sender am 22.07.2008 um 22:19 Uhr
Mein Vermieter hat die Heizungsanlage verändert. Nun wird mit Erdgas, statt mit Heizöl geheizt.
Darf das der Vermieter einfach so umstellen, ohne die Mieter zu informieren?

Ja, der darf das..., wenn keine Umbaumaßnahmen in den Wohnungen erforderlich sind und die Umrüstung nicht auf die Umlagen angerechnet werden.

es ist doch sein Haus und er kann festlegen mit was geheizt wird und brauch da nicht die Zustimmung seiner Mieter..
JA! Wenn dadurch die umlagen nicht erhöht werden schon! Zumal gas zuzeit noch günstiger ist als ÖL sei doch Froh!
sender am 23. Juli 2008 00:27 Wenn Du meine Heizkostennachzahlung kennen würdest (bei eher geringerem 'Wärmeverbrauch'), wärst Du sicherlich auch nicht ganz so froh...
Danke Dir trotzdem.
Nein da ist jemand nicht froh, man möchte wohl die Miete mindern und sucht nach Gründe

Ich nehme an,dein Vermieter verspricht sich eine Kostenreduzierung davon!Trotzdem,ich bin Auch vermieterin und würde meine Mieter vorher informieren!
sender am 23. Juli 2008 01:27 Das ist sehr anständig von Dir.
ja liebe Vermieterin, auch ich bin Vermieterin, aber glaube mir, jeder Mieter möchte wieder was anderes, der eine möchte Holz, der andere Heizöl, der nächste Gas, und einer Pellets. Bezahlen wollen alle möglichst nichts. Wer da lange frägt, der geht lange irr

Ich als Vermieter liebe es, wenn ich für alles erst mal meine Mieter fragen sollte. Ich habe auch so einen Mieter, der immer alles mitbestimmen will. Der kam mal nach Hause, als gerade Heizöl geliefert wude. Ich hätte die Bestellung vorher zwecks Preisvergleich mit ihm absprechen müssen , meinte er. Aber wenn er eine NK-nachzahlung zu leisten hat, habe ich mit ihm die Probleme.
Genau so ist es. Auch meine machen Probleme, die sagen ich hätte das Heizöl bestellen sollen als es billiger war. Ich hätte mehrer Lieferanten Angebote unterbreiten lassen sollen. Ja und die Lieferung des Heizöls würde sowieso durchs ganze Haus stinken. Da verstehe ich es gut, dass machen Mieter die Ölheizung entfernen und auf Etagenheizung Gas umstellen. Da ist dann der Mieter selbst für die Lieferung verantwortlich, wenn er nicht bezahlt, dann stellt ihm die Stadt ganz einfach den Gashahn ab. So hat man dieses Problem der Heizung weg. Oder Nachtspeicheröfen, wenn da einer nicht zahlt, dann wird der Strom abgestellt. Feine Sache für den Vermieter
dh
Dank Dir, strick.
Bitte, gern geschehen, Sender.
Wer ist denn der Eigentümer,doch der Vermieter und nicht die Mieter