Wir haben erhebliche Probleme mit unseren neuen Vermietern. Im Mietvertrag steht, dass wir bei Einzug tapezieren müssen und bei Auszug Tapeten wieder entfernen. Da wir nicht viel Geld haben wollten wir nach und nach tapezieren. Das gab Ärger und seit der Zeit sind wir wohl ein Dorn im Auge. Zwei Katzen stehen im MIetvertrag. Da es angeblich stinkt haben wir (aus gutem Willen) eine weg gegeben. Angeblich stinkt es immer noch. Jetzt haben sich andere Vermieter über uns beschwert. Wir kennen den genauen Grund nicht. Auf jeden Fall verlangt jetzt der Vermieter unsere Wohnung (Bad) zu kontrollieren. Außerdem wurde uns nahegelegt auszuziehen. Wie sieht das rechtlich aus?

Erstens ist die Renovierungsklausel nicht rechtens. Ihr habt großes Glück, ihr braucht nun gar nicht zu renovieren. Eure Vermietern darf euch gar nicht vorschreiben, dass ihr beim Einzug und Auszug renovieren müsst. Eure Vermietern hat das Recht alle 2 jahre 1x eure Wohnung zu besichtigen, öfter ist nicht zulässig. Warum stinkt es bei euch? Stinkt es wirklich oder suchen die anderen Mieter nur einen Grund euch rauszuekeln? Geht am besten zum Mieterschutzbund und holt euch Rückendeckung.

Betreten der Wohnung durch Vermieter / Dritte
Der Mieter einer Wohnung hat auch das Recht zu bestimmen, wer die Wohnung wann betritt. Dieses Recht gilt nicht nur gegenüber Personen, die nicht Partei des Mietvertrages sind, sondern auch gegenüber dem Vermieter selbst.
Der Vermieter darf von seinem Recht zum Betreten / Besichtigen der Wohnung nur in einer dem Mieter schonenden Weise Gebrauch machen. Er hat dementsprechende Rücksicht nehmen. Grundsätzlich darf er nur nach Anmeldung und nur an Wochentagen zu einer angemessenen Tageszeit die Wohnung betreten (in der Regel wochentags zwischen 10 und 13 bzw. 15 und 18 Uhr)... http://kuerzer.de/RFB56vx9w | internetratgeber-recht.de
Wie die rechtliche Situation aussieht, weiß ich leider nicht. Ein guter Ansprechpartner ist in solchen Fällen aber immer ein Mieterverein, bei dem man nachfragen kann.
Warum habt ihr den Vertrag unterschrieben? Üblich ist, nach gewissen fristen, die Wohnung zu streichen. Und das der Vermieter eine gestrichene Wohnung an euch übergibt. Was die Frage betrifft. Er darf nach Ankündigung, und berechtigten Gründen, und eine Beschwerde der Nachbarn wäre so ein Grund, zutritt in die Wohnung verlangen. Aber den Termin könnt ihr festlegen.
Wie es in deiner Wohnung (Bad) aussieht geht niemand was an. Und dem Vermieter erst recht nicht.
Wenn ihr Gefallen an den Wänden habt, müsst ihr auch garnicht tapezieren.
Anstatt Mieterverein, der ne Menge Geld kostet, wenn ihr Mitglied werdet, fragt in einem speziellen Mieterforum an, z.B. www.mietrecht-unserforum.de
Wie shcon gesagt - natürlich darf der Vermieter nicht "einfach so" in eure Wohnung aber wenn es trifftige Gründe gibt (und die Vermutung eines Wasserschadens oder ähnliches wäre ja ein solcher) darf er sich natürlich anmelden.
Gegenfrage: Sind die Wände "nackt"? Dann dürfte im MV wohl stehen, dass Tapezieren Sache des M ist und im weitesten Sinne: Die Wohnung ist so wie übernommen wieder zu übergeben. Oder steht da was wie: Der M muss, hier egal wer bezahlt, tapezieren und bis wann ? Dann müsste auch festgehalten sein womit !! Wenn nicht, kann der VM nichts wollen. Aber Ihr habt schlechte Karten. Dass Katzen einen bestimmten Eigengeruch verbreiten wusste der VM bei seiner Zustimmung zum Halten solcher. Also VM hat Pecht gehabt, Ihr habt die schlechten Karten. In jedem Falle kann der VM SEIN Eigentum in Augeschein nehmen. Dazu muss er sich mit entsprechender Frist vorher anmelden. Unangemeldet könnt Ihr ihm den Zutritt verweigern. Aber wieder habt Ihr die schlechten Karten. Der VM ist sicher nicht dumm, er hat Euch nahegelegt auszuziehen, wohl nicht gekündigt. Dazu fehlt ihm ein Kündigungsgrund und er weiss dass es Mieterschutz gibt. Aber auf Dauer werden Eure Karten nicht besser. Sorry ich bin Skatspieler.
Hallo, grundsätzlich gilt die unverletzbarkeit der Wohnung. Auch ein Vermieter darf nur unter begründetem Verdacht z.b. bei Seuchengefahr durch Ratten oder anderen wesentlichen Beanstandungen die Wohnung nach vorheriger Ankündigung betreten. Des weiteren gibt es Gerichtsurteile, die klar sagen, das übliche Wandtapeten nicht entfernt und Rauhfaser nicht entfernt werden müssen. Im netz kann man gut mit dem Stichwort Mieterschutz auf entsprechende Seiten Infos finden.
DH - der Vermieter scheint hier zu stinken!