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darf mich ein Polizist anlügen ?

gefragt von Pylone am 12.05.2009 um 12:38 Uhr

Hallo,

bin zum wiederholten Male von einer Privatperson (ungerechtfertigt) angezeigt worden. Als der Polizist deswegen bei mir zu Hause war, habe ich ihn auf den vermutlichen Anzeigenerstatter angesprochen. Der Polizist antwortete mir, dass es diese Person nicht gewesen sei.

Kann ich mich auf diese Aussage verlassen, oder darf mich der Polizist bei so etwas anlügen ? - Er hätte ja auch keinen Kommentar abgeben müssen.

Danke


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anonym
beantwortet von philtheill am 12. Mai 2009 12:39
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kannst dich eigentlich drauf verlassen, kommt das Ganze vor Gericht, steht sowieso da, wer der Anzeigenerstatter ist, macht also aus polizeilicher SIcht keinen Sinn Dich anzulügen..


anonym
beantwortet von newcomer am 12. Mai 2009 12:39
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er darf dir die Auskunft verweigern

Kommentar von philtheill am 12. Mai 2009 12:39

auf jeden Fall!


GabrielBlack
beantwortet von GabrielBlack am 12. Mai 2009 12:39
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Darauf kannst du dich nicht verlassen. Der Polizist darf dir nämlich keine Auskunft darüber geben, wer dich beschuldigt. Er darf allerdings die Frage nach einen konkreten Namen verneinen, egal ob er die Wahrheit sagt oder nicht.


KriLu
beantwortet von KriLu am 12. Mai 2009 12:39
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Lügen darf er nicht, wenn dann hätte er sagen müssen, dass er dazu kein Kommentar abgeben darf. Egal ob es "diese" Person, die du verdächtigst, ist oder nicht


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 12. Mai 2009 12:40
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Schweigt er, ist dir klar, dass es die betreffende Person war.

Also wird er in diesem Fall wohl lügen dürfen.

Je nachdem, weshalb du angezeigt wurdest, kannst du selbst wegen übler Nachrede, Geschäftsschädigung oder ähnlichem Anzeige gegen Unbekannt erstatten.

Kommentar von Bf1a7ffd9330c8e0f949daa0fa669864smallTibettaxi am 13. Mai 2009 08:31

Aus dem Beamtenrecht und weiteren Vorschriften ergibt sich klar das ein Beamter/öffentlich Bedirensteter nicht lügen darf, zumindest nicht im Dienst. Er hätte lediglich sagen dürfen kein Kommentar. Also muss er wohl die Wahrheit gesagt haben. Haste nen Anwalt, dann soll der Akteneinsicht nehmen und schon weiste ob er gelogen hat.


anonym
beantwortet von t124terra am 12. Mai 2009 12:40
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So darf die Polizei keine Angaben machen. Wenn die Anzeigen ungerechfertigt sind einfach eine Anzeige wegen Rufmord gegen Unbekannt, dann kommt raus wer es war.


MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 12. Mai 2009 12:41
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Mach doch eine Anzeige wegen übler Nachrede gegen Unbekannt. Da wirst du bestimmt gefragt, wen du evtl. in Verdacht hast.


weberwf
beantwortet von weberwf am 12. Mai 2009 12:43
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Ein deutscher Polizist lügt nicht.


BirgitAltmann
beantwortet von BirgitAltmann am 12. Mai 2009 12:45
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anlügen wird dich ein Polizist auch eher nicht, wenn er sagt, dass es nicht die Person war, dann denke ich stimmt das schon. Was hätte denn ein Polizist davon? Wenn dann hätte er gesagt, er könne es nicht sagen, oder er ist nicht befugt das zu sagen oder so


zidan38
beantwortet von zidan38 am 12. Mai 2009 12:46
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Vertraue niemanden vertrau nur dir selbst xDDDDDDD


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 12. Mai 2009 12:47
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Er wird nichts sagen, bis du Strafanzeige gegen Unbekannt wg. Verleumdung erstattest und ihn als Zeugen vor Gericht benennst. Dann muß er vor dem Gericht aussagen, bzw. das Gericht wird die Anzeigenakte, die zu dem Besuch bei Dir geführt hat, beiziehen. Danach kennst du den Lügenbaron!


anonym
beantwortet von vlavielle am 12. Mai 2009 12:52
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Er darf dirdie auskunft verweigern, weil leider manche Personen auf anonymität bestehen. Ich kann das nicht nachvollziehen, wenn mir etwas nicht passt beim Nachbarn. Z.B. bis um zwei unter meinem Schlafzimmerfenster sitzen, laut quasseln und dankenswerterweise auch noch rauchen, dann sage ich das. Das ist mir vor einigen Jahren passiert, unser Eigner der anderen Doppelhaushälfte nahm plötzlich zwei Bekannten auf bwz. vermietete nach seinern Scheidung enige Räume. Das war wirklich lustig, die Frau stand schon um sechs Uhr am Morgen (im Sommer) unter meinem Fenster und qualmte wie ein Schlot, ich ging dann Goot sei Dank zur Arbeit, kam ich nach Hause, sass Sie immer noch qualmenderweise unter meinem Schlafzimmer, das roch nach 1 Woche wie eine nie gelüftete Kneipe, ich bin Nichtraucher und habe das Fenster gerade im Sommer gerne offen So richtig lustig wurde es aber erst ab 22.00 Uhr, da kamen die netten auch nicht arbeitenden Genossen, rauchten und tranken bis so gegen 3.00 -4.00 Uhr am Morgen mit entsprechendem Geräuschpegel. Alle Versuche das meinem Nachbarn, der übrigens Polizist war, zu vermitteln scheiterten. Also habe ich die Polizei wirklich gerufen, das war ihm ganz schön peinlich. Warum haben Sie denn nichts zu mir gesagt, als ich ihn auf die letzten zwei Monate aufmerksam machte an denen ich Ihn täglich gebeten habe, das zu unterbinden, litt er plötzlich unter Amnesie. Das rauchen und das laut sein wurde dann auf die andere Seite des Hauses verlegt, wo es zumindest keinen von uns störte, der andere Nachbar hat bereits am ersten Abend die Polizei gerufen. Der Mieter versuchte es dann mit Psychoterror, er hatte einen sehr übergewichtigen Kater, der wurde, wenn man dem Mieter Glauben schenkte täglich von meinen zwei Katern auf das brutalste gemobbt, mit der Bitte das mit den Katern auszudiskutieren, war dann ruhe. Die lästigen Mieter sind ausgezogen, der nette Nachbar hat sein Haus verkauft, Herz was willst Du noch mehr. LG


anonym
beantwortet von Pylone am 12. Mai 2009 13:13
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Wow - ruckzuck jede Menge Antworten - Danke

dass mir der Polizist keine genaue Auskunft zum Anzeigenerstatter geben darf, war mir klar - ob er mich mit falscher Auskunft von meinem Verdacht ablenken darf, bleibt wohl strittig.

Habe inzwischen sowieso einen Anwalt eingeschaltet, um Akteneinsicht zu erhalten. Problem bleibt aber offenbar, dass selbst bei einer nicht anonymen Anzeige immer noch die Möglichkeit der vertraulichen Behandlung besteht und damit der Name dann doch nicht herausgegeben wird. Mal abwarten

nochmal Danke für die schnellen Antworten


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