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Darf mein Vermieter ohne Ankündigung in meine Wohnnung?

gefragt von MarcelW am 15.04.2009 um 11:26 Uhr

gestern ist mein vermieter einfach so mit dem Schlüssel in mein Haus.

40 Stimmen : Ja, er darf. (0) ; Nein,nur mit Ankündigung (40) ; keine Ahnung (0) ; Ja,bin mir aber nicht sicher (0)
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Recht x 35.007 Gesetz x 2.088 Vermieter x 1.323

hartzerroller
beantwortet von hartzerroller am 15. April 2009 11:27
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es sei denn, es ist ein Notfall

abgestimmt für: Nein,nur mit Ankündigung

kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 15. April 2009 11:27
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Nein, wieso hat er ein Schlüssel von dir?

Kommentar von C742c15dd1dd4418b9dca0d4b0c3e8c8smallIgitta am 15. April 2009 11:29

Frage ich mich auch. DH


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 15. April 2009 11:28
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Er hat dadurch schon einen Hausfriedensbruch begangen. Wenn Du ihm noch richtig eine reinwürgen willst, fehlt plötzlich ein teures Elektronikgerät aus der Wohnung... Der macht das nie wieder!

abgestimmt für: Nein,nur mit Ankündigung

Raubuch01
beantwortet von Raubuch01 am 15. April 2009 11:27
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Oder im Notfall. L G

abgestimmt für: Nein,nur mit Ankündigung

Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 15. April 2009 11:27
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Ausser im Notfall, den würde ich wegen Hausfriedensbruch anzeigen.

abgestimmt für: Nein,nur mit Ankündigung

domchef
beantwortet von domchef am 15. April 2009 11:31
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auch nicht MIT ankündigung
der vermieter hat kein recht deine wohnung in deiner abwesenheit zu betreten, ausser bei notfällen, wie z.B. rohrbruch.
das unberechtigte betreten deiner wohnung stellt den straftatbestand des hausfriedensbruches dar und wird mit freiheitsstrafe oder geldstrafe belohnt.
am besten wechselst du das schloß aus, dann kann er nicht mehr rein.

abgestimmt für: Nein,nur mit Ankündigung

anonym
beantwortet von mjlmjl am 15. April 2009 11:31
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Die Wohnung steht juristisch unter einem besonderen Schutz - nur wenn "Gefahr im Verzug" besteht, darf auch ohne ausdrückliche Genehmigung eine fremde Wohnung betreten werden.

abgestimmt für: Nein,nur mit Ankündigung

Indy72
beantwortet von Indy72 am 15. April 2009 11:28
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Ein unangemeldeter Besuch gehtgar nicht!

abgestimmt für: Nein,nur mit Ankündigung

bigfoot76
beantwortet von bigfoot76 am 15. April 2009 11:28
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abgestimmt für: Nein,nur mit Ankündigung

KriLu
beantwortet von KriLu am 15. April 2009 11:28
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auf gar keinen fall, es sei denn, es liegt ein ernsthafter notfall vor

abgestimmt für: Nein,nur mit Ankündigung

BreakEvenPoint
beantwortet von BreakEvenPoint am 15. April 2009 11:28
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abgestimmt für: Nein,nur mit Ankündigung

anonym
beantwortet von MajaLourdes am 15. April 2009 11:28
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Ozeander
beantwortet von Ozeander am 15. April 2009 11:28
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abgestimmt für: Nein,nur mit Ankündigung

maiki01
beantwortet von maiki01 am 15. April 2009 11:28
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wechsel den Schließzylinder aus

abgestimmt für: Nein,nur mit Ankündigung
Kommentar von guterwolf am 15. April 2009 14:26

würde ich auch vorschlagen. Musst ihn bei Auszug nur wieder ausbauen.


anonym
beantwortet von Opalw am 15. April 2009 11:27
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Meines Wissens darf dein Vermieter ohne Ankündigung nicht in dein Haus oder deine Wohnung ohne dein Wissen.

