Nach elend langer Einsamkeit möchte ich mir einen Hund anschaffen. Habe auch den richtigen gefunden, weil der Hund mich fand! Eventuelle Probleme wie Lärmbelästigung, Verunreinigung oder gar Schäden an der Mietsache kann ich wirklich zu 100% ausschließen, da ich den Hund schon länger kenne und er bei mir schon Urlaub vom Frauchen hatte. Laut Mietvertrag: Andere Tierhaltung, insbesondere Hundehaltung, ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet. Ich hab schriftlich um Zustimmung mit Beschreibung des Tieres, Rasse und Charakter, sowie den weitestgehenden Ausschluß von Problemen angeführt. Die Antwort war ein Satz lang. " Trotz Ihrer Schilderung möchten wir aus grundsätzlicher Erwägung Ihrem Wunsch Zur Hundehaltung in der Wohnung nicht zustimmen." Danach ist die Klausel im Mietvertrag doch ne glatte Lüge!! Was kann ich noch tun um den Hund zubekommen. Wer kann mir helfen?

Du kannst nichts zun, steht ja so im Mietvertrag. Wenn er nicht zustimmen will, dann kannste nichts machen.
was steht im mietvertrag? also mal ernsthaft, ich glaube WIESO der vermieter keine tiere in seinen wohnungen will, tut wohl nichts zur sache.entweder er gestattet ,es oder nicht

Tja wenn der Vermieter nein sagt hast du schlechte Karten, oder zieh um
wenn kein anderer mieter im haus einen hund mit genehmigung des vermieters hält, nichts.
hallo,
jeder hat das recht einen Hund oder sonstiges in der wohnung aufzunehmen,gerade wenn man einsam ist und den hund auch eine chance geben möchte,hole ihm dir einfach und der vermieter wird schon sehen,kannst auch sagen er ist momentan hier zu Urlaub aber eigentlich darf er es nicht verbieten wenn er keinen lärm ect macht iss es gut, versuche es weiter das du den hund bekommst...alles gute und viel glück
dieses recht gibt es nicht.ich finde deinen vorschlag auch nicht gut weil letzendlich der mensch und das tier leiden.
augustkoenigin am 9. August 2009 19:28 Das stimmt nicht. Und der Vermieter darf in diesem Fall fristlos kündigen. Er hat nämlich ein Recht darauf, seine Mietsache in Ordnung zu halten.
oje also ich drüfte damals meinen hund in die arme schliessen weil ich gewonnen hab und den vermieter überzeugt habe...aber überall ist es anders...
Hallo Daisyline, danke für Deine Antwort. So ähnlich habe ich auch schon Gerichtsurteile gelesen. Ich glaub schon, ich bin nicht ganz machtlos.
immer weiter kämpfen denke mal du gewinnst zeige denen auch,es geht auch anders...ganz viel glück ich gönne es euch...
augustkoenigin am 9. August 2009 21:11 Nur die Haltung von sehr kleinen Hunden wie Yorkis kann der Vermieter nicht verbieten. Alles andere liegt in seinem Ermessen. Und da nützt auch ein monatelanger Kampf nichts.
würde noch einmal das persönliche Gespräch mit dem Vermieter suchen,vielleicht hat er schlechte Erfahrungen gemacht. Vielleicht kann ja auch ein Kompromiss ausgehandelt werden,wünsche dir viel Erfolg
Nach der neuesten BGH-Rechtsprechung kann man sich im Einzelfall (Insb. auch wegen Einsamkeit) das Recht auf Hundehaltung vor Gericht erstreiten. Auch wenn im Mietvertrag steht "bedarf der Zustimmung", heisst das nicht, dass der Vermieter generell seine Zustimmung verweigern darf. Nach BGH ist das aber immer eine Einzelfallentscheidung, die bei fehlender Zustimmung ggf. vom Vermieter eingeklagt werden muss. Also: Einfach einen Hund anschaffen ohne Zustimmung des Vermieters ist eine Verletzung der mietvertraglichen Pflichten, die eine Abmahnung und/oder Kündigung zur Folge haben kann. Es dann darauf ankommen zu lassen, das Gericht werde schon die fehlende Zustimmung des Vermieters durch eigenes Urteil ersetzen und damit die Kündigung für unwirksam erklären, wäre ausgesprochen riskant. Dann sollte man schon eher den Vermieter auf Zustimmung zur Hundehaltung verklagen - bevor man den Hund anschafft. "Grundsätzliche Erwägungen" kann man sicher im Einzelfall durch triftige Gründe (Einsamkeit pp.) ggf. auch mit ärztlichem Attest widerlegen; somit hätte eine Klage durchaus Aussicht auf Erfolg.
Sorry: "...vom Mieter eingeklagt werden muss..." Korrektur 3. Zeile.

Auch ein Hund kann die Mietsache beschädigen. Mein Schäferhund hat mit seinen Krallen tiefe Furchen in die Haustür gemacht. Er hat so gezeigt, das er Gassi will. Der Vermieter hat das Recht, die Hundehaltung zu verbieten. Schon alleine deshalb weil sich in einem hundefreien haus die Wohnungen besser vermieten. Und das Tierhaltung im Einzelfall genehmigt werden muss schließt auch ein, das sie es nicht wird. Das hat mit Lüge nichts zu tun. Da kannst du dir nur eine andere Wohnung suchen oder auf den Hund verzichten. Bist du berufstätig solltest du das ohnehin tun.