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Darf mich mein Nachbar gegen meinen Willen filmen?

Frage von Kajetana Kajetana

Leider leben die unmöglichsten Menschen direkt nebenan. Aus unerklärlichen Gründen hat es vor allem der ominöse Lebensgefährte unserer Nachbarin auf uns abgesehen. Er und mittlerweile fast die ganze Familie samt Kind verdienen eine Auszeichnung für Spionage in der Nachbarschaft und traurigerweise spielen die Behörden auch noch mit. Aber darf dieser Mensch mich einfach filmen, wenn ich in die Zufahrt zu unserem Haus einfahre? Das ist nämlich eine offensichtliche Provokation! Man hält ja so einiges aus und versucht tief durchzuatmen, aber kann man sich dagegen denn gar nicht wehren? Vor allem warum darf der eine Videokamera besitzen als Arbeitloser mit einem Berg Schulden und seine ganze "Freizeit" damit verbringen uns an den Rand des Wahnsinns zu treiben? Ich möchte nur noch erwähnen, dass es sich hierbei um keinen Nachbarschaftsstreit handelt, denn zum Streiten gehören immer noch wenigstens 2 Parteien und wir beteiligen uns an diesem Theater ja nicht aktiv. Ich konnte in Rechtsbüchern leider keine Antwort finden, außer, dass Nachbarn Kameras installieren dürfen, falls sie etwas verdächtigen! Aber darf jemand eine Kamera wiederholt direkt auf mich richten wenn ich das nicht will? Vielleicht kennt sich hier jemand aus, oder hat schon ähnliches erlebt?

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Antworten (17)

  • 6
    Antwort von marcel1979 marcel1979
    1. Nachbarn dürfen natürlich Kameras auf ihrem Grundstück installieren, diese dürfen aber nur das eigene Grundstück filmen. Sie dürfen auch nicht den öffentlichen Verkehrsraum davor filmen oder noch schlimmer euren Garten.

    2. Du hast das Recht am eigenen Bild, d.h. dass du jegliche Aufzeichnung & Nutzung verbieten kannst. Außnahmen gibt es nur bei Versammlungen, öffentlichen Veranstaltungen wenn du nicht der Hauptbestandteil des Bildes bist.

    Kommentar von pacole1 pacole1pacole1

    DH...........für mich die kompetenteste Antwort

    Kommentar von DrDralle DrDralleDrDralle

    Ich möchte noch anführen, dass das Filmen zu Überwachungszwecken natürlich ebenfalls verboten ist

    Kommentar von marcel1979 marcel1979marcel1979

    Wie meinst du das? Die Videoüberwachung des eigenen Grundstückes ist absolut gesetzeskonform. Es gibt Problemfälle mit gemeinsamen Zufahrts-/Gehwegen aber ansonsten ist das Privatgrundstück okay.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    natürlichnur wenn etwas anders als das eingene Grundstück zu sehen ist.

    Kommentar von Heimdall03 Heimdall03Heimdall03

    du musst in deinem grundstück aber darauf (durch schilder) aufmerksam machen,daß eine optische überwachung erfolgt,besucher (freunde,bekannte,postbote u.s.w) müssen darauf hingewiesen werden.....

  • 1
    Antwort von caradhraz caradhraz

    Du hast das Recht am eigenen Bild. Er darf dich nicht ohne deine Zustimmung aufnehmen außer du bist eine Person des öffentlichen Lebens oder dass du kein zentraler Teil des Bildinhalts bist. Das ist rechtlich etwas verwaschen zumal es in der Einfahrt ist. Wenn die Bildwirkung ohne dich unverändert ist, muss er dich nicht um Zustimmung bitten.

    Es hört sich aber sehr danach an, dass du der einzige Bildinhalt bist.

    § 201a StGB Es wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer* 1) von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt.* (2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.* (3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.*

    Besonders (1) dürfte interessant sein. Sollte er euch z.B. durch Fenster filmen, begeht er eine Straftat.

