Gibt es dazu ein Gesetz? Wenn ich nicht fotografiert werden möchte und es der person sage, darf diese person mich trotzdem fotografieren (wenn sie die Fotos nicht veröffentlicht)?
Antworten (7)
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2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
heinmueckheinmueck
In der Öffentlichkeit darf man fotografieren wen man will. Wenn man das ohne Einwilligung der fotografierten Person tut, dann ist das allenfalls unhöflich aber keine Straftat. Man kann sich also als Betroffener beim Fotografen beschweren, doch man hat keine Druckmittel zur Verfügung - letztlich muss man es tolerieren.
Anders sieht es aus, wenn man in einem Bereich fotografiert wird, der dazu da ist sich vor fremden Blicken zu schützen. Zum Beispiel Toilettenhäuschen, Umkleidekabinen oder Sonnenbänke. Wer dort ungefragt oder heimlich Leute fotografiert macht sich strafbar.
Leider wird auch hier bei gutefrage.net immer wieder auf das "Recht am eigenen Bild" verwiesen, das angeblich ungenhemigte Fotos verbietet. Das ist falsch. Das "Recht am eigenen Bild" betrifft nur die Veröffentlichung - nicht die Anfertigung(!) von Fotos.
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2Antwort von
AronphoenixAronphoenix
Also eine Straftat ist das herstellen von Fotos ohne Einwilligung nur im Höchstpersönlichem Lebensbereich (Wohnung, Umkleiden usw.).
Allerdings ergibt sich aus den Persönlichkeitsrechten das es auch im Öffenltichen Bereich verboten ist, wenn auch keine Straftat. Ggf. hast du einen unterlassungsanspruch.
Das veröffentlichen ohne EInwilligung ist auch wieder eine Straftat. Wobei es da auch den zusammenhang des Bildes ankommt.
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1Antwort von
mac82mac82
generell nein, ausnahmen sind möglich wie die teilnahme an einer öffentlichen veranstaltung von der bekannt ist das dort auch gefilmt oder fotographiert wird. oder orten wo eben fotos gemacht wird wie touristische gegenden. wobei das fotographieren anderer leute keine straftat oder ähnliches ist.
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1Antwort von
MrDeephouseMrDeephouse
wenn Du in einer Gruppe von 5 oder mehr Personen bist musst du nicht gefragt werden. Es sei denn, Du bist eindeutig der Mittelpunkt des Fotos. Bei weniger MUSST du gefragt werden - und die Genehmigung ist schriftlich zu geben!!! Recht am eigenen Bild http://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/22.html (§22KunstUrHG)
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leseratte14leseratte14 "verbreitet oder öffentlich zur schau gestellt werden" und wenn die person das bild nur für sich selbst macht und nicht veröffentlicht?
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MrDeephouseMrDeephouse Eigentlich darf er es machen - aber eben NIE irgendwie veröffentlichen. Und vorher fragen! Ganz und gar heimliche Fotographien dürfen natürlich NICHT gemacht werden. Ich meine jetzt eher ein Foto von einem Denkmal und unten rechts einen Passanten/Touri zufällig auf dem Foto - das ist rechtens ohne zu fragen. Aber die Nachbarin beim Sonnenbaden nicht!
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mac82mac82 gut aber wer fotographiert schon einfach mal so ganz bewußt, also nicht so das die person einfach nur im bild ist, nen fremden? wohl keiner. wenn dann hat er eh hintergedanken und wids ehr 'unauffällig' machen. das veröffentlichen ist auch wieder ne andere sache
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1Antwort von
becherglas1becherglas1
diese person darf dich nicht fotografieren. nur mit deiner erlaubnis darf er das.
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heimliche Fotos, gezielt von einer Person, auch in der Öffentlichkeit sind NICHT RECHTENS !!! Sie sind zum Beispiel bei Gericht auch keine Beweismittel in einem Zivilverfahren ! Ganz ganz dünnes Eis!
Du bist der Meinung, man dürfe in der Öffentlichkeit keine Personen ohne ihr Einverständnis fotografieren.
Grundsätzlich ist in unserem (Rechts-)Staat alles erlaubt, was nicht aus gutem Grund ausdrücklich gesetzlich verboten ist.
Schreibe doch einfach einen Link zu dem entsprechenden Paragrafen im StGB hier hin, in dem das gezielte Fotografieren von Personen in der Öffentlichkeit unter Strafe gestellt ist. Ich lasse mich durch einen solchen Beleg gerne überzeugen.
(Kompletter StGB-Text hier: http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR001270871.html)
Einen Straftatbestand wird man da nicht finden, aber aus den Persönlichkeitsrechten lässt sich zumindest ableiten das man das nicht darf. Auch wenn einem das nicht unbeingt weiterhilft.
Im Strafrecht gibt es das Analogieverbot. Man kann und darf also solche Verbote nicht irgendwoher "ableiten".
War ja auch nicht Strafrechtlich gemeint sondern "Gesellschaftsrechtlich".
Du meinst wohl "Knigge-rechtlich". Wie gesagt, es wird von manchen als unhöflich empfunden, wenn sie ungefragt fotografiert werden - verboten ist es nicht.
(Genausowenig wie es verboten ist Fischstäbchen mit dem Löffel zu essen - obwohl das Benimm-Tanten nicht gut finden.)