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Darf mein Vermieter die Kaution bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung einbehalten?

gefragt von tshuapa am 24.01.2009 um 17:13 Uhr

Ich bin im Dezember aus der Wohnung ausgezogen, es wurde am Wohnraum nichts beanstandet. Also dachte ich ich kriege die Kaution wieder. Aber mein Vermieter will die noch bis im Juni behalten, denn im Juni macht er die nächste Nebenkosten-Jahresabrechnung. Das darf er doch gar nicht, oder? Kennt jemand die rechtliche Lage, irgendwelche Paragrafen die ich meinem Vermieter vorlegen kann, die besagen, dass die Kaution nichts mit der Nebenkostenabrechnung zu tun hat?

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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 24. Januar 2009 17:14
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Doch, das darf er.

Kommentar von Obelhicks am 25. Januar 2009 12:29

quatsch


albatros
beantwortet von albatros am 24. Januar 2009 19:01
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der vermieter darf in diesem fall nur einen teil der kaution zunächst einbehalten. dieser muss daran bemessen sein, wie hoch die nachzahlung u. u. ausfallen könnte. max. dürfen das ca. 3 bis 4 abschlagszahlungen in summe sein. er könnte natürlich auch die kaution unter vorbehalt zurückzahlen. auf jeden fall immer verzinst und mit exakter abrechnung. fehlt letztere oder ist sie fehlerhaft, kannst du die volle kaution zurückfordern.

Kommentar von Obelhicks am 25. Januar 2009 12:36

da es nur um die abrechnung der betriebskosten geht ist die antwort von albatros mal wieder die einzig korrekte. ich finde all die user die hier blödsinn schreiben sollten sich schämen ob der falschen ratschläge und sich in zukunft zurückhalten. insbesondere ein "experte" wie handwerker.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 24. Januar 2009 17:34
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die ganze Kaution darf er nicht einbehalten; hat sich in der Vergangenheit immer ein nachzuzahlender Betrag ergeben, dann darf er einen Betrag bis zur Höhe der dreifachen monatlichen Nebenkosten einbehalten; den Rest muss er auszahlen; steht nirgends im Gesetz; hat sich aber als Rechtssprechung so entwickelt;


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 24. Januar 2009 17:17
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Er kann einen Teil der Kaution einbehalten für die Nebenkosten. Und zwar in etwa in der Höhe, in der eine Nachzahlung zu erwarten ist. Das kann dieses Jahr wegen der hohen Energiepreise mehr sein als in den Vorjahren.

Aber die komplette Kaution einzubehalten, ist nicht ganz sauber.

Ich würde noch mal mit ihm reden und versuchen, einen Kompromiss zu finden


anonym
beantwortet von aragon72 am 24. Juni 2009 10:54
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Stell Deine Kaution doch einfach nicht in bar oder über ein Sparbuch, sondern über eine Bürgschaft. Dann musst Du Deinem Geld nicht hinterherlaufen.

Diese Bürgschaften gibt's jetzt auch übers Internet.

Und wenn Du bereit Geld an den Vermieter gezahlt hast, kannst Du es im Austausch gegen eine Bürgschaft zurückbekommen, wenn Dein Vermieter einverstanden ist. Frag einfach mal.

Die Kautionskasse macht da grade eine Sonderaktion. Da kostet die Bürgschaft die ersten 12 Monaten gar nix. Aber es gibt nur 100.000 Verträge. Also beeilen!

Kriegst Du online über www.kautionskasse.de

Wenn Du die Bürgschaft zurückgeben willst, ist das jederzeit mgöglich. Dann musst Du dem Vermieter halt die Kaution in bar bezahlen, dann bekommst Du die Urkunde zurück.

Wenn Du die Bürgschaft weiter behalten wirllst, ist das auch nicht wirklich teuer. Für 2000 € Kaution wird das ab dem 2.Jahr ungefähr 10 € pro Monat kosten. Aber eben erst im 2. Jahr, weil die grade eine Sonderaktion machen, wo sie 100.000 Bürgschaften verschenken.

Ich bin bereits Kunde bei denen - und die tauschen jetzt sogar meine kostenpflichtige Bürgschaft in eine kostenlose. Cooler Laden.


