spirit82 am 27.03.2009 um 10:15 Uhr
hallo gemeinde, ich hab seit einer kleinen zeit probleme mit meinem geld wegen meinem job und konnte nicht so recht miete zahlen, diesen monat sind es nun 2 einhalb monate, und ab 2 monaten bin ich kündbar von der wohnung, nun frag ich mich, obwohl mein vermieter mich noch nicht angeschrieben hat, ob er einfach so meine heizung abstellen kann?

Nein, das darf er nicht.
Der Vermieter ist nicht berechtigt, die Versorgung des Mieters mit Wasser und Heizung zu unterbrechen, wenn dieser mit der Zahlung der laufenden Betriebskosten in Verzug ist (LG Göttingen 5 T 282/02 WM 2003, 626).

Versuch mit ihm über deine Situation zu reden und eine Klärung herbeizuführen.
spirit82 am 27. März 2009 10:17 hm ja, das soltle ich wohl, "kommunizieren" hilft wohl immer, ich hab mich nur nicht so recht getraut...aber das hilft auch nciht
DH, ich denke wenn du mit ihm redest und die Situation erklärst, versteht er sie vielleicht. Wenn er nichts weiß, kann er dir auch nicht helfen. Ist zwar ein sch...gefühl wegen so was mit dem Vermieter reden zu müssen - aber Augen zu und durch. Schaffst Du!!

er darf auf keinen Fall die Heizung abstellen, du solltest aber in die Gänge kommen und zielstrebig ein klärendes Gespräch suchen
Das beste ist, Du redest mit Deinem Vermieter. Die Heizung darf er vermutlich nicht abstellen.
nein, kann er nicht. aber er kann jederzeit fristlos kündigen. erst dann treten in der regel solche reibereien auf.

ich danke euch allen für eure schnellen antworten ^^

Nehme es mir nicht übel, aber ich würde als Vermieter so handeln. Die Heizkosten muß er ja auch bezahlen. Rede mal mit ihm, vereinbare Ratenzahlung. Ansonsten kann er Dir sogar die Wohnung kündigen.

Normalerweise laufen die Rechnungen bzgl. Heizung doch nicht über den Vermieter, sondern müssen direkt von dir an die Stadtwerke (oder wer auch immer bei dir dafür zuständig ist) gezahlt werden. Aber da du unregelmäßig Miete zahlst, hat dein Vermieter sehr wohl das Recht, dir irgendwann die Wohnung zu kündigen. Da ist wohl ein klärendes Gespräch angesagt. Zögere es nicht zu weit raus
spirit82 am 27. März 2009 10:21 ja an sich hast du recht das ich mich da sofort in kontakt setzen sollte, aber heizung muss ich dich korrigieren, das geht von den im mietpreis enthaltene nebenkosten ein
KriLu am 27. März 2009 10:22 ok, das ist bei mir anders aber deswegen ja auch mein "normalerweise". es gibt immer ausnahmen :)

Ja denke schon wenn Du im Verzug bist. Man darf dir auch ohne weiteres Strom, Gas und Wasser abstellen bei Nichtbezahlung. Und das ist wichtiger!
KriLu am 27. März 2009 10:18 Das darf aber nicht der Vermieter einfach abstellen, da er mit diesen Rechnungen normalerweise (gibt sicher auch Ausnahmen) nichts zu tun hat
miniwo am 27. März 2009 10:21 Jo da hast auch recht *denk, aber so wie ich lese, hat er den Vermieter dabei ja nicht gesehen. Sonst hätt man ja mal nachgefragt, oder? Würde eh die Heizungsfirma anrufen
bist du dir da absolut sicher??
Ja!
danke
kann ich bestätigen. malkia, dein neuer kurzer, knapper stil gefällt mir