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Darf mich jemand filmen und dann das Video bei Youtube veröffentlichen?

gefragt von Agent00 am 03.08.2007 um 13:53 Uhr

Ich habe gesehen, dass es ein Video gibt uaf dem ich zu sehen bin. Dies wurde ohne meine Zustimmung auf Youtube gestellt. Darf ich es verbieten lassen? Wie ist die Rechtslage?


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Knowledge
beantwortet von Knowledge am 3. August 2007 13:59
12x
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Ja. Nur wenn du eine "Person des öffentlichen Lebens" (z. B. eine Berühmtheit) bist, haben andere eine etwas größere Freiheit, dich "zur Schau zu stellen". Allerdings gelten auch dann bestimmte Einschränkungen.


pooky
beantwortet von pooky am 3. August 2007 13:57
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Nein, du hast gemäß KUG (Kunsturheberrechtsgesetz) §22 Satz 1 das so genannte "Recht am eigenen Bild" bzw. "Bildnisrecht". Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden dürften. Einschränkungen gibt es lediglich für so genannte "Persönlichkeiten des öffentlichen Interesses", also zum Beispiel Prominente, Politiker und Sportler, wozu ich dich mal nicht zähle.

Dein Recht müsstest du jedoch mit Hilfe eines (Medien-) Anwaltes durchsetzen.


GustavGans01
beantwortet von GustavGans01 am 3. August 2007 13:58
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Ja, du darfst es verbieten lassen. Das Recht am eigenen Bild behält jeder selbst. Du solltest in folgenden Schritten vorgehen:

  1. Den Betreffenden persönlich bitten, dass er es runternimmt.
  2. Wenn das nicht klappt dann eine Unterlassungserklärung an ihn schreiben
  3. Wenn das nichts bringt dann Anzeige erstatten und mit deinem Anwalt reden - wenn du wegen dem Video so weit gehen willst.

Lotusblume12
beantwortet von Lotusblume12 am 3. August 2007 13:58
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Soweit mit bekannt ist, wenn das Video in der Öffentlichkeit entstanden ist, kannst du nichts dagegen unternehmen, ansonsten, bei privaten Feiern hätte man dich fragen müssen. LG Lotusblume

Kommentar von t124terra am 3. August 2007 16:54

So ist es. Wer in der Öffentlikeit in einem globalen Zusammenhang zufällig mit auf das Bild kommt kann veröffentlicht werden.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 3. August 2007 13:56
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Das darfst du verbieten lassen. Ich würde Strafanzeige stellen. (wahrscheinlich mußt du das auch)


anonym
beantwortet von Moltobene am 3. August 2007 14:52
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Wenn die Aufnahme in der Öffentlichkeit(Platz,Straße,Fest) entstanden ist,ja.Wenn privat oder als Einzelperson,nein.


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