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Darf mich mein Arbeitgeber wärend einer längeren Krankheit ca.10 Monate mich d. Firma bestellen?

Frage von josef1 josef1

Darf mich mein Arbeitgeber wärend einer längeren Krankheit ca.10 Monate in die Firma bestellen, um mich eventuell Krankheitsbedingt zu kündigen? Kann ich den vorgeschlagenen Gesprächstermin verschieben oder absagen? Mit welchen Konsequenzen muß ich rechnen, wenn ich denn Termin verschiebe?

Bitte nur ehrliche Antworten.

Danke

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Antworten (8)

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    RatgeberHelden Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Der Arbeitgeber braucht Sie nicht in die Firma zu bestellen, wenn er Ihnen krankheitsbedingt kündigen möchte. In so einem Fall sollten Sie die Option einer Kündigungsschutzklage in Betracht ziehen. Lassen Sie sich dazu gegebenenfalls von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten. Eine Kündigungsschutzklage muss binnen 21 Tagen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.

    Sie haben auch keine Verpflichtung dieser freundlichen Einladung zu folgen, wenn Sie gesundheitlich nicht dazu in der Lage sind in die Firma zu kommen. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, den termin wahrzunehmen, können Sie den Termin absagen, oder um einen anderen Gesprächstermin bitten, wenn Sie wieder gesund sind. Sie können auch anbieten, das Ganze am Telefon zu besprechen.

    Ich würde ich Ihnen dazu raten sich nicht grundsätzlich jedem Gespräch zu verweigern.

    Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch darauf dass Sie ihm mitteilen woran Sie erkrankt sind bzw. wie Sie behandelt werden. Der Arbeitgeber hat einen Anspruch darauf, zu erfahren ob und wann er voraussichtlich wieder mit Ihnen planen kann.

    Unterschreiben Sie keinesfalls einen Aufhebungsvertrag, ohne vorherige rechtliche Beratung!

    Peter Kleinsorge

    Kommentar von josef1 josef1

    Hallo, erstmal vielen Dank an alle für Eure rasche und ehrliche Antwort. Ihr habt mir sehr geholfen.

    Danke schön.

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    Antwort von amdros amdros

    Wenn er die Absicht hat dir zu kündigen kannst Du sowieso nichts daran ändern.

    Aber abgesehen davon, kann er Dich während der Krankheit nicht in die Firma bestellen.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Wenn du nicht gerade bettlägerig krank bist, kann der Arbeitgeber dich um ein Gespräch bitten. Warum nicht?. Kündigen könnte er dir auch schriftlich.(Muss er dann sowieso). Den Termin kannst du zwar hinaus zögern, bringt dir aber nichts. Vielleicht bietet er eine Abfindung?

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    Antwort von Meinereiner67 Meinereiner67

    Moin,

    es kommt auf deine Krankheit an.

    Wenn du nix ansteckendes hast, und es die Heilung nicht beeinträchtigt, darf der dir sogar geeignete Arbeit zuweisen.

    Der kann dich auch kündigen, wenn du einen Arbeitsplatz besetzt.

    wenn eine Genesung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist, ist das für den Chef unzumutbar den Arbeitsplatz dauerhaft frei zuhalten.

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    Antwort von augenstern1960 augenstern1960

    Heutzutage ist es egal, was man darf und was nicht. Jeder nimmt sich raus, was er will. Leider ! Recht haben und Recht bekommen ist in Deutschland wie ein 6er im Lotto.

    Wenn ein Arbeitgeber was will, setzt er es durch legal oder nicht.

    Arbeitnehmer werden ja mittlerweile wie Sklaven betrachtet und behandelt, sieht man an den vielen Personalagenturen.

    Werden verschachert wie auf dem Viehmarkt. Das sagt alles über die Moral aus.

    Von daher würde ich mich nicht auf das Recht verlassen und abwägen, was es für ein Arbeitgeber ist.

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    Antwort von mhiebsch mhiebsch

    wenn du krank bist, und nicht fähig, in die firma zu gehen, kannst du den termin verschieben. kommt auf deine erkrankung an.

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    Antwort von Claudia37 Claudia37

    Hallo, er kann dich zur Arbeit bestellen, wenn dein Gesundheitszustand das zulässt.. Du musst ihm aber keinerlei Auskünfte über Krankheit oder Zustand beantworten... Das alles steht ja im Attest des Arztes.. Er kann dich aber auch zu Hause besuchen um zu schauen, was los ist.. Oder einen " Amtsarzt" einschalten, um deine Krankheit zu Überprüfen... Diesem müssen jedoch Angaben gemacht werden, auch die Krankenkasse muss evtl. Antworten geben... Oder er kann dir Kündigen, wenn dein Einsatz an der Arbeit auch in Zukunft weitere Ausfälle bedeuten würde, wenn es ihm " Einbußen" einbringen würde dich weiter zu Beschäftigen obwohl du nicht " Einsetzbar" bist... Er kann dir Kündigen.. Er sitzt am " längeren Hebel".. dann Kündigt er dir eben erst dann, wenn du wieder zur Arbeit kommst.. Und dann Fristgerecht... Also...??

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    Antwort von schlossgeist schlossgeist

    Nein, darf er nicht.

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