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Darf mich der Vermieter fragen, ob ich Mitglied im Mieterverein bin?

gefragt von sansibar am 08.08.2007 um 9:54 Uhr

Meine Freundin wurde anlässlich des Abschlusses des Mietvertrages von ihrem Vermieter gefragt, ob sie Mitglied im Mieterverein ist. Sie war so perplext und hat ihm erzählt, dass sie dort schon seit einigen Jahren Mitglied ist. Im Nachhinein hat sie sich geärgert, dass sie im sofort davon erzählt hat und hat sich jetzt gefragt, ob er das überhaupt fragen darf oder ob das nicht doch ein bisschen zu weit geht?


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Reply


Ophelia
beantwortet von Ophelia am 8. August 2007 10:03
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Fragen darf mich der Vermieter (fast) alles, auf welche Frage ich Ihm antworte, ist aber schlußendlich meine Sache.

Privates - dazu gehören auch Vereins- und Verbandszugehörigkeiten - geht den Vermieter grundsätzlich nicht`s an


anonym
beantwortet von Auskunft am 8. August 2007 10:05
7x
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Da hat sich Deine Freundin überrumpeln lassen:

Fragen des Vermieters hinsichtlich der Verhältnisse des Mieters:

Unzulässig sind folgende Fragen:

  • nach einer Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder Mieterverein

(http://www.internetratgeber-recht.de)


gri1su
beantwortet von gri1su am 8. August 2007 10:15
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Fragen darf der Vermieter, was er will, aber Du bist keinesfalls verpflichtet, auf gewisse Fragen zu antworten. Dazu gehört auch die Frage über die Zugehörigkeit von Vereinen/Verbänden/Institutionen. Da hat sich Deine freundin schlicht und einfach überrumpeln lassen.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 8. August 2007 14:02
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Fragen darf er das schon, aber Deine Freundin hätte die Antwort verweigern oder ihm eine falsche Antwort geben können - das war ihr Recht.


Mismid
beantwortet von Mismid am 8. August 2007 10:17
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wenn sie den Vertrag unterschrieben hat ist es ja egal. Normalerweise fragt sowas eigentlich nur jemand der Angst hat weil sein handeln beim vermieten wohl nicht immer 100% legal ist. Wenn er die Wohnung trotz bejahens gegeben hat kann ja nichts mehr passieren. Es ist sogar jetz ein Vorteil, weil er jetzt weiß daß sie sich eventuell nicht alles gefallen läßt und er sich dann im Zweifelsfall es genauer nimmt. Das einzige was hätte passieren können wäre, daß er sie als Mieterin nicht genommen hätte. So eine Frage kann man aber auch einfach mit "nein" beantworten. Die Frage nützt eh nichts da auch wenn jemand nicht Mitglied ist, dies ja jederzeit werden kann.





elkera
beantwortet von elkera am 8. August 2007 10:26
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Der Vermieter hätte nicht fragen dürfen, bzw. keine ehrliche Antwort erwarten dürfen.

Auch wenn man nicht Mitglied in einem Mieterverein ist, kann man ja auch eine Rechtschutzversicherung haben, die auch bei Mietstreitigkeiten eintritt.

Der Vermieter hat nur das Recht nach Einkommen und nach der Anzahl der Personen zu fragen, die in die Wohnung einziehen.


anonym
beantwortet von susanne4321 am 8. August 2007 10:21
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Nein, das darf der Vermieter nicht, er darf zwar nach dem Einkommen fragen, aber nicht nach einer Mitgliedschaft im Mieterverein.


gorck
beantwortet von gorck am 16. August 2007 18:23
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Fragen darf der Vermieter Aber beantworten brauch man diese Frage nicht




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