19Dennis88
beantwortet von 19Dennis88 am 31. Mai 2009 01:35
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ja er darf.


vlavielle
beantwortet von vlavielle am 7. Mai 2009 19:35
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Dein Vermieter hat sechs Monate das Recht, Deine Kündigung einzubehalten, es können ja Schäden auftreten die man halt nicht bei der ersten Abnahme sieht. Ausserdem kann er wenn die Nebenkosten noch nicht umgelegt sind, die Kaution zur Begleichung der nebenkosten einbehalten bis er die Abrechnung gemacht hat. Diese Illusion haben die meisten Mieter ich ziehe aus, also steht mir sofort die Kaution zu. Wenn die 6 Monate abgelaufen sind, und die Schlussabrechnungen beim Vermieter sein müssten, kannst du ihn ja zunächst einmal mit termin auffordern Dir die Nebenkostenabrechnung zukommen zu lassen, die verbleibende Kaution müsste dann an dich überwiesen werden. Jetzt hast du das Problem, dass Dein Vermieter sich ja ein Jahr Zeit lassen kann bis er die Nebenkosten abrechnet, solange kannst du nichts machen. Erst wenn du die Nebenkosten in Händen hältst, und der Rest der Kaution kommt nicht innerhalb von ca. 10 Tagen, kannst du Deinen Vermieter in Verzug setzen, der hat dann nochmal 60 Tage Zeit zum Zahlen, erst danach kannst Du Schritte unternehmen. LG


heimwerker
beantwortet von heimwerker am 24. Januar 2009 17:55
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Er kann die Kaution einbehalten. Nach der Nebenkostenabrechnung ist alles gegenzurechnen. Ich oben gelesen, dass die Kaution nur für die Schönheitsreparaturen verwendet werden darf, das ist falsch und da hilft auch der Anwalt nicht.MfG

Kommentar von Obelhicks am 25. Januar 2009 12:32

herr heimwerker antwortet auf jede frage. aber vom experten ist er weit entfernt.

Kommentar von 1221027c711343f9f81a626ec933f268smallheimwerker am 25. Januar 2009 21:46

Herr Obelhicks ist Experte für googeln, markieren, kopieren und Einfügen. Eigene Erfahrung hat er keine. Man kann dies gut daran erkennen, dass alles was er ergoogelt hat, von Wissen und § gespickt ist und Seine Kommentare niveaulos und abwertend sind. Mein lieber Herr Obelhicks Gesetzestexte zu zitieren bedeutet nicht automatisch, dass man sie auch versteht, wie man an Ihrem Beispiel sehr gut sehen kann. Ich freue mich wieder von Ihnen zu lesen, vielleicht in einem freundlichen Ton, ohne die Ihnen so eigene Gettosprache.MfG


Xenomorphe
beantwortet von Xenomorphe am 24. Januar 2009 17:23
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Im Gegenzug hast Du ja auch keinen Pfand für ein eventuelles Guthaben das Dir zusteht. Welche Sicherheit hast Du denn, wenn er Dir beispielsweise 300 Euro zurückzahlen muss? Dann hatte er Deine Kaution ein halbes Jahr länger und außerdem noch die Rückzahlungsschuld.

Kommentar von Obelhicks am 25. Januar 2009 12:31

soll das ein rechtsrat sein?


Xenomorphe
beantwortet von Xenomorphe am 24. Januar 2009 17:19
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ich habe derzeit dasselbe Problem. Der Vermieter beharrt auf die Einbehaltung der Kaution, obwohl er es nicht darf! Die Kaution dient ausschießlich der Schönheitsreparaturen der Wohnung und darf nicht mit der Mieter oder den Nebenkosten verrechnet werden. Da hilft leider nur eins: Auf zum Anwalt.

Kommentar von Obelhicks am 25. Januar 2009 12:31

schön dass du selbst betroffen bist. bleib dumm oder mach dich schlau

Kommentar von Simple_avatar3smallXenomorphe am 25. Januar 2009 15:29

Vielen Dank Herr Schlaukack!


Qetan
beantwortet von Qetan am 24. Januar 2009 17:15
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Er darf die Kaution bis zu 6 Monaten nach dem Auszug behalten.

Kommentar von Obelhicks am 25. Januar 2009 12:30

nachgeplapperter blödsinn


anonym
beantwortet von Knutschbaerchi am 24. Januar 2009 17:14
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ja bis zur nächsten Abrechnung, mehr gibt´s dazu nicht zu sagen

Kommentar von Obelhicks am 25. Januar 2009 12:29

blödsinn


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 24. Januar 2009 17:14
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Ja, max. 6 Monate.

Kommentar von Obelhicks am 25. Januar 2009 12:31

wo nimmst du dieses "Wissen" her?

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 26. Januar 2009 21:02

Ich bin Liegenscahfts-,WEG - und Mietverwalter. Zu meinem Bestand gehören rd. 2.400 Wohnungen. Da geht man halt täglich mit um!

Kommentar von 3443e696921bbfdd6d11e9b7787fe021small19Dennis88 am 31. Mai 2009 01:34

Ein Teil der Kaution darf tatsächlich einbehalten werden, bis die Abrechnung erfolgt. Und das mit den 6 Monaten ist lediglich der Zeitraum in dem der Vermieter Schadensersatzansprüche geltend machen kann.


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