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Darf meine Lehrerin Dinge von mir gegen meinen Willen ausstellen?

gefragt von ichallein93 am 18.05.2008 um 20:16 Uhr

Im Kunstunterricht zeichnen wir gerade, ich bin nicht sehr begabt auf diesem Gebiet. Am Ende des Schuljahres möchte meine Lehrerin alle Werke ausstellen, jedoch möchte ich meine nicht zur Verfügung stellen. Kann ich Ärger bekommen oder muss ich mein Werke nicht ausstellen, da das eine Imageschaden für mich zur Folge haben könnte.

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Veröffentlichung x 70 Imageschaden x 1

Djinndrache
beantwortet von Djinndrache am 18. Mai 2008 20:18
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Das Recht ist mit dir als Urheber. Lehrern das jedoch beizubringen, dass der Schüler mal das Recht auf seiner Seite hat, ist gar nicht so einfach...


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 18. Mai 2008 20:23
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Rein juristisch könntest Du das durchsetzen.

Gleichwohl möchte ich Dir - aus juristisch nicht fassbaren Gründen - davon abraten.

Kommentar von E13351831a85b89ecf151faf443695fesmallRolfHoegemann am 18. Mai 2008 20:39

Gilt das Urheberrecht auch für Dinge, die im Rahmen der Schulausbildung gemacht werden? das wäre ja für den gesamten Unterrichtbetrieb schon ein wenig hinderlich...

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 18. Mai 2008 20:46

Es gilt schon. Aber zum einen gilt die Einwilligung, es auszustellen o.ä. als erteilt, soweit dem nicht widersprochen wird und zum anderen gibt es im schulischen Alltag genug Möglichkeiten entsprechend zu "motivieren". (Darüberhinaus werden das die wenigsten Schüler - und auch Lehrer - wissen.)

Kommentar von 686b3d3e3eb18c2c880da16dc36bedf0smallLaOla60 am 18. Mai 2008 20:53

jetzt wissen sie es :-))

Kommentar von DrSeltsam am 19. Mai 2008 07:52

Bitte sei so nett und belege, woraus sich diese generelle Einwilligung rechtlich generell ergeben soll und das Widerspruchserfordernis resultiert.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 19. Mai 2008 17:25

Da es an Schulen allgemein üblich ist, im Kunstunterricht gefertigte Werke der Schüler auszustellen - in der Regel werden sie eine gewisse Zeit in den Korridoren ausgehängt - gilt die Einwilligung mit der Abgabe konkludent als erteilt, soweit dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.


butz1510
beantwortet von butz1510 am 18. Mai 2008 20:21
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Und ich würde es mal mit einem ganz normalen Gespräch versuchen und nicht gleich mit Urheberrecht und weiß ich was allem ankommen. Ein normaler Mensch wird doch normale Argumente verstehen. Im Zweifel kannst Du das Bild immer noch "verlieren" oder "aus Versehen" Kaffee über die Mappe gießen.


RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 18. Mai 2008 20:38
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Wenn alles ausgestellt wird ist's doch kein Problem - und Imageschaden? Ich bitte Dich, Du bist Schüler/in - da gibt es doch kein Image.

Bei deser Gelegenheit hat Du die Chance, Dein Selbstbewusstsein zu entwickeln - und das wird Dir im berufsleben helfen - DA kann es vieeeel schwieriger für Dich werden. Denk dran - das Leben ist kein Streichelzoo.... Und soooo schlimm wird dein Kunstwer ja auch nicht sein.

Es ist keine Schande, etwas nicht gut zu können...

Kommentar von E13351831a85b89ecf151faf443695fesmallRolfHoegemann am 18. Mai 2008 20:41

In dieem Zusammenhang möchte ich auf folgende Frage hinweisen, weil mir diese Problematik auch immer fremder wird:

http://www.gutefrage.net/frage/sind-kinder-schueler-psychisch-nicht-mehr-so-belastbar-wie-noch-vor-30-jahren


anonym
beantwortet von DrSeltsam am 18. Mai 2008 20:19
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Musst du nicht zur Verfügung stellen.

