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darf mich ein beamter erniedrigen sozialamt ich habe deppressionen

gefragt von kordula am 30.05.2008 um 22:57 Uhr

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LaOla60
beantwortet von LaOla60 am 30. Mai 2008 23:00
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Ein Beamter muß sich natürlich auch an die Gesetze halten. Du hast aber die Möglichkeit dich zu beschweren, bei dem jeweiligen Vorgesetzten.

Ansonsten rate ich dir, mit deinen Depressionen zu deinem Arzt zu gehen.

Kommentar von Bbbc403fddae5e3edbb7c8b9ddb47aafsmallBELLA64 am 30. Mai 2008 23:06

Sehr gute Antwort, dafür ein Däumchen!!


schurke
beantwortet von schurke am 30. Mai 2008 22:59
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Nein, Erniedrigung ist nicht erlaubt, auch wenn man keine Depressionen hat.

Kommentar von 686b3d3e3eb18c2c880da16dc36bedf0smallLaOla60 am 30. Mai 2008 23:15

Hi Schurke, Frühling ausgebrochen?

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 30. Mai 2008 23:24

Si, im vollem Gange.


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 30. Mai 2008 22:58
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Natürlich darf dich kein Beamter auf irgendeinem Amt erniedrigen.Sprech den Leiter des Amts an. Trotzdem wäre es hilfreich, wenn du deine Frage etwas präziser stellen könntest.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 30. Mai 2008 23:00
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Nein, weder ein Beamter oder ein Angestellter darf Dich erniedrigen, aber nicht alles ist eine Erniedrigung, was Dir als solche erscheinen mag.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 30. Mai 2008 23:00
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NIemand - auch nicht ein Beamter - hat das Recht, dich zu erniedrigen.

Aber es steht dir auch zu, dich nicht erniedrigen zu lassen.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 30. Mai 2008 23:02
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Kordula, wodurch hast Du Dich denn erniedrigt gefühlt???


anonym
beantwortet von lailaberlin am 30. Mai 2008 23:05
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Weder direkt noch indirekt darf man dich 'erniedrigen'. Solche Vorfälle immmer dem Amtsleiter / der nächst höheren Stelle melden!! Kopf hoch, Brust raus- du bist auch jemand!!


anonym
beantwortet von DrSeltsam am 31. Mai 2008 06:35
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Den Sachverhalt müsstest du konkretisieren.

Es ist eine Sache, was du subjektiv als "Demütigung" empfindest und was objektivierbar wirklich eine solche darstellt.

Vielelicht wurdest du nur aus dem "Wolkenkukucksheim" deiner Fehlvorstellungen zu dir selbst geholt und das passte dir schlicht nicht?

Darüber solltest du dir vor einer immer möglichen Beschwerde klar werden.

Bleibt nach Abzug aller subjektiv-emotionalen Befindlichkeiten objektivierbar eine Beschwer übrig, trage sie sachlich und fundiert mit der Bitte/dem Antrag um Abhilfe vor.

Eine (medizinisch belegte) Depression als kausales Schadensereignis auf eine sog. Demütigung zurück zu führen, wird kaum gelingen könnten und ist zudem kaum wahrscheinlich.


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 30. Mai 2008 23:00
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Nein, am Besten beim Amtsleiter beschweren, aber mit ein paar mehr Informationen.

LG

Wieselchen


anonym
beantwortet von pacole1 am 30. Mai 2008 23:05
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Wenn Du Dich schlecht behandelt fühlst,geh direkt zum Vorgesetzten.Wenn das nicht hilft,geh zum V.d.K.Gib´`s in jeder größeren Stadt.Dieser Verein hat sich umstrukturiert und hilft mittlerweile in allen Fällen,die mit behördlicher Willkür und schlechter Behandlung seitens der Behörden zu tun haben.Laß Dir das auf keinen Fall gefallen!!Du hast das Recht auf eine respektvolle Behandlung.Sollten Dir diese Schritte auf Grund Deiner Deppression alleine nicht möglich sein,dann nimm eine Vertauensperson mit.Viel Glück und sei Stark!!


anonym
beantwortet von Rolfe am 30. Mai 2008 23:23
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Es ist natürlich richtig, sich beim Vorgesetzten zu beschweren. Das Problem ist nur, dass man als Depressiver in der Regel nicht die Kraft und das Selbstvertrauen hat, genau dies zu tun. Wenn die Diagnose bestätigt wurde und du hoffentlich in Behandlung bist, kannst du dich auch an den sozialpsychiatrischen Dienst deiner Stadt mit der Bitte wenden, dass dich ein dortiger Mitarbeiter zum Vorgesetzten begleitet, sonst kann es passieren, dass dich auch der Vorgesetzte nicht ernst nimmt und dich niederschreit - mit der Konsequenz, dass du wieder in ein Tief fällst. Ich spreche aus eigener Erfahrung...


leachim
beantwortet von leachim am 31. Mai 2008 00:23
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Die Würde des Menschen ist unantastbar! Steht im Grundgesetz.


Halbwissen
beantwortet von Halbwissen am 31. Mai 2008 00:28
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NEIN! Er traut es sich aber, weil das gesellschaftliche Klima gegenüber Sozialhilfeempfängern in den letzten Jahren immer schlechter geworden ist. Hole Dir einen Beistand. Fertigmachen von Personen ist auf dem Amt Teil des "Alle-Anträge-ablehnen-Konzepts"


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