  • 1
    Antwort von Lisibetty Lisibetty

    Nein das darf er nicht! Wenn er eine Kamera installiert die einen öffentlichen Platz filmt muss er es ersten melden und zweitens darf er die gespeicherten Daten nicht länger als 48 Stunden aufbewahern und einen Grund bräuchte er auch noch! Einen Anurf bei der Stadtverwaltung dürfte dieses Problem lösen. Wenn er selber aber immer mit der Kammera filmt so würde ich empfehlen das sie ich einmal Zeit nehmen aus dem Auto austeigen und lange auf die Kamera starren und winken! Wenn das dem Nachtbarn immer noch nicht zu blöd ist dann klingeln sie einfach einmal und fragen ob sie auch abzüge des Viedeo oder der Fotos bekommen!

  • 0
    Antwort von mace1207 mace1207

    wenn er dich gegen deinen willen/einverständnis filmt/fotografiert , dann verstößt das gegen deine persönlichkeitsrechte nach § 201a STGB. siehe auch:

    http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html

    du kannst das anzeigen!

    am besten weist du ihn erst einmal daraufhin, dass er sich strafbar macht und dass er es lassen soll/alle aufnahmen von dir löschen MUSS.

    tut er dies nicht, veröffentlich seine aufnahmen in irgendeiner form oder filmt dich weiterhin dann zeig ihn an.

  • 0
    Antwort von ViPpLaYa ViPpLaYa

    ja solche Nachbarn kenne ich die haben ihre Bildung aus der Bild aber lass es dir nicht gefallen an besten sagst du ihn das er es lassen soll wenn er dann nochmal Stress mit solche Aktionen macht dann zeig ihn an unsere Nachbarn haben mich danach in ruhe gelassen

    du musst verstehen wenn du nicht jeden auf deutsch gesagt in den a**** kriechst dann good bay Nachbarschaft

    Kommentar von Kajetana Kajetana

    hmm, ja aber mit denen kann man gar nicht reden. hab ich ja versucht. wenn es nicht so traurig wär, wärs ja komisch. wenn man sagt:" Muss das sein? Wozu soll das gut sein?" dann maulen die "Wos geht di des on!" es sind asoziale aber ich würde auch gerne wissen, warum die, obwohl sie alle arbeitslos sind und schulden haben (das weiß ich mittlerweile vom einsichtig gewordenen bürgermeister) sich kameras und ein auto leisten können! sollte da nicht eigentlich das pfändungsamt kommen oder wie man das nennt?

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    Antwort von tradaix tradaix
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    Antwort von Test24 Test24

    Du kannst ihn anzeigen. Aber ich versteh den Satz nicht genau: 'und traurigerweise spielen die Behörden auch noch mit.' Steht die Polizei da und filmt mit oderwas?

    Kommentar von Kajetana Kajetana

    nein, das nicht, aber unsere lieben nachbarn haben schon uns schon so oft unnötigerweise die polizei auf den hals gehetzt, außerdem noch den aktiven Tierschutz, und den Bürgermeister....die Behörden müssten eigentlich schon längst vermuten, dass die nachbarn nicht ganz dicht sind, könnte man meinen!

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    Antwort von kingosalex2 kingosalex2

    Nein. Das verstößt gegen das Grundgesetz ! Erstmal den Nachbar bitten das Video zu löschen und dann zur Polizei gehen :)

    LG

    Kommentar von rastadave rastadave

    erst zur Polizei... dann ist das Video noch da :-P ;-)

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    Antwort von alex365 alex365

    sobald mehr als 3 personen im bild sind (foto) hast du keine rechte mehr am bild, ich denke das ist bei videos das selbe.

    einfach mal beim anwalt informieren wie man dagegen vorgehen kann...

