Mütter da würde ich es machen weil ich wüsste sie hätten ein Tramploin oder sonst was da unten.. Aber man sollte nicht unbedingt alles machen


lespom
beantwortet von lespom am 19. Juli 2009 19:36
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SIe kann dich aber trotzdem vor die Tür setzen. Auch wenn sie ein bisschen spinnt !?

Kommentar von 63d3666a11473ee1dc12f41288366763smallLillyOHagan am 19. Juli 2009 19:36

Vor die Tür setzen und rauswerfen ist doch das Selbe

Kommentar von E682826a121bec63d0ec4bee998e866asmallHeiko075 am 19. Juli 2009 19:38

genau. Wenn sie 18 und volljährig ist, ist es der Mutter überlassen wen sie bei sich wohnen lässt


Heiko075
beantwortet von Heiko075 am 19. Juli 2009 19:36
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Leere Drohung.



rieul
beantwortet von rieul am 19. Juli 2009 19:37
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Dann soll dir deine Olle aber auch das Kindergeld hinterherwerfen ;-)

Kommentar von jethro am 19. Juli 2009 19:39

jedem seine Meinung...

Kommentar von 9d8f8bb58712712489e2b128b69340e7smallAlleyne am 30. Juli 2009 09:35

aber es stimmt. Wenn sie das Kind (wenn auch volljährig) vor die Tür setzt, soll sie auch für dessen Unterhalt sorgen, solange es das selbst nicht kann! Wieso soll die Gesellschaft unter der fundamentalistischen Einstellung der Mutter leiden???


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 19. Juli 2009 19:38
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dann bleibe halt drin...ist doch kein beinbruch, so habt ihr beide Eure ruhe

Kommentar von F0142486dccb8d28a5d7af2e5d7ce8acsmallSlett am 19. Juli 2009 19:41

Warum? Nur weil die Mutter sone macke hat? Wenn sie das nicht möchte soll sie austreten!


gottesanbeterin
beantwortet von gottesanbeterin am 19. Juli 2009 20:25
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Das "ich will aus der Kirche austreten" klingt halt für deine Mutter auch wie eine Drohung! Warum sprichst du denn mit ihr darüber, es ist doch deine ganz alleinige Entscheidung und Angelegenheit. Oder bist du so kindisch und möchtest sie ärgern?


anonym
beantwortet von Rolfe am 19. Juli 2009 21:34
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Solange du nicht wirtschaftlich selbständig bist, muss sie für dich Unterhalt zahlen. Dazu gehören auch die Wohnkosten, die sie sparen kann, wenn sie dich weiter wohnen lässt. Andernfalls muss sie die Miete einer kleinen Wohnung für dich zahlen pp.


evangelista
beantwortet von evangelista am 19. Juli 2009 22:21
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Ob sie das darf oder nicht darf wäre meines Erachtens zweitrangig.

Dein Wohnrecht von der Kirchenzugehörigkeit abhängig zu machen ist weder richtig noch christlich.

Es wäre falsch eine Menschen zu etwas zwingen zu wollen, was er persönlich zu diesem Zeitpunkt nicht möchte.

Du kannst Ihr Deine Beweggründe mitteilen, weshalb Du aus der Kirche austreten möchtest.

Aber zugleich darauf hinzuweisen, dass es das Recht eines Menschen ist sich von einer Kirche zu trennen oder sich ihr anzuschließen.

Diese persönliche Entscheidung kann nicht vom Wohnrecht abhängig gemacht werden und hat auch mit ihm überhaupt nichts zu tun.

Sie widerspricht dem christlichen Geist.

