Darf meine schule mein Handy einsammeln wenn es NICHT in der schuldordnung steht?
Rechtlich gesehen nicht. In der Praxis riskierst du halt Stress, wenn du dagegen vorgehst.

durchaus. passiert bei mir öfter an der schule
mopskind am 8. Juni 2009 16:37 ach so, wenn es nicht drin steht, dann natürlich nicht :D
was nicht heißen muss das es richtig ist
DH!
mopskind am 8. Juni 2009 16:39 ja da magst du rehct haben. aber es gibt einiuge dumpfdödel die jede stunde erwischt werden und nicht mal in der lage sind es leise zu schalten.dann sleber schuld!

Rechtlich gesehen nicht. Aber wenn du es nicht abgibst, kannst du aus dem Unterrricht geworfen werden..... und deine Eltern werden bestimmt auch informiert. :-)

Ist vor kurzem erst einem Vollidioten auf meiner Schule passiert haha....die müssen es deinen Eltern aber wiedergeben; nicht aber dir
meins wurde ja nich eingezocken sondern einem aus meiner Klasse :-D
Justina1990 am 8. Juni 2009 16:45 ja dann kannst du ihm das ja ausrichten =)
Die Frage muss man mit der typischen Juristenantwort "kommt drauf an" beantworten. Das einziehen des Handys stellt auf jeden Fall eine hoheitliche Maßnahme der Behörde (hier: Schule, vertreten durch den Lehrer) gegen den Bürger (hier: Schüler) dar. Eine solche Maßnahme darf nur dann erfolgen, wenn sie rechtmäßig ist. Der Lehrer braucht also für sein Handeln eine Rechtsgrundlage. Diese Rechtsgrundlage ist im Schulgesetz zu finden (in BW § 23 II SchG. Demnach darf die Schule die Maßnahmen ergreifen, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung des Schulbetriebes erforderlich sind. Daraus ergibt sich, dass die Schule grundsätzlich gegen sog. "Störer" vorgehen darf. Der Störerbegriff stammt aus dem Polizeirecht. Dann muss die Schule allerdings auch die für "Störer" geltenden rechtlichen Vorschriften einhalten. Diese besagen ganz klar, dass eine Sachentziehung nur so lange rechtmäßig ist, wie von der Sache eine Gefahr für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Nun ist die Frage, wie lange von einem Handy eine störende Gefahr ausgehen kann. Schlechterdings kann im Rahmen des Schulalltages eine Gefahr von einem Handy außerhalb der Unterrichtszeit ausgehen. Deshalb ist das Handy am Ende des Unterrichts zurückzugeben, es sei denn, es besteht Wiederholungsgefahr. Allerdings ist selbst dann ein Einziehen des Handys über mehrere Tage oder gar Wochen unverhältnismäßig und rechtswidrig. Nun noch kurz zur Frage der Herausgabe des Handys. Immer wieder steht in Schulordnungen, dass das Handy an die Eltern herausgegeben wird. Meiner Meinung nach ist das so nicht haltbar. Die Herausgabe hat generell vom Besitzer an den Eigentümer zu erfolgen. Eine Herausgabe an die Eltern ist also nur dann korrekt, wenn die Eltern Eigentümer des Handys sind. Ist der Schüler jedoch selbst Eigentümer, weil er das Handy beispielsweise selbst gekauft oder geschenkt bekommen hat, so gibt es m.E. keinen Grund, ihm die Herausgabe des Handys zu versagen.

Mussten wir sogar sepperat unterschreiben.

,wenn Du es im Unterricht benutzt. Das ist notwendig für einen reibungslosen Schulablauf
Es ist ja schließlich dein Eigentum. Und das Wegnehmen ist auch totaler Blödsinn. Es spricht ja wohl nichts dagegen in den Pausen oder zwischen den Stunden mal ne SMS zu schreiben.

Ja, auch wenn es nicht in der Schulordnung steht haben deine Lehrer das Recht darauf dein Handy an sich zu nehmen. Natürlich nur, wenn du es im Unterricht oder ähnlichen Situationen wo du es nicht haben darfst, bedient hast! Allerdings ist es bei mir so, dass die Eltern dann nachmittags das Handy persönlich in der Schule abholen müssen. Worauf Lehrer kein recht haben ist es: Dein Handy durchzugucken. Sie müssen es dann ausschalten!

Wenn du entgegen aller Anweisungen das Ding im Unterricht benutzt oder offen mit dir rumschleppst oder an hast, dann ja.

muss aber nach schulschluss zurückgegeben werden
Ja, da man damit den Unterricht stört. Sie müssen es aber den Eltern wieder aushändigen.

wenn es den unterricht stört, ya. warum nicht? ihr seid zum lernen dort und nich zum sinnlosen sms schreiben oder games zocken.

Aber es muss nach Unterrichtsschluss wieder rausgegeben werden.

Wen dus im unterricht an hast. Oder nur auf die Uhr schaust.
Handys sind normalerweise in der Schule verboten. Wenn du das nicht einhälst, gibt es halt Konsequenzen...