Nach der Benotung bekommen solche "Kunstwerke" manchmal irreversible Schäden oder verschwinden ganz.

Beliebte Schülerausrede: "Mein Hund hat die Hausuafgaben gefressen". ;-)

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 18. Mai 2008 20:23

So isses! DH


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 18. Mai 2008 20:27
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Sei doch nicht so pessimistisch!Vielleicht gefallen Anderen deine "Werke"sogar gut,du mußt immer daran denken:Alles liegt im Auge des Betrachters!Mach dich nicht selber klein,hab Mut !!

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 18. Mai 2008 20:33

Richtig. Vor allem kann es viel peinlicher für Dich sein, wenn alle anderen Werke ausgestellt werden und nur Deines fehlt.

Wenn Dein Bild mit dabei ist, dann kannst Du vor "Spöttern" immer noch sagen, dass Du nicht besonders gut in Kunst bist, aber dass alle ausstellen mussten. Wenn Deines gar nicht erst dabei ist, dann werden die sich selbst ihre Geschichten zusammendenken, warum die Lehrerin gerade Deines nicht wollte - das kann viel beschämender sein!

Kommentar von E7833c8129179618ea8f8203252a8524smallvollimleben am 18. Mai 2008 20:45

Dickes Lob für dich !

Kommentar von E13351831a85b89ecf151faf443695fesmallRolfHoegemann am 18. Mai 2008 20:58

Genau - von mir auch....


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 18. Mai 2008 20:19
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Naja, das Urheberrecht liegt schon bei dir und wenn du nicht willst, darf sie es nicht ausstellen. Aber so schlimm ist das doch nicht. Bei so einer Ausstellung soll gezeigt werden, was die Schüler so produzieren. Und wenn man da nur die besten Stücke ausstellt, würde es die Ausstellung völlig verfälschen und jeder würde glauben, es sind nur supertalentierte Künstler an dieser Schule. Es ist ja nicht so, daß du mit der Ausstellung bloßgestellt werden sollst.

Kommentar von ichallein93 am 18. Mai 2008 20:22

das schlimme ist ja, das alle Werke ausgestellt werden.

Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 18. Mai 2008 20:37

das ist doch nicht schlimm, so wird das ganze Leistungsspektrum der Schüler in Kunst dargestellt. Muß einem doch nicht peinlich sein. Aber wenn doch, dann einfach der Lehrerin sagen, daß man damit nicht einverstanden und auf sein Urheberrecht verweisen. Das muß sie akzeptieren und ich denke mal, sie wird es auch.

Kommentar von E13351831a85b89ecf151faf443695fesmallRolfHoegemann am 18. Mai 2008 20:51

Aber es wird sich jeder fragen, warum gerade DEIN Kunstwerk NICHT gezeigt wird - und wenn es heisst, Du wolltest das nicht, dann hast Du eventuell auch den Effekt, das alle denken: "Das war bestimmt soooo schlecht, dass er/sie sich dafür schämt!" Und schon hättest Du es auch wieder hängen lassen können.


fourseasons
beantwortet von fourseasons am 18. Mai 2008 20:42
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Ich bin nicht sicher ob bei einem "Kunstwerk", welches in einer öffentlichen Einrichtung entstanden ist, das Urheberrecht greift.

Eine Möglichkeit ist, mit dem Lehrer, notfalls mit dem Rektorat zu sprechen.

Die andere wäre, zu seiner "Leistung" zu stehen und zu versuchen, es nächstes mal besser zu machen und zu akzeptieren, dass man einfach nicht in allen Fächern gleich gut sein kann.

Wenn nämlich alle so dächten, würde nur noch der Klassenprimus seine Werke ausstellen wollen.


Hamster0815
beantwortet von Hamster0815 am 18. Mai 2008 20:17
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Ich weis nicht ob da das Urheberrecht greift! Aber ich würde es mal damit versuchen


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