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Darf mein Vermieter mich zwingen einen nachträglich errichteten Stellplatz zu mieten?

gefragt von mrdeepblue1983 am 07.08.2009 um 21:04 Uhr

Hallo zusammen,

meine Freundin und ich wohnen nun etwa seit 1 Jahr zusammen zur Miete. Wir haben 2 Autos und uns steht lt Mietvertrag 1 PKW Stellplatz zur Verfügung. Jetzt baut unser Vermieter gerade 2 neue Parkplätze und hat uns angekündigt (angedroht), dass wir dafür zahlen müssen. Da ich jedoch vorher nicht gefragt wurde und auch lieber an der Strasse parke und 25m zum Haus laufe, bin ich nicht bereit hierfür Geld zu bezahlen. Wie sieht hier die Rechtslage aus? Kann ich gezwungen werden einen bzw zwei zusätzliche Stellplätze zu mieten? Bzw wenn ich es verweigere, kann der Vermieter nicht einfach die Miete erhöhen, egal ob ich auf dem Parkplatz parke oder nicht?

Ist natürlich auch immer blöd, da wir mit dem Vermietern in einem Haus wohnen und ja auch noch ein wenig mit denen auskommen müssen, aber man darf / sollte sich ja auch nicht alles gefallen lassen.

Danke schonmal für eure Antworten!!!


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anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 7. August 2009 21:06
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Du musst den Platz nicht nehmen. Du solltest Deinem Vermieter ganz klar sagen, dass Du den Platz nicht willst. Natürlich sehr freundlich, aber trotzdem bestimmt. Er kann sie doch sicherlich anderweitig vermieten


auchmama
beantwortet von auchmama am 7. August 2009 21:08
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Klipp und klar - NEIN -


AlexGay
beantwortet von AlexGay am 7. August 2009 21:09
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Ich wüsste nicht auf welcher Rechtsgrundlage ihr gezwungen wärt einen zusätzlichen Stellplatz zu mieten. Ihr habt einen gültigen Mietvertrag und der wird durch einen weiteren Neubau ja nicht verändert.


Mooncry
beantwortet von Mooncry am 7. August 2009 21:07
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Nein, das ist doch Blödsinn. Soll er den Platz selber benutzen.


anonym
beantwortet von broker am 7. August 2009 21:10
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Hallo, also mieten mußt du den nicht, er kann aber evtl. die Kosten auf die Miete umlegen und dir im gegenzug ein Nutzungsrecht einräumen.


Kommentar von Bdccf18a91c3ddac3710fd97a1d1cde1smallAlexGay am 7. August 2009 21:12

? Wie soll das gehen?

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 8. August 2009 02:58

Da ist keine Wohnungsmodernisierung und die Kosten sind nicht umlagefähig nach der Betriebskostenverordnung.


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 7. August 2009 21:12
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Nein, dazu hat der Vermieter kein Recht. Lass Dich beim Mieterverein beraten, die können Dir auch einen passenden Brief aufsetzen.


bino1956
beantwortet von bino1956 am 7. August 2009 21:17
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Hallo mrdeepblue1983,

die Stellplatzmöglichkeit in Deinem Mietvertrag ist eine zugesicherte Eigenschaft die Dein Vermieter bisher nicht erfüllt hat. Mit dem Bau der Stellplätze erfüllt er diesen Zweck zwar, kann dich aber nicht Zwingen diesen zu mieten. Was wäre denn, wenn Du kein Fahrzeug hättest,hm dumm gelaufen Herr Vermieter. Um einen Streit aus dem Wege zu gehen, kannst Du ihm Deine Hilfe bei der Fremdvermietung anbieten, zum Beispiel dem Nachbarn oder anderen Mietern. Wenn Du es aber schwarz auf weis haben willst dann hole Dir bitte einen Rechtsbeistand.


anonym
beantwortet von mrdeepblue1983 am 7. August 2009 21:20
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Also die Sache ist, dass wir schon einen Stellplatz haben, jedoch muss der Vermieter dann ums Haus rumgehen um an die Mülltonnen zu kommen.

ich befürchte halt nur, dass er einfach die Miete erhöht, wenn ich mich weigere. Egal ob ich da parke oder nicht

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 8. August 2009 03:04

Wenn es ein vom Vermieter selbstgenutztes Zweifamilienhaus ist, dann könnte er Dir einfach so kündigen, allerdings mit doppelter Kündigungsfrist (= 6 Monate).

Eine Kaltmieterhöhung kann er deswegen nicht vornehmen, sondern allenfalls mittels der Vergleichsmiete für die Wohnung. Google nach Mieterverein zu Hamburg, der ein Merkblatt zu dem Thema Mieterhöhung hat.

Zu den umlagefähigen Nebenkosten gehört so etwas auch nicht und auch nicht zur Modernisierung der Wohnung.


anonym
beantwortet von naitsirk am 7. August 2009 21:22
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Gezwungen werden kannst du selbstverständlich nicht.

Aber nr mal als Vorschlag: wieviel würde er verlangen? Wieviel könntest du verlangen, wenn du ihn untervermietest (Einverständnis vorausgesetzt!)? Vielleicht sogar mit Gewinn? Nur so als Vorschlag...

Aber laß dich nicht überreden, wenn du den Platz nicht brauchst, er hat keine Handhabe gegen dich...

Kommentar von mrdeepblue1983 am 7. August 2009 21:26

Er hat noch nicht gesagt, was er verlangt. Untervermieten wird eh nicht gehen. Wir wohnen sehr ländlich und sonst hat jeder hier ein eigenes Haus bzw eigene Parkplätze.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 8. August 2009 08:27
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du kannst nicht gezwungen werden. aber wenn es ein zweifamilienhaus ist, rechne dann mit der kündigung. die kann in dem fall grundlos ausgesprochen werden (3 monate verlängerte Frist)


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