gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Darf mein Vermieter mir aus 'grundsätzlicher Erwägung' die Haltung eines Hundes untersagen?

gefragt von manni52 am 09.08.2009 um 19:22 Uhr

Nach elend langer Einsamkeit möchte ich mir einen Hund anschaffen. Habe auch den richtigen gefunden, weil der Hund mich fand! Eventuelle Probleme wie Lärmbelästigung, Verunreinigung oder gar Schäden an der Mietsache kann ich wirklich zu 100% ausschließen, da ich den Hund schon länger kenne und er bei mir schon Urlaub vom Frauchen hatte. Laut Mietvertrag: Andere Tierhaltung, insbesondere Hundehaltung, ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet. Ich hab schriftlich um Zustimmung mit Beschreibung des Tieres, Rasse und Charakter, sowie den weitestgehenden Ausschluß von Problemen angeführt. Die Antwort war ein Satz lang. " Trotz Ihrer Schilderung möchten wir aus grundsätzlicher Erwägung Ihrem Wunsch Zur Hundehaltung in der Wohnung nicht zustimmen." Danach ist die Klausel im Mietvertrag doch ne glatte Lüge!! Was kann ich noch tun um den Hund zubekommen. Wer kann mir helfen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

recht (34455)
wohnung (4500)
mietrecht (3817)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


frauke1982
beantwortet von frauke1982 am 9. August 2009 19:24
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du kannst nichts zun, steht ja so im Mietvertrag. Wenn er nicht zustimmen will, dann kannste nichts machen.


anonym
beantwortet von rotius am 9. August 2009 19:24
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

was steht im mietvertrag? also mal ernsthaft, ich glaube WIESO der vermieter keine tiere in seinen wohnungen will, tut wohl nichts zur sache.entweder er gestattet ,es oder nicht


anonym
beantwortet von ingridshaus am 9. August 2009 19:24
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn er es ablehnt, kannst Du nichts machen.


JuliaLinda
beantwortet von JuliaLinda am 9. August 2009 19:24
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Tja wenn der Vermieter nein sagt hast du schlechte Karten, oder zieh um


anonym
beantwortet von parisien am 9. August 2009 19:24
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn kein anderer mieter im haus einen hund mit genehmigung des vermieters hält, nichts.


anonym
beantwortet von Daisyline am 9. August 2009 19:25
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hallo,

jeder hat das recht einen Hund oder sonstiges in der wohnung aufzunehmen,gerade wenn man einsam ist und den hund auch eine chance geben möchte,hole ihm dir einfach und der vermieter wird schon sehen,kannst auch sagen er ist momentan hier zu Urlaub aber eigentlich darf er es nicht verbieten wenn er keinen lärm ect macht iss es gut, versuche es weiter das du den hund bekommst...alles gute und viel glück

Kommentar von parisien am 9. August 2009 19:28

dieses recht gibt es nicht.ich finde deinen vorschlag auch nicht gut weil letzendlich der mensch und das tier leiden.

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 9. August 2009 19:28

Das stimmt nicht. Und der Vermieter darf in diesem Fall fristlos kündigen. Er hat nämlich ein Recht darauf, seine Mietsache in Ordnung zu halten.

Kommentar von Daisyline am 9. August 2009 19:30

oje also ich drüfte damals meinen hund in die arme schliessen weil ich gewonnen hab und den vermieter überzeugt habe...aber überall ist es anders...

Kommentar von manni52 am 9. August 2009 19:33

Hallo Daisyline, danke für Deine Antwort. So ähnlich habe ich auch schon Gerichtsurteile gelesen. Ich glaub schon, ich bin nicht ganz machtlos.

Kommentar von Daisyline am 9. August 2009 19:37

immer weiter kämpfen denke mal du gewinnst zeige denen auch,es geht auch anders...ganz viel glück ich gönne es euch...

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 9. August 2009 21:11

Nur die Haltung von sehr kleinen Hunden wie Yorkis kann der Vermieter nicht verbieten. Alles andere liegt in seinem Ermessen. Und da nützt auch ein monatelanger Kampf nichts.


anonym
beantwortet von opelfahrer am 9. August 2009 19:34
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

würde noch einmal das persönliche Gespräch mit dem Vermieter suchen,vielleicht hat er schlechte Erfahrungen gemacht. Vielleicht kann ja auch ein Kompromiss ausgehandelt werden,wünsche dir viel Erfolg


anonym
beantwortet von Rolfe am 9. August 2009 22:01
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nach der neuesten BGH-Rechtsprechung kann man sich im Einzelfall (Insb. auch wegen Einsamkeit) das Recht auf Hundehaltung vor Gericht erstreiten. Auch wenn im Mietvertrag steht "bedarf der Zustimmung", heisst das nicht, dass der Vermieter generell seine Zustimmung verweigern darf. Nach BGH ist das aber immer eine Einzelfallentscheidung, die bei fehlender Zustimmung ggf. vom Vermieter eingeklagt werden muss. Also: Einfach einen Hund anschaffen ohne Zustimmung des Vermieters ist eine Verletzung der mietvertraglichen Pflichten, die eine Abmahnung und/oder Kündigung zur Folge haben kann. Es dann darauf ankommen zu lassen, das Gericht werde schon die fehlende Zustimmung des Vermieters durch eigenes Urteil ersetzen und damit die Kündigung für unwirksam erklären, wäre ausgesprochen riskant. Dann sollte man schon eher den Vermieter auf Zustimmung zur Hundehaltung verklagen - bevor man den Hund anschafft. "Grundsätzliche Erwägungen" kann man sicher im Einzelfall durch triftige Gründe (Einsamkeit pp.) ggf. auch mit ärztlichem Attest widerlegen; somit hätte eine Klage durchaus Aussicht auf Erfolg.

Kommentar von Rolfe am 9. August 2009 22:05

Sorry: "...vom Mieter eingeklagt werden muss..." Korrektur 3. Zeile.


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 9. August 2009 19:31
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auch ein Hund kann die Mietsache beschädigen. Mein Schäferhund hat mit seinen Krallen tiefe Furchen in die Haustür gemacht. Er hat so gezeigt, das er Gassi will. Der Vermieter hat das Recht, die Hundehaltung zu verbieten. Schon alleine deshalb weil sich in einem hundefreien haus die Wohnungen besser vermieten. Und das Tierhaltung im Einzelfall genehmigt werden muss schließt auch ein, das sie es nicht wird. Das hat mit Lüge nichts zu tun. Da kannst du dir nur eine andere Wohnung suchen oder auf den Hund verzichten. Bist du berufstätig solltest du das ohnehin tun.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.