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Darf mein Vermieter, wenn ich nicht da bin mit Wohnungsinteressenten die Wohnung besichtigen?

gefragt von april06 am 26.08.2008 um 11:45 Uhr

Ich habe meinen Vermieter davon in Kenntnis gesetzt, dass ich ausziehen werde. Letzte Woche rief er mich an und meinte, dass er meine Wohnung mit einem Interessenten am selben Abend anschauen möchte. Ich meinte dann, dass ich da noch arbeiten bin. Daraufhin meinte er, dass er einen Schlüssel hätte und laut § ... mit vorheriger Ankündigung in die Wohnung darf. Stimmt das?


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Qetan
beantwortet von Qetan am 26. August 2008 11:46
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Nur mit Deiner Einwilligung.

Kommentar von Lorelai am 26. August 2008 11:47

Genau, ansonsten muss er sich daran halten, wann Du Zuhause bist.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 26. August 2008 11:47
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Ohne Deine Einwilligung ist das Hausfriedensbruch.


Resistance
beantwortet von Resistance am 26. August 2008 11:47
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Nein, er darf keinen Schlüssel besitzen, er darf nicht ohne Dich in die Wohnung, er muss Besichtigungen rechtzeitig, ca. 1 Woche vorher, ankündigen. Denn würde ich anzeigen, wenn er die Wohnung betritt.

Kommentar von tihawe am 26. August 2008 11:54

Einen Schlüssel darf er natürlich besitzen.Er darf aber ohne Erlaubniss nicht rein.

Kommentar von Simple_avatar3smallResistance am 26. August 2008 11:55

Nein, er darf keines einen Schlüssel besitzen. Googele mal dazu.

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 19. November 2008 13:29

Natuerlich DARF er einen Schluessel besitzen. Aber wenn der Mieter das nicht will, dann hat er keinen Anspruch darauf, das zu verlangen.

Fuer den Fall, dass waehrend eurer Abwesenheit irgendetwas passiert, habt ihr sicherlich irgendwo bei Freunden einen Schluessel hinterlegt. Und nun stell dir vor, dass ihr mit dem Vermieter befreundet seid. Nichts liegt naeher, als den Schluessel bei diesem Freund zu hinterlegen, der zufaellig halt auch der Vermieter ist. Stell dir nun vor, er wuerde zu dir sagen:"Tut mir leid, ich duerfte den Schluessel ja nehmen, aber da ich der Vermieter bin, ist das verboten." Glaubst du wirklich, dass das Recht so aussieht?

Kommentar von C6072ad52c366f0eb4b78d742522df61smallabibremer am 23. Oktober 2008 18:08

anzeigen, erschiessen, erschlagen, geht denn nix mehr friedlich ab?? fast alle menschen können sprechen, also redet miteinander und einigt euch. warum tun immer alle so, als wären sie schlachter mit dem hackebeil vor dem kottelette-strang? einer macht bla-bla der andere hört zu, macht auch bla-bla, dann reichen wir uns die hände und gehen in frieden auseinander. so stelle ich mir das vor!


danimaus76
beantwortet von danimaus76 am 26. August 2008 11:47
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Solange Du kein Einverständniss gibst nicht!


Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 26. August 2008 11:47
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Schau mal in deinen Mietvertrag.

In dem letzten Mietvertrag den ich gelesen habe stand eine Klausel drin zu Besichtigung der Wohnung im Falle des Auszuges.

LG Wolpertinger


Kommentar von Simple_avatar3smallResistance am 26. August 2008 11:52

Du irrst, kein Vermieter darf eine Wohnung ohne Ankündigung betreten. Das Recht der Besichtigung hat er, aber nicht auf diese Weise.

Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 26. August 2008 12:06

Ja, das habe ich auch nicht geschrieben.

.

Ich habe geschrieben das in dem letzten Mietvertrag eine Klausel drin stand zu Besichtigung der Wohnung im Falle der Kündigung.

Die Klausel besagte das der Vermieter in diesen Fall das recht hat zu angemessenen Zeiten die Wohnung mit einen potenzielle Nachmieter zu besichtigen, ggf bei Abwesenheit des Mieters ist eine Vertrauensperson zu beauftragen oder der Schlüssel zu Hinterlegen.

.

Deswegen mein Tipp, ersteinmal im Mietvertrag nach zu lesen.

LG Wolpertinger

Kommentar von Simple_avatar3smallResistance am 26. August 2008 12:30

Eine Besichtigung bei Kündigung ist verbrieftes Recht, das muss nicht extra im Vertrag aufgeführt werden.

Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 26. August 2008 12:33

war aber Inhalt des Vertrages.

Aber da standen noch so ein paar merkwürdige Klauseln drin...habe die Wohnung auch nicht genommen, aber das hatte auch noch andere Gründe.

LG Wolpertinger


DaSu81
beantwortet von DaSu81 am 26. August 2008 11:48
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Er darf sie nur besichtigen, wenn du dabei bist...oder du ihm ausdrücklich erlaubt hast, dass er mit einem Interessenten eine Besichtigung ohne deine Anwesenheit durchführt. Ohne deine Zustimmung darf er das nicht!


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 26. August 2008 11:49
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Alle Antworten sind korrekt. Biete ihm einen Termin an, wenn Du zu Hause bist. Und- präpariere den Wohnungseingang so, dass Du sofort merkst, wenn jemand drin war. So habe ich festgestellt, dass meine Vermieterin in meiner Abwesenheit in meiner Wohnung herumgeschnüffelt hat. Ich habe das Schloss ausgetauscht.


anonym
beantwortet von pacole1 am 26. August 2008 11:50
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Ohne Deine Genehmigung ist das Hausfriedensbruch.

