ist das rechtens?
Nein, ausser es sind anfallende Spesen, weil sie dir noch was zuschicken müssen, anteilige Kontoführungsgebühren, Vorschusszinsen, ausstehende Dispozinse etc.
Also was berechnen sie dir genau?
Ja, wenn es in den AGB steht. Löse es nicht ganz auf sondern lass einen Cent drauf.
Richtig
Aber bitte nur wenn keine laufenden Kosten anfallen ??!

Ich empfehle dir einen Blick in die AGB deiner Bank.
Nein. Der BGH hat entschieden, dass die Kontoauflösung keine Zusatzleistung ist, die bepreist werden darf, sondern zum Konto errichten dazu gehört.

Nein ist es nicht!
kaffeehexe am 13. September 2008 14:20