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Darf mein Vermieter die Neuanschffung und Installation mir als Mieter in rechnung stellen?

gefragt von Tamara1985 am 25.07.2009 um 15:39 Uhr

Mein Vermieter zieht aus und hat seine Wohnung nun an andere Mieter vermiete. Nun stellt sich die Frage der Heizkostenabrechnung, wir hatten dies so geregelt das jede Partei 50 % zahlt ( Ölheizung)

Jetzt bin ich mir nicht mehr so sicher, denn wir heizen kaum und ich weiß ja nicht wie die neuen Mieter sind. Ich habe darum gebeten, das die Heizkosten nun anders abgerechnet werden und den vorschlag gemacht die über Ablesegeräte zu machen.

Jetzt stellt sich für mich die Fragen, darf mein Vermieter uns die Kosten für die Neu-Anschaffung & Installation in Rechnung stellen?? Ist er nicht sogar dazu verpflichtet, dies in Mietswohnung zu haben?

Danke Jessica

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Heizung x 1.592 Ablesegeräte x 1

anonym
beantwortet von Saarland60 am 25. Juli 2009 15:48
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Ja, er darf die Anschaffungs- und Installationskosten auf den Mieter umlegen (allerdings nicht in der Heizkostenabrechnung).

Wärmemengenzähler/Heizkostenverteiler muss der Vermieter installieren lassen, sofern der Aufwand dafür vertretbar ist.


Siam1
beantwortet von Siam1 am 25. Juli 2009 15:56
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>>Wir haben keine Ablesegeräte. Können wir verlangen, dass welche eingebaut werden?

>>In der Heizkostenverordnung sind nur wenige Ausnahmen genannt, die den Vermieter von der Pflicht der Verbrauchserfassung entbinden. Beispiele: Die zu erwartenden Einsparungen rechtfertigen nicht die Investitionen, die Heizkörper sind nicht regulierbar, es werden Wärmepumpen oder Solaranlagen betrieben, oder in einem Zweifamilienhaus wohnt der Vermieter mit dem Mieter unter einem Dach. Ansonsten ist die Heizkostenverordnung zwingend. Auch im Mietvertrag darf nichts anderes bestimmt werden.http: //tinyurl.com/lqasc4

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 25. Juli 2009 15:57
Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 25. Juli 2009 16:19

http://www.msb-ez.de/downloads/tipps/Tipps_71.pdf >> hier nochmals zum Nachlesen Paragraph § 2 Heizkosten V, wenn der Vermieter mit dem Mieter unter einem Dach wohnt. ( Du schreibst aber, dass er anderweitig vermietet hat.)

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 25. Juli 2009 16:20

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 25. Juli 2009 16:20

James131
beantwortet von James131 am 25. Juli 2009 15:42
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Darf er. Er muss eine fuer den Mieter nachvollziehbare und objektive Abrechnung sicher stellen, Ablesegeraete an jeder Heizung sind nicht Pflicht, wenn der Vermieter eine andere Moeglichkeit der Abrechnung hat.

Kommentar von Saarland60 am 25. Juli 2009 15:46

Nicht wenn er eine andere Möglichkeit hat (denn die hat er immer), sondern wenn der technische oder wirtschaftliche Aufwand nicht vertretbar wäre.

Kommentar von C9bdc5cc576ea50497b0b30d027db1d6smallJames131 am 25. Juli 2009 16:20

Ok ... wenn er eine preiswerte Loesung hat mit der beide Parteien einverstanden sind. In diesem Fall betrachtet ja der Mieter Einbau, Wartung und Plege von Lesegeraeten bereits als wirtschftlich fraglich. Insoweit .....


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