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darf mein vermieter reparaturkosten auf mich umlegen?

gefragt von katjuscha79katjuscha79 am 01.10.2008 um 13:20 Uhr

ich wohne in einem alten unsanierten haus mit aussen-wc. im wc ist ein kleines waschbecken. vor ca. 4 monaten ging mit einem mal gar nix mehr, d.h. der wasserhahn funktionierte nicht mehr. dieses meldete ich mehrmals bei der hausverwaltung und bat um klärung. vor ca. 1 monat sagte mir der hausmeister das demnächst ein klempner kommt und nachsieht. dieser war auch da und hat auch irgendwas repariert. seitdem läuft wieder wasser, nur das der waser hahn nun tropft. gestern bekam ich nun einen brief von der hausverwaltung, welche mir mitteilte das ich die rechnung von rund 50,-€ an den klempner bezahlen muß und dies bis zum 10.10.. dürfen die das? müssen die mir nicht verschiedene möglichkeiten geben, wenn ich das schon bezahlen muß? muß ich das überhaupt bezahlen? es wurde auch nie gesagt das ich überhaupt irgendwas bezahlen soll, dann hätt ich nämlich darauf verzichtet, oder in eigenreparatur erledigt...


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anonym
beantwortet von jotde01 am 1. Oktober 2008 13:24
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müßte eigentlich in deinem Mietvertrag stehen, ob du Kleinreparaturen selbst zahlen mußt


anonym
beantwortet von Obelhicks am 1. Oktober 2008 19:34
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es kommt auf den mietvertrag an. grundsätzlich liegt die pflicht zur instandhaltung wie auch für schönheitsreparaturen beim vermieter. aber welcher mieter kann schon sagen: hey, vermieter, tapezier mal meine wohnung. da gibt es also den kleinen haken abdingbarkeit. durch schriftlichen vertrag kann der vermieter einige pflichten auf den mieter übertragen. dazu gehören gern als erstes kleinere reparaturen an klingeln, wasserkränen usw. nun sind dem aber durch höchstrichterliche rechtsprechung grenzen gesetzt. dein rechnungsbetrag passt voll da rein, so daß du es zahlen mußt wenn im mietvertrag eine entsprechende klausel ist. sonst nicht.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 3. Oktober 2008 18:59

ich möchte ergänzend hinzufügen, das auf jeden fall der betrag für die einzelreparatur als auch die jahressumme drin stehen müssen, ansonsten ist die klausel unwirksam, d. h., es braucht nichts bezahlt zu werden.

Kommentar von Obelhicks am 3. Oktober 2008 19:10

vielen dank herr albatros.. wie immer korrekt bis in die haarspitzen.

es ist halt meine art eher zu erklären als aufzuklären. darum gibt es grosse vögel, die ab und an hier landen. in echt haben die aber eine unkofortable art das rollfeld auszunutzen. sieht man dich darum so selten hier in letzter zeit?


AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 1. Oktober 2008 13:22
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Bagatellschäden bis 50 € sind vom Mieter zu tragen, soweit ich weiß allerdings nur bis zu 100 € im Jahr.

Kommentar von Regenmacher am 1. Oktober 2008 13:24

Ne, ne, bis zu 8% der Nettojahresmiete und die Einzelreparatur kann bis 75.- Euro teuer sein.

Kommentar von Obelhicks am 1. Oktober 2008 19:30

stimmt so nicht


anonym
beantwortet von Regenmacher am 1. Oktober 2008 13:23
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Schau in deinen Mietvertrag, was dort zum Thema Bagatell/Kleinreparaturklausel geschrieben steht.

Erlaubt sind in solch einem Fall Reparaturen bis 75.- €, die der Mieter zu tragen hat.

Hättest du es selbst gemacht, wäre es billiger geworden.

Kommentar von 97c29d4267e671e57458e7f23f8cf245smallkatjuscha79 am 1. Oktober 2008 13:31

aber ich hab der hausverwaltung keinen auftrag zur reparatur an sich gegeben... wenn ich gewusst hätte das die gleich nen klempner schicken der so viel geld haben will hätt ich´s gelassen...


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 1. Oktober 2008 13:23
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Ist das das einzige WC des Hauses? Ist es ein WC, das nur Du benutzt?

Aber eigentlich ist es so, oder so keine Schönheitsreparatur. Wenn es also kein, von Dir mutwllig herbeigeührter Schaden war, dann nciht.


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