Darf mein Vermieter den Nachweis einer Haftplicht- und Hausratversicherung verlangen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der VM hat keinen Anspruch auf den Nachweis der Haftpflichtversicherung.

Ein Nachweis einer Hausratversicherung ist schon deshalb nicht begründet, weil diese keine Schäden abdeckt, die dem VM aus dem Mietverhältnis entstehen können.

Privathaftpflicht sollte jeder haben. Sie deckt ja auch Schäden ab, die Du sonst bei jemand verursachen kannst.

Gute Antwort, Danke

Danke für die schnellen Antworten. Mein neuer Vermieter ist halt zufällig auch noch der jenige der mir beide Versicherungen verkauft hat und daher fühlte ich mich bei Abschluss eh nicht sehr wohl. Da ich unter 30 bin würde ich gerne noch in den jungen Tarif wechseln. Die Versicherungssumme würde sich dementsprechend nach unten ändern. Jetzt weiss ich nicht ob er eine solche Änderung "erlaubt".

???

nein das kann er nicht. Aber wenn er dies zur voraussetzung macht, dann könnte es sein, dass ein Vertragsverhältnis nicht zustande kommt, wenn man die versicherungen nicht vorweisen kann.

Weiß nicht, ob er das verlangen kann! Es wäre aber in deinem eigenen Interesse und sehr wichtig, dass du diese Versicherungen hast!

Nein.

Trotzdem mein Rat: Ohne Privathaftpflichtversicherung sollte niemand frei rumlaufen.