katjuscha79 am 01.10.2008 um 13:20 Uhr
ich wohne in einem alten unsanierten haus mit aussen-wc. im wc ist ein kleines waschbecken. vor ca. 4 monaten ging mit einem mal gar nix mehr, d.h. der wasserhahn funktionierte nicht mehr. dieses meldete ich mehrmals bei der hausverwaltung und bat um klärung. vor ca. 1 monat sagte mir der hausmeister das demnächst ein klempner kommt und nachsieht. dieser war auch da und hat auch irgendwas repariert. seitdem läuft wieder wasser, nur das der waser hahn nun tropft. gestern bekam ich nun einen brief von der hausverwaltung, welche mir mitteilte das ich die rechnung von rund 50,-€ an den klempner bezahlen muß und dies bis zum 10.10.. dürfen die das? müssen die mir nicht verschiedene möglichkeiten geben, wenn ich das schon bezahlen muß? muß ich das überhaupt bezahlen? es wurde auch nie gesagt das ich überhaupt irgendwas bezahlen soll, dann hätt ich nämlich darauf verzichtet, oder in eigenreparatur erledigt...
müßte eigentlich in deinem Mietvertrag stehen, ob du Kleinreparaturen selbst zahlen mußt
es kommt auf den mietvertrag an. grundsätzlich liegt die pflicht zur instandhaltung wie auch für schönheitsreparaturen beim vermieter. aber welcher mieter kann schon sagen: hey, vermieter, tapezier mal meine wohnung. da gibt es also den kleinen haken abdingbarkeit. durch schriftlichen vertrag kann der vermieter einige pflichten auf den mieter übertragen. dazu gehören gern als erstes kleinere reparaturen an klingeln, wasserkränen usw. nun sind dem aber durch höchstrichterliche rechtsprechung grenzen gesetzt. dein rechnungsbetrag passt voll da rein, so daß du es zahlen mußt wenn im mietvertrag eine entsprechende klausel ist. sonst nicht.
albatros am 3. Oktober 2008 18:59 ich möchte ergänzend hinzufügen, das auf jeden fall der betrag für die einzelreparatur als auch die jahressumme drin stehen müssen, ansonsten ist die klausel unwirksam, d. h., es braucht nichts bezahlt zu werden.
vielen dank herr albatros.. wie immer korrekt bis in die haarspitzen.
es ist halt meine art eher zu erklären als aufzuklären. darum gibt es grosse vögel, die ab und an hier landen. in echt haben die aber eine unkofortable art das rollfeld auszunutzen. sieht man dich darum so selten hier in letzter zeit?

Bagatellschäden bis 50 € sind vom Mieter zu tragen, soweit ich weiß allerdings nur bis zu 100 € im Jahr.
Ne, ne, bis zu 8% der Nettojahresmiete und die Einzelreparatur kann bis 75.- Euro teuer sein.
stimmt so nicht
Schau in deinen Mietvertrag, was dort zum Thema Bagatell/Kleinreparaturklausel geschrieben steht.
Erlaubt sind in solch einem Fall Reparaturen bis 75.- €, die der Mieter zu tragen hat.
Hättest du es selbst gemacht, wäre es billiger geworden.
katjuscha79 am 1. Oktober 2008 13:31 aber ich hab der hausverwaltung keinen auftrag zur reparatur an sich gegeben... wenn ich gewusst hätte das die gleich nen klempner schicken der so viel geld haben will hätt ich´s gelassen...

Ist das das einzige WC des Hauses? Ist es ein WC, das nur Du benutzt?
Aber eigentlich ist es so, oder so keine Schönheitsreparatur. Wenn es also kein, von Dir mutwllig herbeigeührter Schaden war, dann nciht.