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darf meine schule mein Handy einsammeln?

gefragt von Darki123 am 08.06.2009 um 16:36 Uhr

Darf meine schule mein Handy einsammeln wenn es NICHT in der schuldordnung steht?

38 Stimmen : Ja (30) ; Nein (8)
Frage beantworten

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Schule x 23.163 handy x 21.194

anonym
beantwortet von kampione91 am 8. Juni 2009 16:37
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Rechtlich gesehen nicht. In der Praxis riskierst du halt Stress, wenn du dagegen vorgehst.

abgestimmt für: Nein

mopskind
beantwortet von mopskind am 8. Juni 2009 16:36
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durchaus. passiert bei mir öfter an der schule

abgestimmt für: Ja
Kommentar von A25ee07f83f91ec435935589765bfd5csmallmopskind am 8. Juni 2009 16:37

ach so, wenn es nicht drin steht, dann natürlich nicht :D

Kommentar von Simple_avatar5smallNebenbeifrage am 8. Juni 2009 16:37

was nicht heißen muss das es richtig ist

Kommentar von kampione91 am 8. Juni 2009 16:37

DH!

Kommentar von A25ee07f83f91ec435935589765bfd5csmallmopskind am 8. Juni 2009 16:39

ja da magst du rehct haben. aber es gibt einiuge dumpfdödel die jede stunde erwischt werden und nicht mal in der lage sind es leise zu schalten.dann sleber schuld!


AufxDiex12
beantwortet von AufxDiex12 am 8. Juni 2009 16:39
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Rechtlich gesehen nicht. Aber wenn du es nicht abgibst, kannst du aus dem Unterrricht geworfen werden..... und deine Eltern werden bestimmt auch informiert. :-)

abgestimmt für: Nein

Justina1990
beantwortet von Justina1990 am 8. Juni 2009 16:36
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Ist vor kurzem erst einem Vollidioten auf meiner Schule passiert haha....die müssen es deinen Eltern aber wiedergeben; nicht aber dir

abgestimmt für: Ja
Kommentar von Darki123 am 8. Juni 2009 16:37

meins wurde ja nich eingezocken sondern einem aus meiner Klasse :-D

Kommentar von C6bf95c444a896f96bf7eced3c92cf84smallJustina1990 am 8. Juni 2009 16:45

ja dann kannst du ihm das ja ausrichten =)


anonym
beantwortet von cbb85 am 22. September 2009 12:51
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Die Frage muss man mit der typischen Juristenantwort "kommt drauf an" beantworten. Das einziehen des Handys stellt auf jeden Fall eine hoheitliche Maßnahme der Behörde (hier: Schule, vertreten durch den Lehrer) gegen den Bürger (hier: Schüler) dar. Eine solche Maßnahme darf nur dann erfolgen, wenn sie rechtmäßig ist. Der Lehrer braucht also für sein Handeln eine Rechtsgrundlage. Diese Rechtsgrundlage ist im Schulgesetz zu finden (in BW § 23 II SchG. Demnach darf die Schule die Maßnahmen ergreifen, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung des Schulbetriebes erforderlich sind. Daraus ergibt sich, dass die Schule grundsätzlich gegen sog. "Störer" vorgehen darf. Der Störerbegriff stammt aus dem Polizeirecht. Dann muss die Schule allerdings auch die für "Störer" geltenden rechtlichen Vorschriften einhalten. Diese besagen ganz klar, dass eine Sachentziehung nur so lange rechtmäßig ist, wie von der Sache eine Gefahr für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Nun ist die Frage, wie lange von einem Handy eine störende Gefahr ausgehen kann. Schlechterdings kann im Rahmen des Schulalltages eine Gefahr von einem Handy außerhalb der Unterrichtszeit ausgehen. Deshalb ist das Handy am Ende des Unterrichts zurückzugeben, es sei denn, es besteht Wiederholungsgefahr. Allerdings ist selbst dann ein Einziehen des Handys über mehrere Tage oder gar Wochen unverhältnismäßig und rechtswidrig. Nun noch kurz zur Frage der Herausgabe des Handys. Immer wieder steht in Schulordnungen, dass das Handy an die Eltern herausgegeben wird. Meiner Meinung nach ist das so nicht haltbar. Die Herausgabe hat generell vom Besitzer an den Eigentümer zu erfolgen. Eine Herausgabe an die Eltern ist also nur dann korrekt, wenn die Eltern Eigentümer des Handys sind. Ist der Schüler jedoch selbst Eigentümer, weil er das Handy beispielsweise selbst gekauft oder geschenkt bekommen hat, so gibt es m.E. keinen Grund, ihm die Herausgabe des Handys zu versagen.

abgestimmt für: Ja

molopp
beantwortet von molopp am 28. August 2009 20:55
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abgestimmt für: Nein

Bigmama711
beantwortet von Bigmama711 am 8. Juli 2009 20:26
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abgestimmt für: Ja

