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darf meine frau mit den kindern machen was sie will

gefragt von hutzelmann am 14.06.2009 um 17:13 Uhr

hallo meine frau hat sich von mir wegen einem neuen lover getrennt, wir leben aber noch zusammen!der typ wohnt in einer der gammeligsten kneipen unserer stadt!sie ist heimlich mit den kindern da übernacht hingegangen und hat mich belogen von wegen sie wär bei ner arbeitskollegin gewesen! darf ich als vater etwas dagegen unternehmen das sie mit den kindern da hingeht!in dem ding ist jede woche die polizei wegen schlägereien,die wohnung gehört zur kneipe dazu!


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Kittymogul
beantwortet von Kittymogul am 14. Juni 2009 17:14
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Biete ihr doch an die kinder zu nehmen wenn die weggeht ansonsten mal beim Jugendamt nachfragen, aber verbieten kannst du es ihr nicht

Kommentar von A2cf1e4f62e8118f36a4d0f3c5572f7esmallGabberion am 14. Juni 2009 17:16

sieht mir nicht aus als könnte man die Person um etwas bitten!! ich denke sie fängt jetzt an schmutzige Wäsche zu waschen!!!!!! LAss die die kinder nicht vorenthalten!!!!


Uweles
beantwortet von Uweles am 14. Juni 2009 17:16
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Leider ist es hier im Lande gang und gebe das die Männer nichts (fast nichts) zu melden haben. Meine Frau hat auch mit den Kindern gemacht was sie wollte, es ist nie was passiert! Selbst als sie ein paar hundert Kilomneter weit weggezogen ist war es egal! Als Mann bist du hier voll am A..!

Kommentar von A2cf1e4f62e8118f36a4d0f3c5572f7esmallGabberion am 14. Juni 2009 17:19

Das ist nicht wahr!! Ich habe selber einen Sohn der nicht bei mir ist!!

Kommentar von Bdc98c4dce28dc93ddd63a068730142asmallUweles am 14. Juni 2009 17:21

Dann bist du eine der ganz großen Ausnahmen. Wie kommt das? Mein Sohn wollte bei mir bleiben und hat geweint, aber es hat alles nichts geholfen. Heute hat er mittlerweile gut und gern 3-5 weitere Papas hinter sich!


Bella73
beantwortet von Bella73 am 14. Juni 2009 17:16
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Ihr habt ja vermutlich noch das gemeinsame Sorgerecht. Da kannst du sehr wohl was dagegen unternehmen. Aber rede noch mal mit ihr. Wenn sie zu ihrem Freund übernacht will, können die Kinder doch auch bei dir bleiben. Wenn sie nicht mit sich reden läßt, Jugendamt fragen.


KBB0815
beantwortet von KBB0815 am 14. Juni 2009 17:16
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Grundsätzlich passiert da gar nix, solange eine Gefährdung des Kindeswohls nicht eindeutig ist, was ja so nicht der Fall ist. Du solltest dich beim Jugendamt beraten lassen, prüfe auch deine eigenen Motive, ob du dir wirklich Sorgen um die Kinder machst oder ihr nur das Leben schwer, das ist Kein Vorwurf, aber das Jugendamt wird diese Frage auch stellen und sie wird so argumentieren.

Kommentar von hutzelmann am 14. Juni 2009 17:20

es geht darum das sie mich belogen hat!sie hat mir erzählt sie und die kinder wären bei ner arbeitskollegin, aber die kleinen haben mir jetzt erzählt das sie dort waren über nacht!ich will ihr das leben nicht schwermachen, aber ich will NICHt das meine kinder in so einem loch leben!

Kommentar von 9b32991c684c5f8e2437285f11a02fb9smallKBB0815 am 14. Juni 2009 17:25

sehe keine grosse Möglichkeit das zu verhindern.

Kommentar von hutzelmann am 14. Juni 2009 17:26

verdammter mißt!ich red morgen mal mit meiner anwältin!irgendwas muß da passieren!sie kann doch nicht einfach so mit den kindern über nacht dahin gehn und mich belügen!


LilliMouse
beantwortet von LilliMouse am 14. Juni 2009 17:14
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Nein, darf sie nicht, da Ihr das gemeinsame Sorgerecht habt. Allerdings würde ich ihr anbieten, auf die Kinder aufzupassen.



Gabberion
beantwortet von Gabberion am 14. Juni 2009 17:15
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Wenn du der Meinung bist das es den Kinder schadet, geh zum Jugendamt!! SOFORT!! Solltest du sowieso machen!! lass die alles regeln!

