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Darf mein Vermieter ohne erlaubnis in meine Wohnung?

gefragt von YsobelYsobel am 16.07.2007 um 12:47 Uhr

Ich bin vor ca einer Woche umgezogen. Die alte Wohnung habe ich allerdings erst zum 31.8. kündigen können. Da ich ja noch so viel Zeit habe, habe ich auch noch diverse Dinge in meiner alten Wohnung stehen, wie z.B. Kisten die ich noch nicht hier brauche. Ausserdem sieht die alte Wohnung deshalb auch ein wenig gebombt aus. Nun fragt mein alter Vermieter meine alten Nachbarn wenn ich denn nun endgültig aus der Wohnung bin, da er streichen will. Ausserdem war die Wohnungstür abgeschlossen beim letzten mal als ich da war, und ich habe diese nicht verschlossen. Ich vermute deshalb, das er in der Wohnung war. Darf er das? Ich zahle ja immerhin noch normal Miete.


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anonym
beantwortet von babe1985susan am 16. Juli 2007 12:48
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Nein darf er nicht er muss sich vorher anmelden und mit ihnen einen Termin aus machen ansonnsten ist es Hausfriedensbruch.

Kommentar von B6e916940f858768e14a55d95cd5c284smallYsobel am 16. Juli 2007 12:51

Vielen Dank

Kommentar von babe1985susan am 16. Juli 2007 12:52

nix zu danke man hilft gern

Kommentar von 00HaPe am 16. Juli 2007 13:18

er darf nur in Ausnahmefällen wie Gefahr im Verzug.(zb Defekt im Leitungssystem oder in der Elektrik)


anonym
beantwortet von wiele am 16. Juli 2007 12:49
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Nein, darf er nicht.
Gruß wiele


Ignatius
beantwortet von Ignatius am 16. Juli 2007 14:44
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Wenn ich richtig verstehe, hast Du die alte Wohnung verlassen und die Wohnungstür nicht abgeschlossen. Es konnte also in Deiner Abwesenheit jeder, ob Vermieter, Nachbar, Fremder, in die Wohnung.

Als Du zurück gekommen bist, war die Wohnungstür abgeschlossen.

Das könnte auch bedeuten, dass jemand der einen Schlüssel hat, bemerkt hat, dass die Tür offen ist und hat dann zur Sicherung Deiner Kisten und anderer Werte vielleicht die Tür abgeschlossen.

Natürlich dürfen alle Nicht-Mieter (dazu gehört auch der Vermieter) nur mit Deinem Einverständnis in die Wohnung. Die Tür nicht abzuschließen ist allerdings etwas fahrlässig.

Mein Tipp für die Zukunft: Wohnungstür immer abschliessen! Zweiter Tipp: Niemand außer Dir sollte einen Schlüssel für die von Dir gemietete Wohnung besitzen - auch der Vermieter nicht! Man kann das vermeiden, indem man sofort bei Einzug in die Wohnung ein neues Schloss einsetzt. Würde ich an Deiner Stelle in der neuen Wohnung sofort machen.


anonym
beantwortet von windlichtlein am 16. Juli 2007 13:28
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Nein das darf er nicht. Allerding wenn er vorher bescheid sagt, dann schon. Im Notfall allerdings immer. Einen Fall wie den beschriebenen hatte ich mit einem meiner alten Vermieter auch schon mal und daher weiß ich genau, daß das nicht rechtens ist. Sags ihm , wenn du dir sicher sein kannst, daß er drin war. Dann merkt er, daß du dich auskennst und das kannn dir beim Auszug und der Wohnungsabnahme hilfreich sein...


kiramarie
beantwortet von kiramarie am 16. Juli 2007 12:50
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Ich bin der Meinung, dass er das nicht so einfach darf, ohne das mit dir vorher abgesprochen zu haben. Schliesslich bezahlst du ja noch Miete u.hast noch persönliche Sachen in der Wohnung.



Questor
beantwortet von Questor am 16. Juli 2007 21:41
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Nein


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 14. Februar 2009 09:14
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Nein. Zeig ihn wegen Hausfriedensbruchs an!


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