AnneBoleyn
beantwortet von AnneBoleyn am 8. Juli 2009 17:24
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Mussten wir sogar sepperat unterschreiben.

abgestimmt für: Ja

Paintybear
beantwortet von Paintybear am 15. Juni 2009 23:45
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abgestimmt für: Ja

Tigerle99
beantwortet von Tigerle99 am 10. Juni 2009 10:56
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abgestimmt für: Nein

Raller
beantwortet von Raller am 9. Juni 2009 07:00
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Phunkydata
beantwortet von Phunkydata am 8. Juni 2009 21:18
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Babykatze123
beantwortet von Babykatze123 am 8. Juni 2009 20:24
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abgestimmt für: Ja

Booba01
beantwortet von Booba01 am 8. Juni 2009 18:15
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ja ...

abgestimmt für: Ja

kruemmelkeks2
beantwortet von kruemmelkeks2 am 8. Juni 2009 17:44
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abgestimmt für: Ja

anonym
beantwortet von Bernhart22795 am 8. Juni 2009 17:13
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LEIDER DARF SIE DAS!!

abgestimmt für: Ja

dtheres
beantwortet von dtheres am 8. Juni 2009 16:51
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,wenn Du es im Unterricht benutzt. Das ist notwendig für einen reibungslosen Schulablauf

abgestimmt für: Ja

Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 8. Juni 2009 16:47
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abgestimmt für: Ja

anonym
beantwortet von crazyone1989 am 8. Juni 2009 16:43
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Es ist ja schließlich dein Eigentum. Und das Wegnehmen ist auch totaler Blödsinn. Es spricht ja wohl nichts dagegen in den Pausen oder zwischen den Stunden mal ne SMS zu schreiben.

abgestimmt für: Nein

Feathi
beantwortet von Feathi am 8. Juni 2009 16:42
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abgestimmt für: Nein

makeupRose
beantwortet von makeupRose am 8. Juni 2009 16:40
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Ja, auch wenn es nicht in der Schulordnung steht haben deine Lehrer das Recht darauf dein Handy an sich zu nehmen. Natürlich nur, wenn du es im Unterricht oder ähnlichen Situationen wo du es nicht haben darfst, bedient hast! Allerdings ist es bei mir so, dass die Eltern dann nachmittags das Handy persönlich in der Schule abholen müssen. Worauf Lehrer kein recht haben ist es: Dein Handy durchzugucken. Sie müssen es dann ausschalten!

abgestimmt für: Ja

sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 8. Juni 2009 16:39
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Wenn du entgegen aller Anweisungen das Ding im Unterricht benutzt oder offen mit dir rumschleppst oder an hast, dann ja.

abgestimmt für: Ja

anonym
beantwortet von Marleen05 am 8. Juni 2009 16:38
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abgestimmt für: Ja

pippi60
beantwortet von pippi60 am 8. Juni 2009 16:38
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abgestimmt für: Ja

marbeja
beantwortet von marbeja am 8. Juni 2009 16:38
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blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 8. Juni 2009 16:38
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digiritter
beantwortet von digiritter am 8. Juni 2009 16:38
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miniwo
beantwortet von miniwo am 8. Juni 2009 16:38
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muss aber nach schulschluss zurückgegeben werden

abgestimmt für: Ja

anonym
beantwortet von Silberwasser am 8. Juni 2009 16:37
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Ja, da man damit den Unterricht stört. Sie müssen es aber den Eltern wieder aushändigen.

abgestimmt für: Ja

Hazardy
beantwortet von Hazardy am 8. Juni 2009 16:37
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wenn es den unterricht stört, ya. warum nicht? ihr seid zum lernen dort und nich zum sinnlosen sms schreiben oder games zocken.

abgestimmt für: Ja

moon73
beantwortet von moon73 am 8. Juni 2009 16:37
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Aber es muss nach Unterrichtsschluss wieder rausgegeben werden.

abgestimmt für: Ja

LabelloxD
beantwortet von LabelloxD am 8. Juni 2009 16:37
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Wen dus im unterricht an hast. Oder nur auf die Uhr schaust.

abgestimmt für: Ja

schokolade023
beantwortet von schokolade023 am 8. Juni 2009 16:37
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abgestimmt für: Ja

anonym
beantwortet von newcomer am 8. Juni 2009 16:37
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anonym
beantwortet von LilithAdams am 8. Juni 2009 16:37
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Handys sind normalerweise in der Schule verboten. Wenn du das nicht einhälst, gibt es halt Konsequenzen...

abgestimmt für: Ja

Ninsqueen
beantwortet von Ninsqueen am 8. Juni 2009 16:36
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abgestimmt für: Nein

Kithara1
beantwortet von Kithara1 am 8. Juni 2009 16:36
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wenn es den Unterricht stört - Ja

abgestimmt für: Ja

Nebenbeifrage
beantwortet von Nebenbeifrage am 8. Juni 2009 16:36
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abgestimmt für: Nein

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