spanien87 am 28.12.2008 um 12:31 Uhr
Hallo, Ich habe da mal eine frage: Ich habe ein rießen matyrium mit meinem noch vermieter hinter mir.. Jetzt bin ich letzte woche endlich nach fast 4 jahren ausgezogen und mein alter vermieter will meine kaution für die nächsten 4-6 monate einbehalten, verlangt in der gesamten wohnung neuen teppich, obwohl es einen wasserschaden bei meinen nachbarn über mir gab und der meinen teppich ruiniert hat. Noch dazu kommt dass mein Mietvertag noch bis ende Februar gilt, also muss ich ja einen nachmieter suchen, hab auch einen gefunden, der würde auch ab 1. januar einziehen, jedoch meldet sich mein vermieter jetzt nicht beim nachmieter. Ich habe jetzt die befürchtung das er das jetzt mit absicht macht damit er von mir die miete für januar verlangen kann... Was soll ich jetzt tun? Kann er das alles machen? Ist er damit im recht?

Er kann die Januar-Miete von Dir verlangen, denn ein Nachmieter muss nicht angenommen werden. Du solltest Dich bei der Vielzahl der Probleme an einen Anwalt oder den Mieterverein wenden.

Frag bei der Anwalthotline nach oder Mieterschutzbund nach.
Mit dem Teppichboden ist er im Unrecht.
Kaution darf er bis zu 6 Monaten einbehalten, da er in dieser Zeit noch das Recht hat, Schadenersatzforderungen an dich zu stellen.
Nachmieter muss er nicht akzeptieren, also musst du auch bis zum Ende der Mietzeit Miete bezahlen.
immerhin die beste antwort.

Der Vermieter muss die Kaution dann auszahlen, wenn sämtliche Ansprüche aus dem Mietverhältnis erfüllt sind.
Wielange das ist, sind sich die Gerichte nicht einig.
Sind z.B. noch Nebenkosten fällig, wie z.B. die Heizungsabrechnung, kann er die Kaution solange einbehalten, bis diese bezahlt ist. In dr regel kommt die Heizkostenabrechnung nicht vor Mitte des Jahres.
Wegen des Teppichbodens: Den Schaden mußt du dir von deinem Nachbarn über dir holen bzw. muss die Versicherung desjenigen bezahlen, der den Schaden verursacht hat. Wenn du das versäumt hast, ist der Vermieter im Recht, denn er hat ja den Schaden nicht verursacht.
verdammt, civis da ist ja schon eine menge sachverstand. die fristen fehlen mir, und die frage zum nachmieter, aber immerhin...

setze dich mit dem mieterschutzbund in verbindung

Also Deinen Teppich hätte die Versicherung Deines Nachbarn über Dir, mit dem Wasserschaden, ersetzen müssen.
Nimm nen Anwalt, offensichtlich will er von dir noch Geld rausschlagen, das unberechtigt ist. Den Schaden hätte die Versicherung deines Übermieters übernehmen müssen, dafür kann dich dei Vermieter nicht in Regress nehmen. Und wenn er deinen Nachmieter nicht akzeptiert, ist das sein Problem!Der will dir nur die Kaution nicht zurückzahlen!
du bist in einer schwierigen lage. der vermieter muß keinen nachmieter akzeptieren, und das scheint er dir mit seinem verhalten sagen zu wollen. du sollst zahlen. die kaution kann er bis zu 6 monate nach vertragsende zurückbehalten für schadensersatzansprüche. ich fürchte du mußt die zeit abwarten und dann einen mahnbescheid erwirken. einen teil der kaution kann er sogar noch länger einbehalten, namlich wenn mit einer nachzahlung für betriebskosten zu rechnen ist. er muß die abrechnung spätestens 12 monate nach ende der a.periode erstellen und darf hierfür nur einen angemessenen teil einbehalten.
den neuen teppich kann er natürlich nicht verlangen.
Den Teppich kann er Dir in Rechnung stellen, wenn Du ihn nicht bei der Versicherung an-gemeldet hast. Da du den Teppich ja bei Mietabschluss übernommen hast,( also bestandteil der Wohnung ). Mit der Miete ist auch klar :"Du mußt sie zahlen bis Dein Vertrag abgelaufen ist, es sei denn, Dein Vermieter hat einen Nachmieter der sofort eiziehen möchte.
..gute Antwort..
DH - Genau so hätte ich es auch geschrieben - Für die Rückzahlung der Kaution kann und darf er sich 6 Monate Zeit lassen
sorry, aber da frag ich mich wieder wer hier DH gibt und löbchen ausspricht. die antwort ist total falsch.
die miete muß auch für februar gezahlt werden, wenn hier jeder rechtlichen rat erteilen würde könnte er sich anwalt oder mieterverein für diesen fall sparen, nur die bemerkung zum nachmieter war richtig.
monja lies mal meine antwort dann weißt du daß dein satz nicht korrekt ist.
Meine Antwort ist keineswegs total falsch. Die Januar-Miete muss gezahlt werden. Die Februar-Miete natürlich auch, das ist doch zwangsläufig.