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darf mein vermieter ohne meine erlaubniss meine wohnung betreten (zwecks weitervermietung)?

gefragt von skubidou am 13.03.2007 um 12:34 Uhr

Darf mein vermieter die wohnung betreten um sie interessenten zu zeigen, auch wenn ich nicht da bin? Er sagt es stünde in meinem Mietvertrag, den ich zur zeit nicht einsehen kann. Ist es überhaupt rechtens sowas da rein zu schreiben???


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Reply


marxx
beantwortet von marxx am 13. März 2007 12:37
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Der Vermieter muß diesen Termin zur Wohnungsbesichtigung mit Interessenten mit dem Mieter abstimmen!
Der Mieter muss dem Vermieter hierzu Gelegenheit geben.
Da spielt es keine Rolle, was im Mietvertrag steht.


gri1su
beantwortet von gri1su am 13. März 2007 13:39
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Nein, das darf er nicht. Es muß zumindest das Einverständnis des Mieters vorliegen. Wenn so eine Klausel im Mietvertrag sein sollte, ist sie m. E. nicht zulässig. Unberechtigtes Betreten einer Wohnung, auch vom Vermieter gilt juristisch als Hausfriedensbruch.


Rolf u. Högemann
beantwortet von Rolf u. Högemann am 13. März 2007 12:55
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Nein - darf er nicht! Und wenn es auch im Mietvertrag stehen sollte - das ist nicht gültig.


anonym
beantwortet von Kaktuspink am 13. März 2007 13:53
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Egal was stellenweise im Mietvertrag steht,Der Vermieter darf nach Voranmeldung beim Mieter die Wohnung betreten wenn:Vom Mieter gemeldete Reparaturen durchgeführt werden müssen.Bei Schönheitsreparaturen (alle 2 Jahre),wenn der begründete Verdacht besteht,daß der Mieter die Wohnung umbaut oder vertragswidrig nutzt,bei Besichtigung der Wohnung durch Nachmieter oder Käufer wenn der Mieter die Wohnung gekündigt hat.Dies muß mit Absprache des Mieters erfolgen (Tag Uhrzeit),Ohne Voranmeldung kann die Wohnung betreten werden bei Gefahr,Feuer,Wasserschaden


Schatzi
beantwortet von Schatzi am 13. März 2007 14:36
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Ohne Erlaubnis? Ganz eindeutig NEIN, und schon gar nicht, wenn er dann noch Fremde durch deine Wohnung führt.





anonym
beantwortet von einem Gast am 13. März 2007 13:36
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Nein, das darf er nicht. Es muß zumindest das Einverständnis des Mieters vorliegen. Wenn so eine Klausel im Mietvertrag sein sollte, ist sie m. E. nicht zulässig. Unberechtigtes Betreten einer Wohnung, auch vom Vermieter gilt juristisch als Hausfriedensbruch.

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 13. März 2007 13:43

ist schon komisch, was hier passiert. Wieso war ich plötzlich Gast, obwohl ich mich gar nicht abgemeldet habe?


anonym
beantwortet von Rotehexenlady am 13. März 2007 17:37
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Ohne Erlaubnis darf der Vermieter zum Zwecke der Weitervermietung die Wohnung nicht betreten. Anderseits hat der Mieter aber die Pflicht dem Vermieter zu diesem Zweck Zutritt zu gewähren. Nach Terminabsprache. Grundsätzlich ablehnen kann der Mieter das nicht.


anonym
beantwortet von skubidou am 13. März 2007 13:28
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wodurch wird denn der absatz im Mietvertrag ungültig, bzw. aufgehoben, durch das GG??


albatros
beantwortet von albatros am 13. März 2007 19:15
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hallo skupidou, wie kann denn der vermieter in deiner abwesenheit überhaupt in deine wohnung, hat er dazu schlüssel? das wäre auf jeden fall strafbar, es ist schlichtweg hausfriedensbruch. verlange alle schlüssel zu deiner wohnung oder wechsle das schloss. letzteres würde ich tun. ansonsten habe ich mich bereits vor einiger zeit sehr ausführlich zu der problematik geäußert. schau doch bitte bei albatros mal nach. dort dürften alle diesbezüglichen fragen beantwortet sein. ich hoffe dir damit geholfen zu haben.


Kolibri
beantwortet von Kolibri am 13. März 2007 14:32
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Auch ich bin der Meinung, dass der Vermieter in Abwesenheit des Mieters die Wohnung nur im Notfall betreten darf! Unser Vermieter wollte die (noch vollständig eingerichtete!) Wohnung zwecks Weitervermietung gar (mit Adresse!) ins Internet stellen! Das wär ja eine regelrechte Einladung für jeden Dieb gewesen....der hätte sich gleich per Internet die schönsten Sachen raussuchen können....Ich konnte meinen Vermieter dann jedoch davon überzeugen, dass das so nicht funktioniert! In Deinem Fall würde ich mich mal beim Mieterschutzbund erkundigen, wenn Du zu keiner Einigung mit dem Vermieter kommst! Im übrigen hätte ich einen Mietvertrag mit diesem Passus erst gar nicht unterschrieben...und wieso kannst Du den im Moment nicht einsehen? Hast Du kein eigenes Exemplar bekommen? Auch das ist normalerweise so üblich!


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