LG pacole1


1loth1
beantwortet von 1loth1 am 26. August 2008 11:48
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Das stimmt eindeutig nicht !!!
Er darf nur vorheriger nach Absprache rein oder wenn Gefahr im Verzuge ist (zB. Rohrbruch).


anonym
beantwortet von anjanni am 26. August 2008 11:49
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Er darf nur mit Deiner Einwilligung in die Wohnung - auch nach vorheriger Ankündigung.

Ohne Terminabsprache kann er nur in die Wohnung, wenn Gefahr im Verzug ist!


rain23
beantwortet von rain23 am 26. August 2008 11:49
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Nein dein Vermieter darf nicht einfach in die Wohnung eindringen. Er darf auch nicht einfach den Schlüßel benutzen, den Schlüßel darf er nur in Notfällen benutzen ( Wasserschaden Brand etc.) und hat ihn in einen Versiegelten Umschlag aufzuwahren bis er wie gesagt für einen Notfall gebracht wird, Generell muß sich dein Vermieter an deine Zeiten halten und die Ausweichtermine nennen die in deinen Rahmen sind. Nutzt er trotz alle dem den Schlüßel dafür kannst du ihn sogar wegen Hausfriedensbruch anzeigen.


anonym
beantwortet von tihawe am 26. August 2008 12:02
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Der Vermieter hat das Recht mit Interessenten die Wohnung zu besichtigen. Er muß die Termina aber mit dir absprechen. Er darf jedoch nicht ohne Vorankündigung in die Wohnung. Anderseits mußt du ihm jedoch die Möglichkeit geben Besichtigungstermine wahrzunehmen. Übrigens, Schlüssel zur Wohnung darf er besitzen. Selbstverständlich darf er von dem Besitz nicht ohne absprache gebrauch machen. Es gibt allerdings ausnahmen. Wenn zum beispiel Gefahr im Verzug ist, Wohnungsbrand, Wasser etc.


Malkia
beantwortet von Malkia am 11. Oktober 2008 17:16
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Der Vermieter darf keinen Wohnungsschlüssel "für alle Fälle" zurückbehalten (AG Tecklenburg WM 91, 579: AG Ellwangen WM 91, 340), es sei denn, der Mieter hat dies ausdrücklich gestattet. Betritt der Vermieter mit einem Zweitschlüssel unberechtigterweise die Wohnung, kann der Mieter fristlos kündigen (LG Berlin WM 99, 332; AG Heidelberg WM 78, 69). Selbst wenn der Vermieter im Einverständnis mit dem Mieter einen Schlüssel für die Wohnung be/ erhält, darf er die Wohnung in Abwesenheit des Mieters ohne dessen Willen nicht betreten. Andernfalls begeht der Vermieter Hausfriedensbruch. Hat der Mieter den Verdacht, dass der Vermieter während seiner Abwesenheit die Wohnung aufsucht, darf er die Tür insbesondere sichern und zum Beispiel ein Steckschloss einbauen (LG KasselWM 53, 103).


anonym
beantwortet von jockl am 26. August 2008 11:47
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Grundsätzlich nein, aber wie kommt der VM Zugang, er darf nämlich auch keinen Schlüssel zu der Wohnung ohne Deine Zustimmung haben. Das ist strafbarer Hausfriedensbruch, Einbruch u.ä.m.


pegolina
beantwortet von pegolina am 26. August 2008 11:48
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Nein.



anonym
beantwortet von pokersveni am 26. August 2008 11:52
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Definitiv nein! Sowas erfüllt den Tatbestand des Hausfriedensbruchs. Abgesehen davon täte er Grundsätzlich gut daran wenn er solch einen Blödsinn bleiben liesse. was ist denn wenn irgendwas fehlt, oder was kaputt gemacht wird? Braucht ja blos irgendwas um-, oder runterfallen, und schon ist das Gejammer groß!


RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 26. August 2008 11:52
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Nein - das darf er nicht!

Das kann gar nicht oft genug gesagt/geschrieben werden.


VayaconDios
beantwortet von VayaconDios am 26. August 2008 12:30
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nur mit deiner einwilligung! der schlüssel ist nur für notfälle gedacht. z.b. bei wasserrohrbruch o.ä. und nur, wenn er dich nicht erreichen und fragen kann. z.b. wenn du in urlaub bist etc. du kannst die besichtigung in deiner abwesenheit verweigern und ihm einen neuen für dich passenden termin vorschlagen.


anonym
beantwortet von Peterpeter am 9. Dezember 2008 23:53
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Zum Vermieter und Schlüssel, also wenn ich eine Wohnung Miete, (den Mietvertrag, und den Schlüssel habe) tausche ich als 1. den Türzylinder (auch bei meiner Tochter) aus, den wer weis wie viele Schüsseln die ganzen vor Mieter gemacht haben.
Man stellt sich vor man hat gerade die Wohnung neu eingerichtet, komme von der Arbeit und die Wohnung ist leer ! Der Vermieter kann ja mal „probieren“ ob sein alter Schüssel noch Passt. Den Ausgebauten Schließzylinder gut aufheben, bei Auszug wieder einbauen, dann passt auch der Schlüssel vom Vermieter wieder

Einige sagen der Vermieter darf für den „Notfall“ einen Schlüssel haben, bei einem richtigen Notfall Feuer, Rohrbruch spielt es keine Rolle mehr ob die Türe eingetreten wird, bezahl die Hausratversicherung auch mit.


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