Wir vermieten eine kleine möblierte Wohnung. Die Mieterin hat nun einfach grundlegende Dinge wie zum Beispiel die Lampen und die Vorhänge abmonitert und andere Dinge einfach in einen Karton an die Seite gelegt. Darf sie das?
Natürlich. Wenn sie nach dem Auszug alles wieder in den alten Zustand zurückversetzt.

Du wollst ihr das doch wohl nicht wirklich verbieten. Was stört Dich denn daran? Sie muß die Sachen nur bei ihrem Auszug wieder aufhängen. Also Gartenzwerg als Nick ist okay, Giftzwerg als Vermieter nicht.
lol, aber simmt! DH
Wenn Du wirklich Vermieterin einer Wohnung bist, solltest Du solche banalen Dinge eigentlich wissen.
Natürlich darf sie das, wenn sie es bei Auszug wieder herrichtet. So etwas erlebe ich ständig!

Das wichtigste ist dass sie die Wohnung in dem Zustand zurück gibt, wie sie die Wohnung übernommen hat.
Bauliche Verönderungen darf sie nicht vornehmen

Ja natürlich darf der Mieter das. Lampen und Vorhänge sind keine grundlegenden Einrichtungen, solange sie fachgerecht gelagert und beim Auszug wieder angebracht werden, gibt es keinen Grund, warum sie die von ihr gemietete Wohnung nicht nach ihrem Geschmack herrichten darf.
Ein wenig mehr Toleranz wäre schon angebracht, wenn ihr nicht grundsätzlich Probleme mit euren Mietern haben wollt.
Ich denke schon, solange sie die Sachen nicht wegschmeißt. Sie lebt doch da, und wenn Sie keine Gardinen will???? L.G.
Ich glaube, ja. Aber sie muss die Wohnung beim Auszug wieder in den original Zustand hinterlassen !
Natürlich darf sie das. Das sind doch keine baulichen Veränderungen. Sie darf die Dinge nur nicht wegwerfen!
Das darf sie eigentlich nicht. Sie hätte dich auf jeden Fall vorher fragen müssen. So solltest du auf jeden Fall abklären, dass sie die Sachen bei ihrem Auszug wieder so richtet, wie sie waren.
Quatsch, außer baulichen Veränderungen darf sie in der Wohnung alles verändern was ihr nicht gefällt, wenn sie bei Auszug alles wieder in den Ursprungszustand versetzt!
das hättest du schon im mietvertrag ausschließen sollen, wenn dir das nicht zusagt. steht da nix drin deinerseits?
Discoopa am 1. April 2008 23:06 guten Abend.
sender am 1. April 2008 23:07 lol
guten abend ihr zwei beiden :o))

Wenn du das nicht möchtest sprich doch einfach mit ihr. Aber was spricht dagegen, wenn sie ein paar Dinge verändert? Wenn deine Mieterin eine blöde K.. ist, dann mußt du ihr einfach wieder kündigen. Wenn nicht, lass ihr doch ein wenig Freiheit.

Und wieder da... Ja, der Mieter darf es, so er den Zustand der Wohnung ohne bauliche maßnahme wieder herrichten kann... Nett wäre natürlich das Fragen voher ;oo)))

Ob sie es darf oder nicht, weiss ich nicht. Aber ich hätte vorher gefragt, ob ich dies machen darf. Das hätte nicht zu diesem Konflikt geführt. Man soll doch miteinander reden!
Baiana am 2. April 2008 09:31 Fragen, ob ich eine Lampe abnehmen darf oder meine eigenen Gardinen aufhängen kann? Das erscheint mir doch etwas weit hergeholt!