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darf mein vermieter von der kaution geld einbehalten für abnützung küche und bad?

gefragt von diana81 am 26.06.2008 um 16:00 Uhr

in meinem mietvertrag steht unter sonstige vereinbarungen: kaution 1 monatsmiete wird nach beendigung des mietvertrages ausbezahlt, abzüglich euro 130 für abnützung küche und bad.wohne in einer 3er wg,jeder hat einen eigenen vertrag. bin 4x im monat in meiner wohnung anwesend, küche habe ich jeden monat 1x mitbenutzt.die küche ist nicht mehr neu, genauso wie bad ist sehr veraltet (schimmel an der decke). wenn er das mit jedem mieter gemacht hat finde ich das reine abzocke, da wäre doch schon eine küche mit marmorstein drin, oder?


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Reply


AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 26. Juni 2008 16:02
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Gewöhnliche Nutzung und Abnutzung ist mit der Miete abgegolten; die Regelung verstößt gegen geltendes Recht.


Senselessways
beantwortet von Senselessways am 26. Juni 2008 16:01
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So eine Vertragsklausel ist meiner Meinung nach ungültig.


anonym
beantwortet von stoppeltiger am 27. Juni 2008 15:29
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Ich glaube nicht, dass der Vermieter das Recht dazu hat, da Abnutzung mit der Miete (und die ist inkl. gemietetem Mobiliar) abgegolten ist. Im Zweifelsfall kann es aber schwierig sein, das geld zu bekommen. Dazu muss ggf. ein Anwalt bemüht werden. Evtl. kann auch der Mieterverein helfen, aber dazu muss man Mitglied sein. So hart das klingt, wenn Du nicht bereit bist, dein Recht über einen Anwalt und notfalls das Gerichtsurteil durchzusetzen (was Kosten verursacht), hast Du schlechte Karten.

Wie oft Du was benutzt hast, spielt für den Vermieter übrigens keine Rolle, da Ihr bei einem WG-Vertrag in der Regel gesamtschuldnerisch haftet. Das heißt der Vermieter, kann sich einen von Euch rauspicken, von ihm alles verlangen und Ihr müsst dann untereinander den Schadensausgleich regeln.

Kommentar von diana81 am 29. Juni 2008 15:16

vielen dank,hat mir sehr geholfen.es geht hier zwar nicht um viel geld meinerseits, aber ums prinzip.keiner tut was und er verdient zu unrecht daran.und es ziehen viele studenten ein und aus.wenn ich das aufs jahr hochrechne nicht schlecht


anonym
beantwortet von Syriana am 26. Juni 2008 16:07
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Hmm also ich habe mir demletzt eine Wohnung angeschaut, bei der 15€ Abnutzungsgebühr im Monat fällig gewesen wäre. Aber die Küche war auch wirklich top! Ich weiß nicht aber wenn du den Vertrag mit der Klausel unterschrieben hast, warst du ja damit einverstanden?

Kommentar von 484ee5192fe50e3beb52a405e9df6ae6smallSenselessways am 26. Juni 2008 16:24

Auch wenn der Vertrag mit der Klausel unterschrieben wurde, ist diese Klausel nichtig.




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