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Darf meine Ex-Freundin im Haus meines Vaters zur Miete wohnen?

gefragt von denivito am 12.05.2008 um 17:27 Uhr

Wie sieht es Eurer Meinung nach aus, wenn meine Ex-Freundin, die ALG II bezieht, in das Haus meines Vaters zieht, indem ich auch wohne und dort ein paar Zimmer mietet?

Ich frage aus dem Grund, weil das Amt wahrscheinlich denn gleich wieder denkt, aha das ist eine Beziehung, also rechnen die mein Einkommen dazu.

Die Situation ist jedoch ähnlich wie in einer WG.

Sie hat Ihren Bereich mit eigenem Bad und ich meinen. Mein Vater wohnt nicht in diesem Haus.

Ist dies erlaubt? Oder würde es Ärger geben? Danke für Eure Meinungen.


Reply


bitmap
beantwortet von bitmap am 12. Mai 2008 17:31
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Deine Ex-Freundin darf überall wohnen, wo sie will. Ob was angerechnet wird, kann man nicht von vornherein sagen. Zur Not muss sie eben Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen, wenn keine Bedarfsgemeinschaft vorliegt. Und vermutlich kommen dann Mitarbeiter vom Amt um das vor Ort zu prüfen.


oleandra
beantwortet von oleandra am 12. Mai 2008 17:33
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Ganz ehrlich? Ich als Amt würde dahinter einen "Betrugsversuch" vermuten - außerdem ...warum willst du weiterhin mit deiner Ex-Freundin unter einem Dach leben? Und einen anderen Mieter findet dein Vater sicher auch. Sorry für die harten Worte!


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 12. Mai 2008 17:32
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Das ist wirklich eine "Grenzsituation"Wenn ich das Amt wäre,würde ich dir auch nicht ohne weiteres glauben!


Kajjo
beantwortet von Kajjo am 12. Mai 2008 17:33
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Dürfen darf sie -- aber der Ärger ist vorprogrammiert, und zwar sowohl mit dem Amt als auch zwischen Euch.

Ich rate strikt von solchen Konstellationen ab. Trennt Euch sauber und auch räumlich voneinander und laßt solche merkwürdigen Mietverhältnisse sein. Das kann nur Probleme bereiten!


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 12. Mai 2008 18:12
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Natürlich darf Deine Ex-Freundin eine Wohnung mieten, wo sie will. Solange das auf eigene Kosten geschieht, geht das auch niemanden etwas an, ob sie dabei mit Dir in einer WG oder einer Beziehung lebt.

Wenn jemand Geld vom Staat, also von uns allen, haben will muß die dafür zuständige Behörde natürlich überprüfen, ob auch ein Anspruch und in welcher Höhe besteht. Hier liegt natürlich der Verdacht einer Umgehung nahe. Wenn ihr tatsächlich nur in einer WG lebt, wird das auch das Ergebnis der Ermittlungen sein und es gibt kein Problem, sondern Geld. Wenn Ihr zu betrügen versucht, kommt das möglicherweise raus.





Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 12. Mai 2008 17:31
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Deine Frage ist berechtigt. Ist es denn wirklich nur noch deine EX.


carlotte
beantwortet von carlotte am 12. Mai 2008 17:32
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Ich denke, deine Frage ist berechtigt, denn das ist ja schon ein bisschen heikel.
Eigentlich müsstet ihr mit zwei getrennten Mietverträgen auf der sicheren Seite sein, aber selbstverständlich kann es euch passieren, dass die Menschen auf dem Amt euch das trotzdem nicht abnehmen und euch dies widerum Stress verursacht.
In die Zukunft schauen kann hier niemand und die Reaktionen oder Aktionen der SachbearbeiterInnen kann wohl auch niemand abschätzen. Aber vielleicht kann deine Exfreundin vorher beim Amt nachfühlen und herausbekommen, ob das Stress gibt oder nicht. Offenheit hilft meistens am ehesten weiter. Viel Glück!!


anonym
beantwortet von fairlane am 12. Mai 2008 17:33
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Natürlich ist es erlaubt. Allerdings beantwortest Du Dir den Kern der Frage schon selbst. Wenn der Sozialträger annimmt, ihr führt eine Lebensgemeinschaft werden die auf Offenlegung der Einkommensverhältnisse bestehen. Deshalb sollte auf jeden Fall ein Untermietvertrag mit Deinem Vater geschlossen werden und die Zahlungen der Miete tatsächlich auch (bargeldlos) stattfinden. Damit hat Deine Freundin es später einfacher, nachzuweisen, daß dies nur eine WG ist. Und achtet auch auf die üblichen Dinge: Getrennte Lebensmittel, getrennte Wäsche, Schränke usw.


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 12. Mai 2008 17:37
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das amt wird sich da mit recht seine gedanken machen, käme mir auch sofort etwas verdächtig vor.

sollte es so sein, wie das amt vermuten könnte, würde ich den versuch gleich lassen...

denkt dran, betrug ist strafbar, kostet auch nicht nur die leistung sondern auch noch ein strafverfahren.


vip19
beantwortet von vip19 am 12. Mai 2008 17:42
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Auch wenn es ein wenig suspekt klingt, aber wenn ihr ehrlich seid,dann kann man euch aus einer WG ja nicht eine Beziehung machen. Einen Kontrollbesuch werdet ihr aber schon erwarten müssen.


anonym
beantwortet von christinemoeller64 am 12. Mai 2008 18:05
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Wenn sie Küche und Bad in ihrem Wohnbereich hat, und du auch könnt ihr auch nicht als WG gerechnet werden. Aber dein Vater muß das ja auch in den Mietsverträgen ordentlich eingetragen haben.


anonym
beantwortet von denivito am 13. Mai 2008 12:55
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Hallo zusammen! Vielen Dank für Eure Meinungen. Ja, ich hatte bei dieser Sache auch so meine Bauchschmerzen. Wir lassen das doch sein. Ist besser so. Danke nochmals für Euren Rat. bis dann.


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