Der Arbeitgeber braucht Sie nicht in die Firma zu bestellen, wenn er Ihnen krankheitsbedingt kündigen möchte. In so einem Fall sollten Sie die Option einer Kündigungsschutzklage in Betracht ziehen. Lassen Sie sich dazu gegebenenfalls von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten. Eine Kündigungsschutzklage muss binnen 21 Tagen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
Sie haben auch keine Verpflichtung dieser freundlichen Einladung zu folgen, wenn Sie gesundheitlich nicht dazu in der Lage sind in die Firma zu kommen. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, den termin wahrzunehmen, können Sie den Termin absagen, oder um einen anderen Gesprächstermin bitten, wenn Sie wieder gesund sind. Sie können auch anbieten, das Ganze am Telefon zu besprechen.
Ich würde ich Ihnen dazu raten sich nicht grundsätzlich jedem Gespräch zu verweigern.
Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch darauf dass Sie ihm mitteilen woran Sie erkrankt sind bzw. wie Sie behandelt werden. Der Arbeitgeber hat einen Anspruch darauf, zu erfahren ob und wann er voraussichtlich wieder mit Ihnen planen kann.
Unterschreiben Sie keinesfalls einen Aufhebungsvertrag, ohne vorherige rechtliche Beratung!
Peter Kleinsorge
Hallo, erstmal vielen Dank an alle für Eure rasche und ehrliche Antwort. Ihr habt mir sehr geholfen.
Danke schön.