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Darf mein Vermieter bestimmen in welcher Farbe ich meine Wohnung streiche?

gefragt von dilara02 am 26.06.2008 um 22:59 Uhr

In meinem Mietvertrag steht ich müsse meine Wände in hellen Farben streichen. Ich wollte eine Wand eigentlich dunkelrot streichen. Was mir auch komisch vorkommt ist, dass ich im Sommer den Balkon bepflanzen MUSS. Ich meine ich würde es sowieso machen, aber darf das alles so vorgeschrieben werden?


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Resistance
beantwortet von Resistance am 26. Juni 2008 23:00
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Nein


suesszahn
beantwortet von suesszahn am 26. Juni 2008 23:01
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du kannst deine wände streichen wie du willst...das kann dir keiner vorschreiben...und mit den pflanzen ist das genauso...punkt


kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 26. Juni 2008 23:02
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Nein, er muss ja nicht drinnen wohnen und solange du die Wände wieder weiß streichst wenn du wieder ausziehst ist alles OK

Kommentar von 000da61e77089047393f003710a8d6d3smallVolkerlee am 26. Juni 2008 23:06

... so ist es - DH! LG, VolkerLee


Cassiopeia78
beantwortet von Cassiopeia78 am 26. Juni 2008 23:02
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also in deiner wohnung kannst du die wände streichen wie du willst, aber beim auszug musst du die wände in den ursprungszustand zurückversetzen. bei der balkonbepflanzung bin ich mir nicht soo sicher, aber ich würde es mir nicht vorschreiben lassen...


Qetan
beantwortet von Qetan am 26. Juni 2008 23:02
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Die Farbe darf er nicht bestimmen nur wenn Du ausziehst musst Du mit hellen Farben die Wohnung übergeben. Eine Bepflanzung des Balkons dagegen kann er festlegen wegen des äußerlichen Erscheinungsbildes des Hauses.

Kommentar von E13351831a85b89ecf151faf443695fesmallRolfHoegemann am 26. Juni 2008 23:07

@quetan: mit der Bepflanzung hast Du Unrecht - es kann Dir, ausser vielleicht in Sommerkurorten, die sowieso ein einheitliches Stadtbild fordern, nicht vorgeschrieben werden, welche Pflanzen Du auf Deinen Balkon pflanzt oder ob überhaupt - wenn Du z.B. kein Geld für die Pflanzen hast, allergisch gegen die Sorten bist oder Dir eventuell Geranien nicht gefallen. Diese Auskunft stammt übrigens vom Mieterverein, den ich schon einmal mit dieser Frage "belästigt" habe.

Kommentar von C457a976f16fe866efafc545a63e22fcsmallQetan am 26. Juni 2008 23:11

Ich habe es kürzlich bei einem meiner vermieteten Häuser durchgesetzt. Art der Bepflanzung bleibt dem Mieter überlassen und bei Geldnot bin ich gerne bereit einzuspringen. Nicht alle Vermieter sind Unmenschen.

Kommentar von E13351831a85b89ecf151faf443695fesmallRolfHoegemann am 26. Juni 2008 23:29

Das finde ich aber lieb von Dir, das Du jemanden helfen würdest. Mein Einwand kam auch nur deshalb, weil ich Deinen Satz so las, als ob auch die Bepflanzung, also die Blumensorte, vom Vermieter festgelegt werden könnte.

Kommentar von C457a976f16fe866efafc545a63e22fcsmallQetan am 26. Juni 2008 23:31

Nein, jeder soll pflanzen was ihm gefällt.


Tonica
beantwortet von Tonica am 26. Juni 2008 23:03
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Nein, es ist "Deine" Wohnung. Er kann allerdings verlangen, das Du sie beim Auszug wieder neu streichst. Allerdings auch nicht in jeden Fall. L.G.


anonym
beantwortet von pinkmartini am 26. Juni 2008 23:00
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Nein, das darf er nicht. Das früher mal so. Vielleicht ist der Mietvertrag schon älter.

Kommentar von Simple_avatar3smallResistance am 26. Juni 2008 23:03

??? Das gab es noch nie


critter
beantwortet von critter am 26. Juni 2008 23:01
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Nein. Lediglich beim Auszug solltest Du einen eher pastellfarbenen Anstrich wählen.


tobi2000
beantwortet von tobi2000 am 26. Juni 2008 23:02
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nein,auf keinenfall,sonst könnte er ja noch bestimmen was für mobel rein solln in die wohnung. also nein


Blumenschnitt
beantwortet von Blumenschnitt am 26. Juni 2008 23:04
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im mietvertrag steht nur drin, dass alles so sein muss wie vorher... wenn dem vermieter die farbe nicht passt, dann musst du sie bei auszug eben drüberstreichen...


nervensystem
beantwortet von nervensystem am 26. Juni 2008 23:04
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du kannst deine wohnung streichen wie du willst, aber wenn du ausziehst mußt du die wohnung so hinterlassen wie im mietvetrag beschrieben. hast du deckende farben verwand wie z. b. r o t wirst du beim auszug 2-3mal überstreichen müssen damit das rot überdeckt wird. gruß nervensystem


Volkerlee
beantwortet von Volkerlee am 26. Juni 2008 23:05
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Ganz sicher NICHT! Mache es Dir so schön, wie Du es haben möchtest!


gnat01
beantwortet von gnat01 am 26. Juni 2008 23:08
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Nein, darf er nicht (mehr). Lies mal hier (aktuelles Urteil), dann weißt du mehr... http://www.guter-rat.de/ratgeber/verbrauchernews/MietvertragVermieterdarfkeinehelleFarbevorschreiben_732392.html


gnat01
beantwortet von gnat01 am 26. Juni 2008 23:14
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Falls in einer Eigentümerversammlung die Gestaltung der Fassade besprochen wird (incl. Bepflanzung) und eine Einigung durch Abstimmung hervorgerufen wurde, ist das schön und nett. Aber dann muss der Vermieter dir die Kosten der Bepflanung ersetzen. Also, er vermietet dir quasi eine Wohnung mit bepflanztem Balkon. Also, nicht einfach hinnehmen... LG


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 22. November 2008 06:30
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Nur beim Auszug kann der Vermieter ein Wörtchen mitreden. Wenn Du drin wohnst, kannst Du die Wohnung so gestalten wie Du möchtest, solange Du nichts zerstörst.

http://www.wohnung.com/schoenheitsreparaturen/


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