gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Darf meine Mutter mich Rausschmeißen???

gefragt von BooyahOne am 23.04.2009 um 15:08 Uhr

Ich bin 18 jahre alt und weiß nich was ich machen soll meine mutter droht mir immer wieder mich rauszuschmeißen und heute meinte sie zu mir das ich meine sachen packen soll und ich weiß nich wohin-.- ich habe keine ausbildung,bin nich mehr in der schule und bekomme auch sonst kein geld ich habe bis vor kurzem noch halbweisen rente bekommen(wovon meine mutter das meiste behalten hat)aber das bekomme ich jetzt auch nich mehr und ich bin auch der meinung das sie mich eh nich rausschmeißen kann weil ich ja ein sechstel von unserem haus geerbt habe(weil mein vater verstorben ist) was soll ich jetzt tun und kann sie mich überhaupt rausschmeißen und wenn ja muss sie mich finanziel unterstützen???


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Rausschmiss (37)
finaziele unterstützung (1)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von Tumba am 23. April 2009 15:08
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, darf sie. Und nein, Sie muss Dich nicht unterstützen.

Kommentar von C36a6b7f5ad0625604c658907e12e53fsmallmeinereins am 23. April 2009 15:10

Da irrst du dich aber....

Kommentar von Tumba am 23. April 2009 15:12

Stimmt, man hat ein Recht auf ein lebenslanges Wohnrecht bei den Eltern....wie konnte ich das vergessen.

Kommentar von C36a6b7f5ad0625604c658907e12e53fsmallmeinereins am 23. April 2009 15:21

lach, das natürlich nicht....aber Mittellos!? ...das geht so einfach nicht!!Das Jugendamt wird der Mutter schon sagen was sie zu blechen hat!


meinereins
beantwortet von meinereins am 23. April 2009 15:10
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Geh unverzüglich zum Jugendamt. Die werden dir weiterhelfen.Und, such dir ne Ausbildungsstelle. Unabhängigkeit ist Gold wert


anonym
beantwortet von Lucas am 23. April 2009 15:10
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Anstatt Dich zu fragen, was Deine Mutter alles kann, solltest Du Dir überlegen, was Du mit der Zeit anfängst, die Dir bleibt.


anonym
beantwortet von hugo001 am 23. April 2009 15:10
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja sie muss dich unterstützen !! bis zur erstausbildung ! Da du das Haus zum teil geerbt hast, muss sie dir eine abfindung zahlen oder dich drin wohnen lassen.

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 23. April 2009 15:18

Eltern sind nicht verpflichtet, faule Kinder zu unterstützen. Wenn das Kind kein Interesse an Schulbesuch und Ausbildung hat, müssen die Eltern nicht zwangsläufig Unterhalt zahlen. Ob das hier der Fall ist, kann man so aus der Ferne natürlich schlecht beurteilen.


anonym
beantwortet von Ballobolo am 23. April 2009 15:11
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

sie muss die unterhalt zahle, kindergeld glaub ich auch, die rente gehört ja dir, die kriegst du auch und außerdem darf sie dich nich einfach so rausschmeißen, solange du kein neues obdach hast. außerdem kanst du dir noch den anteil von dem haus holen



anonym
beantwortet von jethro am 23. April 2009 15:11
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sie könnte dich rausschmeissen. Du bist erwachsen und selbst für dein Leben verantwortlich. - So wie andere Erwachsene auch. Wenn Du bleiben willst, versöhn' dich mit Ihr, ansonsten sieh zu, dass du auf eigene Füsse kommst.

Stimmt: Der Anteil am Haus steht dir zu. Muss notfalls ausbezahlt werden

Kommentar von hugo001 am 23. April 2009 15:12

nein kanns sie nicht ! Bis zur erstausbildung sind die eltern für die kinder verantwortlich. ansosnten 25 jahre.


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 23. April 2009 15:09
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Willst Du sie verklagen, daß Du weiter bei ihr wohnen darfst?


xxbeexx
beantwortet von xxbeexx am 23. April 2009 15:10
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ist das nicht so das die eltern bis 24/25 die "verantowrtung" fürs kind übernehmen? dachte das sei so... hätte jetzt nein gesagt!


Riebo
beantwortet von Riebo am 23. April 2009 15:10
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Rede mit Ihr und versuche auf eigenen Beinen zu stehen, das wird jetzt Zeit!


anonym
beantwortet von blinzelauge am 23. April 2009 15:10
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

geh zum Jugendamt und dann ziehe in eine Wohngruppe etc damit du mal ne Ausbildung machst.


anonym
beantwortet von claudia3474 am 23. April 2009 15:12
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

darf sie nicht. woher bekommst du jetzt geld...

sage du hast beim jugenamt angerufen du darst micht nicht raus schmeißen.... ruf jetzt an . oder sage deine mutter und wo hin soll ich...

laut arge heißt es bis 25 jahren zu hause wohnen..


Xorox
beantwortet von Xorox am 23. April 2009 15:13
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Arbeiten gehen, selber Geld verdienen und selber für sich sorgen, eigene Wohnung nehmen, nicht mehr den anderen auf der Tasche liegen, wie währe es damit? Nur mal so, meinte ich.


anonym
beantwortet von Thecount am 23. April 2009 15:14
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kommt drauf an, wie ernst es ist. Theoretisch bist du ja volljährig und darfst alleine wohnen. Wenn dir ein Teil des Hauses gehört, und es hart auf hart kommt, muss sie dir deinen Teil auszahlen. Einen Teil deiner Halbweisenrente zu behalten wird sie wohl mit der Begründung machen, dass du bei ihr wohnst, sie dir Essen kauft etc.. Wenn du jetzt ausziehen solltest, kann sie das natürlich nicht mehr. Wieso bis vor kurzem? bekommst du sie jetzt nicht mehr? warum nicht? Wenn sie kann, muss sie dich, glaube ich, finanziell unterstützen. Wenn nicht, musst du wohl zum Sozialamt. Das wäre ohnehin eine bessere Adresse für Informationen als hier. Oder das Jugendamt.. da kann man auch ganz unverbindlich fragen


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.