senseless am 14.09.2008 um 21:37 Uhr
Hallo alles zusammen, ich würde gerne wissen ob es erlaubt ist, ohne unserem einverständnis, eine Reinigungsfirma, auf unsere kosten (ca. 40 Euro im Monat) einzustellen. Weil angeblich die Treppen nicht regelmäßig geputzt werden, das sagen z.m. ein paar ältere Mieter.
Vielleicht hat jemand Erfahrung oder "Ahnung", ich bin gespannt ;-)
LG

Diese Frage wurde erst letzte Woche bei "Hier ab vier" im mdr gestellt. Herr Zedler, Chefredakteur von "Guten Rat", sagte dazu ein klares "Nein". Vielleicht findest Du auf der Internetseite Ausführlicheres.
Wir sind Hausmeister von Beruf..Ja, aber er muss Euch erst einmal abmahnen beim 3 Nicht putzen hat er das Recht dazu...
ungererbad am 14. September 2008 21:53 Im Prinzip richtig. Aber diese "magische" Zahl drei stimmt nicht. Der Vermieter kann in der Tat abmahnen. Wenns dann nach einer vorgegebenen Frist immer noch nicht funktioniert, wird an einen externen Reiniger übergeben. Nicht nach dreimal nicht.
DH
Wenn Ihr nicht regelmäßig reinigt, kann er das. Er muß Euch aber eine Frist setzten. Aber stell Dir mal vor, es sei Dein Haus. Wie würdest Du handeln, wenn nicht gereinigt wird?
senseless am 14. September 2008 22:40 Sicher nicht Glücklich. Ich bin aber gar nicht das Problem, es leben mehrere Famillien mit 3 oder mehr Kinder hier und die machen Dreck und zusetztlich Putzen gerade die, nicht die Treppe. und der Vermieter beschwert sich nur weil, unsere Älteren Bewohner des Hauses sich beschweren.
Ja,das darf er.Wenn im 6-Familienhaus auch nur einer dabei ist,der nicht regelmäßig putzt,kann er mit dem Argument kommen:Bevor es weiteren Ärger gibt,stelle ich ab .... eine Reinigungskraft ein. Die anderen Mieter werden dann nur informiert,aber nicht um Einverständnis gefragt.Wir fünf waren auch dagegen,daß wir deshalb nun die Reinigungskraft mitzahlen müssen,aber darauf wird keine Rücksicht genommen.
senseless am 14. September 2008 22:23 So einfach glaube ich nicht das es geht, aber man lernt immer dazu, Danke dir.
Wir wollten es auch nicht glauben,aber es kam dazu,leider.Ich hab mich sogar beim Mieterschutzbund erkundigt.Da bekam der Vermieter Recht.Er sorgt ja nur dafür,daß nun regelmäßig geputzt wird,da ja sonst auch nur Beschwerden kämen,wenn nicht geputzt würde.
senseless am 15. September 2008 20:56 Wenn sogar der Mieterschutzbund nicht helfen kann, muß mann wohl mit ziehen, krass find ich es aber trotzdem. Naja,mal schauen, vielleicht wohne ich hier bald nicht mehr.Toi, Toi, Toi :-)

darf er, aber wenn ihr nachweist, daß ihr immer geputzt habt, wenn ihr dann seid, könnt ihr darauf bestehen, daß ihr von den kostne befreit werdet und die Firma nur kommt, wenn die anderen Leute dran sind, die sich nicht dran halten. Denn der Vermieter darf nicht einfach etwas überflüssiges organisieren und euch in Rechnung stellen.
ungererbad am 14. September 2008 21:52 Und wie soll senseless das beweisen? Geht nicht. Wegen ein paar "schwarzer Schafe" müssen wohl oder übel alle mitzahlen.
DerTroll am 14. September 2008 22:05 Reicht es nicht, wenn ein Hygieneplan ausgehängt wird und jeder muß abzeichnen, wenn er seine Aufgaben erfüllt hat mit Datum und Uhrzeit und der Vermiete überpüft stichprobenartig und mahnt Mieter ab, die dem nich nachkommen?
Das wäre eine gute Möglickeit.
DerTroll am 14. September 2008 22:28 wäre nicht nur eine Möglichkeit, sondern das naheliegendste.
senseless am 14. September 2008 22:35 Allso erstmal, das mit dem Nachweisen, hmm.. is sicher nicht so einfach, aber da die Wände hier Augen haben, denke ich das es kein Problem sein würde. Und das mit dem Hygieneplan, funktioniert nicht, hier Wohnen viele Ausländer und die können oder wollen nicht verstehen. Abgesehen davon, mein "Vermieter" ist eine Wohnungsgesellschaft und die will auch oder kann nicht, sich um das wohl der Mieter kümmern.

ich würde es genau so machen, es ist seine immobilie die den wert erhalten soll. ich kenne das von einem haus nebenan, da sin mehr mieter wie bei uns. die kehrwoche wird als schwäbische unart angesehen und wenn ich sie heute nicht mache soll es nächsten samstag der nachbar machen, der sieht es nicht ein den dreck vom vorgänger zu putzen uns schon garnicht die hundehaare von der im 3. stock

Ja, das darf er. Du könntest das Treppenhaus ja regelmäßiger und besser reinigen als bisher. Spreche doch noch mal mit dem Vermieter.
senseless am 14. September 2008 22:27 Bessre geht nicht mehr, ich Putze seit ich hier Wohne alls einzigste in meinem Stockw. sogar die Leisten und Gelender etc. Hab sogar schon die Wände geputzt.
Das glaubst Du?

Wenn das Treppenhaus von Dir nicht so gereinigt wird wie es in der Hausordnung steht, dann darf er das.
senseless am 14. September 2008 22:36 Ich Reinige, besser alls gefragt. Das Problem sind andere Mieter.

Erlaubt immer, aber das ihr bezahlen sollt wohl weniger.

Langweilig - was steht im Mietvertrag darüber? Verträge sind bindend!
Danke, werde mal vorbei schauen.