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Darf meine Oma mit 78 Jahren noch einen großen kranken Hund halten ?

gefragt von Ela79Ela79 am 19.07.2009 um 20:34 Uhr

Meine Oma ist 78 Jahre alt, leicht schwerhörig ( sie hört den Hund nicht mehr knurren ), leicht vergesslich und hat ein Hüftproblem. Vor ca. 8 Wochen hat sie einen Spitz-Collie Mischling bekommen. Es ist eine Hündin, ca. 50 cm hoch, zwischen 7 und 10 Jahren alt und hat Athrose. Da meine Oma einen Hüftschaden hat, kann sie nicht mehr gut laufen. Man muss laut reden, weil sie sonst nicht mehr versteht was man sagt. Stunden später weiß sie noch nicht einmal mehr über was man sich mit ihr unterhalten hat. Wenn der Hund sich über die Pfoten leckt um sich selbige zu waschen schimpft sie mit ihm. Dürfte meine Oma diesen Hund überhaupt halten ?

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Miezmaunz
beantwortet von Miezmaunz am 19. Juli 2009 20:59
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Dieser Hund gibt der Omi wohl noch den besten lebenswillen und die beste Karft! Ihn ihr jetzt zu entreißen bedeute sicherlich den seelischen Tod Deiner Omi. Besser wäre es, sie zu unterstützen! Den Hund oft auszuführen und auspowern zu lassen. Ihn das zu geben, was die Omi nicht mehr schafft! Ihr das gelibte Tier nun wegzunehemn ist gleichsam das Aus für die alte Dame! Nehmt Ihr die Arbeit mit dem Hund ab und lasst sie das ruhige und ausgeglichene mit ihm erleben! Das tut ihr und auch dem Hund gut. Und überlegt, wer ihn -im Falle eines Falles- restliche, glückliche Jahre geben will und kann! Steht Eurer Omi auf jeden Fall zur Seite und kümmert Euch liebevoll um sie und den Hund!

Kommentar von dwarf am 21. Juli 2009 00:12

"Den Hund oft auszuführen und auspowern zu lassen." Der Hund hat Arthrose und scheint sicher schon 10 Jahre alt zu sein. Willst Du den umbringen?

Kommentar von Bf9649764faeef65592de759b837b5ccsmallMiezmaunz am 21. Juli 2009 14:58

Nicht so wörtlich nehmen.


James131
beantwortet von James131 am 20. Juli 2009 17:59
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Halter == Eigentuemer. Gesetzlich Vorgeschrieben ist dem Deutschen Tierschutzgesetz nach ein Mindestalter. Soweit es das betrifft, ist dies gegeben. Soweit kein Halterverbot vorliegt steht dem auch nix entgegen. Ob sie den Hund fuehren darf, ist eine andere Sache, denn in fast allen gesetzlichen Regelungen staeht dazu eineindeutig, dass der Hundefuehrer geistig und koerperlich in der Lage sein muss den Hund zu fuehren. Stehende Rechtsprechung ist, das die Bei Kindern unter 16Jahre als nicht vorliegend vermutet wird. Das sollt hier keine Rolle spielen. Ob und in wie weit die alte Frau dennoch in der Lage ist den Hund artgerecht zu halten laesst sich aus dem, was Du schreibst nicht ableiten. Die Aussage >> ... Wenn der Hund sich über die Pfoten leckt um sich selbige zu waschen schimpft sie mit ihm. ...<< gibt dazu nix weiter her, ausser, dass da wohl einiges Vermischt wird. Ein Hund waescht sich nicht und es gibt sicher groessere Haltungsmaengel als ueber die Eigenarten eines Hundes zu schimpfen .......


Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 19. Juli 2009 20:43
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Es ist mit Sicherheit schön wenn auch ältere Menschen sich um Tiere kümmern können und dieses tun. Ein Tier ist eine Bereicherung für einsame Menschen.

Nur ob es jetzt in diesem Fall so angebracht war ihr einen Hund zu schenken weiß ich nicht...kann man auch schlecht aus der Entfernung beurteilen.

Du oder ihr könntet eure Oma auf jeden Fall unterstützen und ihr zur Seite stehen.

Sei einfach da für sie und kümmer dich mit um den Hund.

Denn soo lange wirst du deine Oma nicht mehr haben.


Narva
beantwortet von Narva am 20. Juli 2009 12:09
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Klar darf sie! Sie ist ja ein mündiger Mensch oder? Helft Ihr dabei! Wenn der Hund Arthrose hat ist er ja nicht mehr sehr beweglich genau wie die Oma...Sie scheint vergesslich zu sein, das ist eine recht normale Altererscheinung, helft Ihr den Alltag zu organiesieren zum Bsp. mit Strichlisten . Ihr diese Aufgabe wegzunehmen wäre gleichzusetzen mit Ihr zu sagen das sie nichts mehr machen kann, das sie unnütz ist, das es sie nicht mehr braucht... wollt Ihr das?


anonym
beantwortet von Fischer661 am 19. Juli 2009 20:40
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Was heißt dürfen, verboten ist es nicht. Wäre aber schon ratsam wenn die Pfege jemanden anderen zu überlassen. Aber nicht versuchen ihr den Hund mit gewalt weckzunehmen. Helfe deine Oma.


anonym
beantwortet von User1305 am 18. Oktober 2009 13:36
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Die Frage ist eigentlich: Wer hat ihr den Hund gegeben?

Ein verantwortlicher Tierschützer würde einer alten Frau mit 78 Jahren und den beschriebenen Einschränkungen sicherlich keinen Hund anvertrauen! Und wenn sie schon so vergesslich ist, vergisst sie vielleicht sogar, ihm regelmässig Futter und Wasser hinzustellen!

Wenn ihr also nicht in der Lage seid, eure Oma tatkräftig und täglich zu unterstützen, sollte sie den Hund nicht behalten!

Es gibt immer wieder tierliebe Menschen, die sich um kranke und behinderte Hunde kümmern.
Ihr könnt die Hündin über die folgenden Webseiten vermitteln, aber seht zu, dass ihr die zukünftigen Besitzer und ihr neues Zuhause vorher persönlich kennen lernt, damit sie nicht wieder in einem ungeeigneten Zuhause landet! tiervermittlung.de
snauz.de
zergportal.de


Terrier74
beantwortet von Terrier74 am 20. Juli 2009 13:55
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Naja, verboten ist es nicht, also dürfen darf sie schon. Ob es Sinn macht, steht auf einem anderen Blatt.


Jademuschel
beantwortet von Jademuschel am 19. Juli 2009 20:38
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Wer sollte es ihr denn verbieten?


anonym
beantwortet von holululu am 19. Juli 2009 20:35
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Darf sie sicherlich aber die Frage ist ob das gut für den Hund und gut für die Oma ist.


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