Ich habe ein defektes Produkt, dass sich definitiv innerhalb der Gewährleistung befindet und welches ich gerne umtauschen würde. Ersteres ist unproblematisch, jedoch versucht mich der Händler nun an den Hersteller zu verweisen, da dort der Umtausch schneller und unproblematischer durchgeführt werden könne. Darf er das?
Nein, das darf er definitiv NICHT. Innerhalb der ersten 2 Jahre ist es Sache des Verkäufers dafür gerade zu stehen, dass die Ware einwandfrei ist. Lasse dich auf diesen Deal auch auf keinen Fall ein, denn den Gewährleistungsanspruch hast du ausschließlich gegenüber dem Verkäufer (also dem Händler), nicht gegenüber dem Hersteller. Bei diesem greift nur die evtl. Garantie ein, welche im Umfang meist bei weitem nicht so umfassend ist, wie die gesetzliche Gewährleistung, die Garantie wird nämlich freiwillig vergeben und kann demnach auch in seiner Bestimmung und Tragweite frei gewählt werden. Wenn du also Pech hast, stehst du vor dem Hersteller schlechter dar.

die erste Frage die steht ist wie alt das Gerät ist, danach der freundliche Hinweis, daß es kein Umtauschrecht gibt, danach kommt die Aussage um was für ein Produkt es sich handelt, denn ein Gros der Firmen macht tatsäclich einen Vorortaustausch beim Endkunden (Monitore von Fujitsu-Siemens und Philips z.B.)
also wenn du näher erläutern würdest, um was es konkret geht, helfe ich dir gerne mit einem Rat
Da wird, wie üblich Garantie (freiwillige Leistung) und Gewährleistung (gesetzlich geregelt) durcheinander gewürfelt
bitte hier nachlesen
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie
sehr richtig. dh
Dem Händler geht es ja nicht darum, dich zu ärgern, sondern dass deine Reklamation schneller voran kommt. Womöglich hat er die Ware nicht mehr, so dass er es dir eins zu eins umtauschen könnte. Ich hatte mal so eine Reklamation entgegen genommen, im guten Glauben, dass es nicht lange dauert, bis das Ersatzteil da ist. Da war bei einem sehr teurem Sonnenschirm etwas defekt. Die Reklamationsbearbeitung dauerte sage und schreibe 4 Monate. Ich war fassungslos! Das habe ich bisher bei keinem anderen Hersteller erlebt! Irgendwann erfuhr ich, dass die direkten Kunden-Reklamationen schneller bearbeitet werden, als wenn der Händler eine Reklamation schreibt. Dein Händler meint es wirklich nur gut mit dir. Nimm seinen Rat an. LG Vicki
So sehe ich das auch!

NEIN, innerhalb der ersten sechs Monate muss er es selber reparieren, umtauschen oder das Geld zurückzahlen. In dieser Reihenfolge, lass Dich nicht abwimmeln.

Nein. Er( der Händler) muß sich an den Hersteller wenden, nicht du...

Du hast einen Vertrag mit dem Händler, bei dem Du gekauft hast. Der hat sich mit dem Hersteller rumzuschlagen, das ist nicht Den Problem!!!
Völlig korrekte Antwort. Nichts hinzuzufügen
Natürlich darf er Dich an den Hersteller verweisen. Das musst Du aber nicht akzeptieren sondern kannst darauf bestehen das er die Gewährleistung übernimmt. Allerdings geht es meist schneller, wenn man selber mit dem Hersteller spricht und die Ware zu Gewährleistungszwecken selber dorthin schickt.
DH!
der Händler ist nur zu bequem und will keine Lasz damit haben - er muß es aber....DH
Wieso darf er nicht? Er versucht es ja nur laut Text! Der Händler schickt das Produkt ein und du wartest dann 6-8 Wochen unter Umständen!
deine Antwort ist nicht korrekt,. denn Garantie beinhaltet nur die ersten 6 Monate, danach beginnt die Gewährleistung und dies bedeudet Beweisumkehrlast...und dann ist der Endverbraucher am Zuge nachzuweisen, daß der der angezeigte Mangel beim Kauf bereits bestand..
Hierwürfelst Du aber einiges durcheinander. Die Garantie ist unabhängig von der gewährleistung,-sie kann auch zehn Jahre betragen, oftmals drei. Die beweislastumkehr nach 6 Monaten betrifft die gesetzliche Gewährleistung
was nach den ersten 6 Monaten kommt..das ist freiwillig..ich weis wovon ich rede, denn das ist mein täglicher Job...
scheinbar nicht. Bist Du Jurist (ganz sicher nicht!) Die Gewährleistung beträgt gesetzlich 2 Jahre bei b to c Verträgen. Da ist nix freiwillig, sofern die Kaufsache wirklich mangelbehaftet ist
du musst richtig lesen..der Gewährleistungszeitraum ist unterteilt in die ersten 6 Monate und die, die danach kommen und von da aus gesehen ist unterschiedlicher Handlungsbedarf zum beispiel gegeben..bestes Beispiel Fa. Apple..sie geben 12 Monate Herstellergarantie und bestehen danach auf die Beweisumkehr
Die Aussage von HassovonBrenner ist 100%ig Korrekt. 2 Jahre Gewährleistung. Nach 6 Monaten Beweislastumkehr! Die Zusätzliche Garantie ist einfach ne frewilillge leistung des Herstellers.
Durfen darf er es schon ob du dich drauf einläßst ist was anderes. Und z.b Siemes will nicht das Händler die Sachen einschicken zumindesten bei Telefonen. Hatte letztens den Fall das nach kurzem das Tel nicht ging und der Händler meine ich solle das zu Siemes schicken. Als ich bei Siemens dann nachfragte meinten die sie der Händler darf es von ihnen aus nicht einschicken nur der Kunde gg komisch aber so war das gg