Kommentar von hutzelmann am 14. Juni 2009 17:16

kann ich das denn durchsetzen das die kinder da nicht mehr hindürfen?immerhin wird sie ja wohl mit dem zusammenkommen...

Kommentar von Bdc98c4dce28dc93ddd63a068730142asmallUweles am 14. Juni 2009 17:17

Ich habe meine Ex sogar vor dem Jugendamt der Lügen überführt und es bewiesen. Aber auch das war dem Jugendamt egal!

Kommentar von A2cf1e4f62e8118f36a4d0f3c5572f7esmallGabberion am 14. Juni 2009 17:18

Sofort ein Veto einlegen! ISt ja definitiv eine kinderfeindliche Umgebung!!!! Bei einem gemeinsamen Sorgerecht kannst und darfst und solltest du ihr das verbieten!!!


Kessko
beantwortet von Kessko am 14. Juni 2009 17:15
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Du kannst auf jeden Fall dagegen was unternehmen. Ich würde das Jugendamt einschalten, damit sie dir helfen.


DanceStar97
beantwortet von DanceStar97 am 14. Juni 2009 17:16
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kümmer dich da schnell drum


anonym
beantwortet von tucan am 14. Juni 2009 17:17
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Ich würde die Kinder da ganz schnell rausholen, entweder mit Hilfe der Polizei oder aber zum Jugendamt gehen.


DerSteppenwolf
beantwortet von DerSteppenwolf am 14. Juni 2009 17:17
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Das ist Auslegungssache für das Jugendamt. Bei Meldung "geht die Sachbearbeiterin der Sache nach" und redet mit ihr. Bei Untreue hast Du aber gute Chancen bei Trennung die Kinder bei Dir belassen zu können und nicht abgeben zu müssen.

Kommentar von Bdc98c4dce28dc93ddd63a068730142asmallUweles am 14. Juni 2009 17:22

Meine Sachbearbeiterin hat damals gar nix unternommen! Obwohl ich Lug und Trug nachweisen konnte!


anonym
beantwortet von Scheeny am 14. Juni 2009 17:20
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Nein das darf sie auf keinen Fall, wie schon gesagt, weil ihr das gemeinsame Sorgerecht hat. Vor allem sind die Kinder einer Gefahr ausgesetzt und damit besteht Kindeswohlgefährdung. Du solltest aber eher versuchen dich friedlich mit ihr zu einigen, denn sonst wird der Streit auf dem Rücken der Kinder ausgetragen und das ist doch erst recht nicht fair! Falls du vor Gericht gehen muss, lass dir auch Infos von ErzieherInnen und LehrerInnen geben, denn es ist oft nicht leicht als Mann beim Jugendamt durchzukommen... Leider!


anonym
beantwortet von TanteBertha am 15. Juni 2009 09:57
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Du hattest doch gestern schon von Problemen geschrieben? Schalte das Jugendamt ein und nimm Dir einen Anwalt, der Dich in allen Dingen beraten kann und ggf. auch die erforderlichen Massnahmen in die Wege leiten kann. Derzeit dürftet ihr beiden das Sorgerecht haben (i.d.R. bleibt das auch nach einer Scheidung so), also kannst Du auch mitbestimmen, wo Deine Kinder sich aufhalten sollen/dürfen. Bei dem ganzen hin- und hergezerre, solltet Ihr, also Du und Deine Frau, nicht aus den Augen verlieren, wie sich die gesamte Situation auf die Kinder auswirkt. Die Kinder sind in der für sie schwierigen Lage, dass sie beide Elternteile lieben. Ihr solltet nicht den Fehler machen, Eure Querelen auf dem Rücken der Kinder auszutragen, sie als "Waffen" oder Druckmittel zu benutzen.


lilli008
beantwortet von lilli008 am 15. Juni 2009 10:03
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Ich an deiner stelle würde versuchen das aufenthaltsbestimmungs recht zu bekommen denn das liegt ab geburt immer bei der Mutter... es sei denn es wird gleich dann beantragt! Das sorgerecht würde ich gemeinsam lassen sonst gibt es oft streit weil der eine keine rechte mehr an den kindern hat! Aber wenn du das aufenthaltsbestimmungsrecht hast kannst du sagen ..."bis hier hin und nicht weiter" dann brauchst du auch keine Angst haben das deinen kleinen etwas zustößt!


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