    Kommentar von dandidub dandidubdandidub

    das mit den drei personen stimmt nicht. wenn eine person nicht hauptbestandteil des bildes ist, darf gefilmt werden. die definition von "hauptbestandteil des bildes" ist aber recht verschieden. auf keinen fall gibt es eine gewisse grenze anhand der personenzahl.

    Kommentar von alex365 alex365alex365

    doch die gibt es und die grenze ist 3. wenn mehr als 3 menschen im bild sind haben sie kein anrecht mehr auf das bild, auch wenn nur die 3 zu sehen sind. steht nur ein mensch im fokus hat er das recht auf herausgabe des bildes. fotografiert man einen marktplatz, wo zufällig eine person auf einer bank sitzt oder ins bild läuft, ist diese nicht hauptbestandteil des bildes (weil man ja den markt fotografieren wollte) und hat somit auch keine rechte am bild

    Kommentar von marcel1979 marcel1979marcel1979

    Richtig. Es kann ja sein, dass du mit deinen Kumpels auf der Straße stehst, er euch knipst und dich dabei aber fokussiert hat. Sieht man bei den Kameras ja nicht was der Fotograf gerade scharfstellt. Du bist hier also Hauptbestandteil des Bildes und nicht die Gruppe.

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    Antwort von sonnex2 sonnex2

    Nein.

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    Antwort von dandidub dandidub

    nein, darf er nicht. recht am eigenen bild.

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    Antwort von bknsupport bknsupport

    nein das ist strafbar

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    Antwort von peumic peumic

    nur bei begründetem verdacht. sonst würde ich ihn anzeigen. aber vorher mit ihm reden

    Kommentar von marcel1979 marcel1979marcel1979

    Auch bei begründetem Verdacht nicht. Dein Nachbar ist doch nicht bei der Stasi.

    Kommentar von dandidub dandidubdandidub

    auch dann dürfen fremde menschen und fremde grundstücke nicht ohne erlaubnis gefilmt werden.

    Kommentar von caradhraz caradhrazcaradhraz

    Fremde Grundstücke darf man filmen. Alles, was von öffentlichem Grund aus einsehbar ist, darf auch aufgenommen werden. Außer man verletzt damit wieder den höchstpersönlichen Raum, indem man zum Beispiel mit einem 600mm-Tele durch das Badezimmerfenster fotografiert.

    Kommentar von dandidub dandidubdandidub

    fremde grunstücke darf man NICHT filmen. banken müssen zum beispiel darauf achten, dass sie teile des öffentlichen raums und privatgründstücke nicht mit ihren kameras mitfilmen.

    Kommentar von peumic peumicpeumic

    falsch! in Bussen, auf Bahnhöfen etc. dürfen die das auch. Um eben überfälle und der gleichen auf Band zu haben. Sie müssen allerdings nach einiger Zeit gelöscht werden. Deutsches RECHT!!!

    Kommentar von marcel1979 marcel1979marcel1979
    1. ist das Ausübung des Hausrechts (der ÖPNV Gesellschaft)
    2. muss darauf hingewiesen werden
    3. wirst du nicht gezwungen die Bahn zu nehmen
    4. Ja ich halte die Videoüberwachung trotzdem für das Falsche Mittel
    Kommentar von peumic peumicpeumic

    wenn ich einen verdacht habe, filme ich das, wenn es mich schützt und ich es damit beweisen kann. würde wohl jeder tun. schluss aus vorbei.

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    Antwort von SchnuBee SchnuBee

    Nein das darf er nicht, ich würde ihm das mal sagen und mit einer Anzeige drohen.

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    Antwort von kakadu1000 kakadu1000

    Nein, darf er nicht.

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    Antwort von Burition Burition

    nein darf er nicht ohne dich vorher gefragt zu haben.jeder hat recht auf privatsphäre

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    Antwort von Denny101 Denny101

    Ich habs mir nicht durchgelesen, aber NEIN! Der aufgenommene hat Recht an Bild und Ton! Außer auf einem Foto von vill. 10 Leuten oder so, da verfällt dieses Recht!

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