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anonym
beantwortet von Faultier am 15. April 2009 11:27
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Hausfriedensbruch

abgestimmt für: Nein,nur mit Ankündigung

anonym
beantwortet von Sunshinejani am 15. April 2009 11:27
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sanne172
beantwortet von sanne172 am 15. April 2009 11:27
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anonym
beantwortet von dirkiemaus am 15. April 2009 11:27
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das ist gesetzlich verankert und sollte in deinem mietvertrag stehen

abgestimmt für: Nein,nur mit Ankündigung

Praline
beantwortet von Praline am 15. April 2009 11:27
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abgestimmt für: Nein,nur mit Ankündigung

quasi1
beantwortet von quasi1 am 15. April 2009 11:27
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abgestimmt für: Nein,nur mit Ankündigung

anonym
beantwortet von gibtsdochnich am 15. April 2009 11:27
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nö, der muß sich vorher ankündigen


Sandra2804
beantwortet von Sandra2804 am 15. April 2009 11:27
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Er darf nicht ohne dein Wissen rein.

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anonym
beantwortet von doris11 am 15. April 2009 11:27
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klares Nein...

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KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 16. April 2009 09:43
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NEIN. Nur bei Rohrbruch, Feuer o.ä. Das ist ein Kündigungsgrund.

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anonym
beantwortet von Rolfe am 16. April 2009 01:02
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abgestimmt für: Nein,nur mit Ankündigung

anonym
beantwortet von Tordito am 15. April 2009 21:40
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Die Privatsphäre ist geschützt. Deshalb darf ein Vermieter nicht einfach in diese eindringen. Wenn überhaupt, dann darf meines Wissens höchstens ein Mitarbeiter einer Behörde, und auch nur mit richterlichem Beschluß oder Durchsuchungsbefehl oder bei Gefahr im Verzug, hinein.

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McDonalds
beantwortet von McDonalds am 15. April 2009 20:44
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anonym
beantwortet von guterwolf am 15. April 2009 14:25
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und nur wenn er einen besonderen Grund hat.

Geht er ohne eure Zustimmung könnt ihr ihn wegen Hausfriedensbruch verklagen.

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Raller
beantwortet von Raller am 15. April 2009 11:51
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ttempelhueter
beantwortet von ttempelhueter am 15. April 2009 11:38
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es sei denn, es hat gebrannt oder die wohnung hatte nen rohrbruch.

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Shira
beantwortet von Shira am 15. April 2009 11:33
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Damit hat er sich strafbar gemacht.

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anonym
beantwortet von anjanni am 15. April 2009 11:33
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wenn er einfach so ohne Deine Einwilligung kommt, ist es Hausfriedensbruch - außer es war Gefahr im Verzug

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anonym
beantwortet von MajaLourdes am 15. April 2009 11:32
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In meinem Mietvertrag (ist so ein einfaches DIng aus dem Schrebwaren Laden) steht §21: 1.Der Vermieter können nach Voankündigung, in angemessenen Abständen oder aus besonderem Anlass an Werktagen zwischen 10 und 13 und 15 und 18 Uhr besichtigen. In Fäälen dringender Gefahr ist das Betreten der Mieträume zu jeder Tages- und Nachtszeit gestattet.

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anonym
beantwortet von jockl am 15. April 2009 11:32
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Grundsätzlich nein, einzige Ausnahme wäre akute Gefahr im Verzuge.

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magge
beantwortet von magge am 15. April 2009 11:31
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Starbuck
beantwortet von Starbuck am 15. April 2009 11:31
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Igitta
beantwortet von Igitta am 15. April 2009 11:30
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GiuliaG
beantwortet von GiuliaG am 15. April 2009 11:30
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Es sei denn in deiner Abwesenheit ist etwas unvorhergesehenes passiert. Rohrbruch oder so.

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GiuliaG
beantwortet von GiuliaG am 15. April 2009 11:30
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Es sei denn in deiner Abwesenheit ist etwas unvorhergesehenes passiert. Rohrbruch oder so.

abgestimmt für: Nein,nur mit Ankündigung

ullagio
beantwortet von ullagio am 15. April 2009 11:29
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Ohne Deine Einwilligung,darf er nicht in Deiner Wohnung!

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Dinolein
beantwortet von Dinolein am 15. April 2009 11:29
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anonym
beantwortet von mialena am 15. April 2009 11:29
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nein, er muss dich informieren und einen termin ausmachen

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anonym
beantwortet von schnoedel96 am 15. April 2009 11:28
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