Du kannst Ihr gerne meine Stellungnahme zum Lesen geben!!


abibremer
beantwortet von abibremer am 24. Juli 2009 16:38
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nun erst recht! wenn deine mutter so ungeheuer christlich ist, dass sie mit einem "empfindlichen übel" droht, damit du kirchenmitglied bleibst, kann es mit ihrem christentum nicht so arg weit her sein. frage sie mal, was der"HERR" zum thema erpressung sagt. früher schlachteten die missionare unwillige ungläubige einfach ab. solch einem verein würde ich gern fernbleiben.


magisa
beantwortet von magisa am 20. Juli 2009 11:40
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Ja kann sie obs moralisch richtig ist steht auf einem anderen blatt geschrieben,... unterhalt musst du auch erst einklagen,...das kann sehr lange dauern es hängt auch davon ab warum du unterhalt willst,...arbeitest du und verdienst zu wenig tja pech gehabt. wenn du in ausbildung bist oder studierst naja dann kommt es auch darauf an was sie verdient,...


magisa
beantwortet von magisa am 20. Juli 2009 11:40
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Ja kann sie obs moralisch richtig ist steht auf einem anderen blatt geschrieben,... unterhalt musst du auch erst einklagen,...das kann sehr lange dauern es hängt auch davon ab warum du unterhalt willst,...arbeitest du und verdienst zu wenig tja pech gehabt. wenn du in ausbildung bist oder studierst naja dann kommt es auch darauf an was sie verdient,...


anonym
beantwortet von Schlauschrat am 20. Juli 2009 22:47
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Machst Du Deine Meinung von den Konsequenzen abhängig? Wenn Du doch so scharf darauf bist aus der Kirche auszutreten, dann mach es doch! Wenn Deine Mutter Dich rausschmeißt, dann bist Du wenigstens aus der Kirche raus. Verkaufst Du damit nicht Deine Meinung und somit Dich selber? Ist es nur Protest? Willst Du nur Deiner Mutter eins auswischen, aber nur wenn es Dir nicht auch weh tut? Es kann ja sein, daß man mit 14 austreten darf und erst recht mit 18, aber irgendwie machst Du einen sehr unreifen Eindruck mit dieser Frage. Überlege Dir lieber wie Du mit Deiner vermutlich sehr anstregnden christlichen Erziehung klarkommen kannst. Es gibt auch libral denkende christliche Erwachsene, die nicht nur mit erhobenem Zeigefinger durch die Welt laufen. Die möchtest Du kennenlernen? Dann bleib in der Kirche, wende Dich an eine Jugendgruppe oder an den Kreis junger Erwachsener in Deiner oder einer Deiner Nachbargemeinden (wo Deine Mutter nicht ihren Einfluß ausübt). Dort gibt es bestimmt eine Menge Menschen die Dich sehr gut verstehen.


Kubique86
beantwortet von Kubique86 am 20. Juli 2009 23:29
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eigentlich nicht. es herrscht religionsfreiheit in diesem staat.

aber es lohnt sich kaum deswegen zu einem zivilgericht zu gehen dann kannste eher deine eltern auf unterhalt verklagen ( es sei denn du verdienst selbst genug )

ich würde freiwillig ausziehen wenn meine mutter mir so käme!!


anonym
beantwortet von kiam00 am 7. August 2009 11:56
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Ja sie darf? Aber nur weil du 18 bist und so mit Volljährig. Kleiner Tipp!! Wenn du schon Steuerzahler bist. Austritt aus der Kirche bedeutet das du mehr Steuern zahlen musst.

Kommentar von 68eb6c41e2eb03b6183a5b688050d5a3smallniaweger am 10. September 2009 23:39

So ein Quatsch! Wer aus der Kirche ausgetreten ist, zaht keine Kirchensteuer mehr - und damit in der Summe weniger Steuern.
Wo hast du denn das Märchen von "mehr Steuern zahlen" her????


ClintLeonPowers
beantwortet von ClintLeonPowers am 22. September 2009 15:33
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Ja. Leider darf sie das.


anonym
beantwortet von Maik2 am 8. Oktober 2009 19:44
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Deine Mutter darf dich mit 18 auch rauswerfen wenn du in der Kirche bleibst.Aber auch nur weil Kirche und Staat getrennt sind und der Staat nicht mehr viel von Familie hält.


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