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Darf meine Mieterin einfach grundlegende Dinge in der Wohnung verändern?

gefragt von gartenzwerg88 am 01.04.2008 um 22:57 Uhr

Wir vermieten eine kleine möblierte Wohnung. Die Mieterin hat nun einfach grundlegende Dinge wie zum Beispiel die Lampen und die Vorhänge abmonitert und andere Dinge einfach in einen Karton an die Seite gelegt. Darf sie das?


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mitra54
beantwortet von mitra54 am 1. April 2008 22:59
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Natürlich. Wenn sie nach dem Auszug alles wieder in den alten Zustand zurückversetzt.


Qetan
beantwortet von Qetan am 1. April 2008 23:00
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Du wollst ihr das doch wohl nicht wirklich verbieten. Was stört Dich denn daran? Sie muß die Sachen nur bei ihrem Auszug wieder aufhängen. Also Gartenzwerg als Nick ist okay, Giftzwerg als Vermieter nicht.

Kommentar von Simple_avatar2smallgutefee am 1. April 2008 23:16

lol, aber simmt! DH


gutefee
beantwortet von gutefee am 1. April 2008 23:19
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Wenn Du wirklich Vermieterin einer Wohnung bist, solltest Du solche banalen Dinge eigentlich wissen.

Natürlich darf sie das, wenn sie es bei Auszug wieder herrichtet. So etwas erlebe ich ständig!


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 1. April 2008 23:00
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Das wichtigste ist dass sie die Wohnung in dem Zustand zurück gibt, wie sie die Wohnung übernommen hat.

Bauliche Verönderungen darf sie nicht vornehmen


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 2. April 2008 00:16
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Ja natürlich darf der Mieter das. Lampen und Vorhänge sind keine grundlegenden Einrichtungen, solange sie fachgerecht gelagert und beim Auszug wieder angebracht werden, gibt es keinen Grund, warum sie die von ihr gemietete Wohnung nicht nach ihrem Geschmack herrichten darf.

Ein wenig mehr Toleranz wäre schon angebracht, wenn ihr nicht grundsätzlich Probleme mit euren Mietern haben wollt.



Tonica
beantwortet von Tonica am 1. April 2008 23:00
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Ich denke schon, solange sie die Sachen nicht wegschmeißt. Sie lebt doch da, und wenn Sie keine Gardinen will???? L.G.


anonym
beantwortet von dieSchlafmuetze am 1. April 2008 23:00
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Ich glaube, ja. Aber sie muss die Wohnung beim Auszug wieder in den original Zustand hinterlassen !


anonym
beantwortet von brajo am 2. April 2008 00:30
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Natürlich darf sie das. Das sind doch keine baulichen Veränderungen. Sie darf die Dinge nur nicht wegwerfen!


anonym
beantwortet von launebaer am 1. April 2008 22:59
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Das darf sie eigentlich nicht. Sie hätte dich auf jeden Fall vorher fragen müssen. So solltest du auf jeden Fall abklären, dass sie die Sachen bei ihrem Auszug wieder so richtet, wie sie waren.

Kommentar von Simple_avatar2smallgutefee am 1. April 2008 23:17

Quatsch, außer baulichen Veränderungen darf sie in der Wohnung alles verändern was ihr nicht gefällt, wenn sie bei Auszug alles wieder in den Ursprungszustand versetzt!


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 1. April 2008 23:02
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das hättest du schon im mietvertrag ausschließen sollen, wenn dir das nicht zusagt. steht da nix drin deinerseits?

Kommentar von 569588b4199b6de88d960af8b45bdfb2smallDiscoopa am 1. April 2008 23:06

guten Abend.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsender am 1. April 2008 23:07

lol

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 1. April 2008 23:09

guten abend ihr zwei beiden :o))


pgelli
beantwortet von pgelli am 1. April 2008 23:12
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Wenn du das nicht möchtest sprich doch einfach mit ihr. Aber was spricht dagegen, wenn sie ein paar Dinge verändert? Wenn deine Mieterin eine blöde K.. ist, dann mußt du ihr einfach wieder kündigen. Wenn nicht, lass ihr doch ein wenig Freiheit.


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 1. April 2008 23:14
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Und wieder da... Ja, der Mieter darf es, so er den Zustand der Wohnung ohne bauliche maßnahme wieder herrichten kann... Nett wäre natürlich das Fragen voher ;oo)))


Brigitta
beantwortet von Brigitta am 1. April 2008 23:22
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Ob sie es darf oder nicht, weiss ich nicht. Aber ich hätte vorher gefragt, ob ich dies machen darf. Das hätte nicht zu diesem Konflikt geführt. Man soll doch miteinander reden!

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 2. April 2008 09:31

Fragen, ob ich eine Lampe abnehmen darf oder meine eigenen Gardinen aufhängen kann? Das erscheint mir doch etwas weit hergeholt!


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