gestern ist mein vermieter einfach so mit dem Schlüssel in mein Haus.

es sei denn, es ist ein Notfall

Nein, wieso hat er ein Schlüssel von dir?
Igitta am 15. April 2009 11:29 Frage ich mich auch. DH

Er hat dadurch schon einen Hausfriedensbruch begangen. Wenn Du ihm noch richtig eine reinwürgen willst, fehlt plötzlich ein teures Elektronikgerät aus der Wohnung... Der macht das nie wieder!

Oder im Notfall. L G

Ausser im Notfall, den würde ich wegen Hausfriedensbruch anzeigen.

auch nicht MIT ankündigung
der vermieter hat kein recht deine wohnung in deiner abwesenheit zu betreten, ausser bei notfällen, wie z.B. rohrbruch.
das unberechtigte betreten deiner wohnung stellt den straftatbestand des hausfriedensbruches dar und wird mit freiheitsstrafe oder geldstrafe belohnt.
am besten wechselst du das schloß aus, dann kann er nicht mehr rein.
Die Wohnung steht juristisch unter einem besonderen Schutz - nur wenn "Gefahr im Verzug" besteht, darf auch ohne ausdrückliche Genehmigung eine fremde Wohnung betreten werden.

Ein unangemeldeter Besuch gehtgar nicht!

auf gar keinen fall, es sei denn, es liegt ein ernsthafter notfall vor

wechsel den Schließzylinder aus
würde ich auch vorschlagen. Musst ihn bei Auszug nur wieder ausbauen.
Meines Wissens darf dein Vermieter ohne Ankündigung nicht in dein Haus oder deine Wohnung ohne dein Wissen.
Hausfriedensbruch
das ist gesetzlich verankert und sollte in deinem mietvertrag stehen

Er darf nicht ohne dein Wissen rein.
klares Nein...

NEIN. Nur bei Rohrbruch, Feuer o.ä. Das ist ein Kündigungsgrund.
Die Privatsphäre ist geschützt. Deshalb darf ein Vermieter nicht einfach in diese eindringen. Wenn überhaupt, dann darf meines Wissens höchstens ein Mitarbeiter einer Behörde, und auch nur mit richterlichem Beschluß oder Durchsuchungsbefehl oder bei Gefahr im Verzug, hinein.
und nur wenn er einen besonderen Grund hat.
Geht er ohne eure Zustimmung könnt ihr ihn wegen Hausfriedensbruch verklagen.
es sei denn, es hat gebrannt oder die wohnung hatte nen rohrbruch.

Damit hat er sich strafbar gemacht.
wenn er einfach so ohne Deine Einwilligung kommt, ist es Hausfriedensbruch - außer es war Gefahr im Verzug
In meinem Mietvertrag (ist so ein einfaches DIng aus dem Schrebwaren Laden) steht §21: 1.Der Vermieter können nach Voankündigung, in angemessenen Abständen oder aus besonderem Anlass an Werktagen zwischen 10 und 13 und 15 und 18 Uhr besichtigen. In Fäälen dringender Gefahr ist das Betreten der Mieträume zu jeder Tages- und Nachtszeit gestattet.
Grundsätzlich nein, einzige Ausnahme wäre akute Gefahr im Verzuge.
Es sei denn in deiner Abwesenheit ist etwas unvorhergesehenes passiert. Rohrbruch oder so.
Es sei denn in deiner Abwesenheit ist etwas unvorhergesehenes passiert. Rohrbruch oder so.

Ohne Deine Einwilligung,darf er nicht in Deiner Wohnung!
nein, er muss dich informieren und einen termin ausmachen