Hallo zusammen,
meine Freundin und ich wohnen nun etwa seit 1 Jahr zusammen zur Miete. Wir haben 2 Autos und uns steht lt Mietvertrag 1 PKW Stellplatz zur Verfügung. Jetzt baut unser Vermieter gerade 2 neue Parkplätze und hat uns angekündigt (angedroht), dass wir dafür zahlen müssen. Da ich jedoch vorher nicht gefragt wurde und auch lieber an der Strasse parke und 25m zum Haus laufe, bin ich nicht bereit hierfür Geld zu bezahlen. Wie sieht hier die Rechtslage aus? Kann ich gezwungen werden einen bzw zwei zusätzliche Stellplätze zu mieten? Bzw wenn ich es verweigere, kann der Vermieter nicht einfach die Miete erhöhen, egal ob ich auf dem Parkplatz parke oder nicht?
Ist natürlich auch immer blöd, da wir mit dem Vermietern in einem Haus wohnen und ja auch noch ein wenig mit denen auskommen müssen, aber man darf / sollte sich ja auch nicht alles gefallen lassen.
Danke schonmal für eure Antworten!!!
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Du musst den Platz nicht nehmen. Du solltest Deinem Vermieter ganz klar sagen, dass Du den Platz nicht willst. Natürlich sehr freundlich, aber trotzdem bestimmt. Er kann sie doch sicherlich anderweitig vermieten

Ich wüsste nicht auf welcher Rechtsgrundlage ihr gezwungen wärt einen zusätzlichen Stellplatz zu mieten. Ihr habt einen gültigen Mietvertrag und der wird durch einen weiteren Neubau ja nicht verändert.

Nein, das ist doch Blödsinn. Soll er den Platz selber benutzen.
Hallo, also mieten mußt du den nicht, er kann aber evtl. die Kosten auf die Miete umlegen und dir im gegenzug ein Nutzungsrecht einräumen.
AlexGay am 7. August 2009 21:12 ? Wie soll das gehen?
LittleArrow am 8. August 2009 02:58 Da ist keine Wohnungsmodernisierung und die Kosten sind nicht umlagefähig nach der Betriebskostenverordnung.
Nein, dazu hat der Vermieter kein Recht. Lass Dich beim Mieterverein beraten, die können Dir auch einen passenden Brief aufsetzen.
Hallo mrdeepblue1983,
die Stellplatzmöglichkeit in Deinem Mietvertrag ist eine zugesicherte Eigenschaft die Dein Vermieter bisher nicht erfüllt hat. Mit dem Bau der Stellplätze erfüllt er diesen Zweck zwar, kann dich aber nicht Zwingen diesen zu mieten. Was wäre denn, wenn Du kein Fahrzeug hättest,hm dumm gelaufen Herr Vermieter. Um einen Streit aus dem Wege zu gehen, kannst Du ihm Deine Hilfe bei der Fremdvermietung anbieten, zum Beispiel dem Nachbarn oder anderen Mietern. Wenn Du es aber schwarz auf weis haben willst dann hole Dir bitte einen Rechtsbeistand.
Also die Sache ist, dass wir schon einen Stellplatz haben, jedoch muss der Vermieter dann ums Haus rumgehen um an die Mülltonnen zu kommen.
ich befürchte halt nur, dass er einfach die Miete erhöht, wenn ich mich weigere. Egal ob ich da parke oder nicht
LittleArrow am 8. August 2009 03:04 Wenn es ein vom Vermieter selbstgenutztes Zweifamilienhaus ist, dann könnte er Dir einfach so kündigen, allerdings mit doppelter Kündigungsfrist (= 6 Monate).
Eine Kaltmieterhöhung kann er deswegen nicht vornehmen, sondern allenfalls mittels der Vergleichsmiete für die Wohnung. Google nach Mieterverein zu Hamburg, der ein Merkblatt zu dem Thema Mieterhöhung hat.
Zu den umlagefähigen Nebenkosten gehört so etwas auch nicht und auch nicht zur Modernisierung der Wohnung.
Gezwungen werden kannst du selbstverständlich nicht.
Aber nr mal als Vorschlag: wieviel würde er verlangen? Wieviel könntest du verlangen, wenn du ihn untervermietest (Einverständnis vorausgesetzt!)? Vielleicht sogar mit Gewinn? Nur so als Vorschlag...
Aber laß dich nicht überreden, wenn du den Platz nicht brauchst, er hat keine Handhabe gegen dich...
Er hat noch nicht gesagt, was er verlangt. Untervermieten wird eh nicht gehen. Wir wohnen sehr ländlich und sonst hat jeder hier ein eigenes Haus bzw eigene Parkplätze.
du kannst nicht gezwungen werden. aber wenn es ein zweifamilienhaus ist, rechne dann mit der kündigung. die kann in dem fall grundlos ausgesprochen werden (3 monate verlängerte Frist)