Darf mein Vater rechtlich gesehen meine Nachrichten in Facebook lesen?!
Mein Vater sagte mir Heute dass ich zu oft scheiße oder ähnliches sage. Aber dann fragte ich ihn wann und wo ich es sagte und er meinte er hätte meine Unterhaltungen zwischen meinen Freundinen in Facebook gelesen! Ich hab mich natürlich geärgert und sagte ihm dass das gegen meine Privatsphäre wäre. Darauf hin schimpfte er und meinte solange ich erst 13 bin habe ich nicht das Recht dazu, und er alles bestimmt. Anscheinend meint er wirklich dass ich kein Recht auf Privatsphäre hätte! Darf er das rechtlich gesehen überhaupt?
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Daß er das darf, ist in Deinem Alter wohl selbstverständlich..allerdings wie er damit umgeht, das solltet Ihr klären!
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Ja leider ist das heut zu Tage so, die Jugend vergisst die schöne Deutsche Sprache und bedient sich immer mehr der Fäkaliensprache und dabei merken die Jugendlichen nicht, das die gesamte Erziehung, vorn Arsc.h ist. ;-(((
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Du sprichst von Privatsphäre und veröffentlichst im Internet Unterhaltungen mit Freunden? Früher hat man sich dafür alleine an einen Tisch gesetzt und war dann tatsächlich "privat". Wenn du denkst, deine Unterhaltungen gehen niemanden etwas an, dann solltest du das auch so machen. Das Internet vergisst nichts.
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Wenn man Privatsphäre haben will, muss man bestimmt nicht bei Facebook sein !!!!!!!!!
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Ja er darf es. Es geht ja auch darum, Dich in den Sphären des Internets zu schützen. Ich weiss ja nicht was Du schreibst aber es kann immer nach hinten losgehen, Blödsinn zu schreiben.
An Deiner Stelle würde ich schauen, dass mir mein Vater wieder vertrauen kann. Bis dahin lass facebook doch sein beweis ihm anderstweitig, das er Dir vertrauen kann. Er macht sich nur Sorgen um Dich.
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Mit 13 bist du auf dem Weg, irgend erwachsen zu sein.Sehr löblich, dass dein Vater dir den richtigen Weg zeigt. Versuche zu verstehen warum er dir über das Netz zeigt, wie du dich verhältst, denn es könnte jeder Fremde dein Konto knacken.
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hallo, er darf es wirklich, aber allerdings finde ich die Art von deinem Vater nicht in Ordnung, es wäre schön, wenn du mal das Gespräch zu deinem Vater suchst und ihn fragst warum er dir nicht vertraut. Und als Mama von 5 Kindern geb ich dir den Rat, vielleicht wirklich mal auf deine Wortwahl zu achten, denn es gibt ein schönes Gedicht, was ich meinen Kindern ans Herz gelegt habe und auch für mich selbst gilt:
achte auf deine gedanken, denn sie werden zu worten.
achte auf deine worte, denn sie werden zu handlungen.
achte auf deine handlungen, denn sie werden zu gewohnheiten.
achte auf deine gewohnheiten, denn sie werden dein charakter.
achte auf deinen charakter, denn er wird dein schicksal.
LG heike
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ja das darf er, ist zwar nicht nett und clever von ihm aber ja. ich zB. würde dir mit 13 gar kein facebook erlauben, soweit ich weiß darf man sich da eh erst ab 18 anmelden...
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Hallo Daisy !
Eigentlich solltest du Wissen , das sobald du auf Facebook Online gehst , deine Privatsphäre Null & Nichtig wird . Als "alter Hacker" ist es zB. für mich absolut kein Problem , auch nur "für deine sog.Freunde" gedachten Mitteilung kenntlich zu machen .
Die sog. Klicks "Nur für die Freunde meiner Freunde" sind eine einzige Farce wenn man weiß wie man diese Sperren Ausdricksen kann .
Mein Insider Tipp = Wenn du deine Privatsphäre für unerlaubtes Lesen deiner Mails schützen willst , dann kontaktiere "Deine Freunde" auf die Altmodische Art via Telefon oder Handy . Das mag zwar als "Uncool gelten" ist aber die sicherste Art & Weiße zu kommunizieren .
Ich hoffe ich konnte dir mit meinem Tipp die Augen öffnen um dich davor zu warnen Dinge die Privat bleiben sollen NICHT via Facebook - sondern auf die Alte Masche = Telefon zu verbreiten !
By By ! ! ! -
Es gilt dass Fernmeldegeheimnis, welches nur aufgrund einer richterlichen Anordnung aufgehoben werden kann. §10 des deutschen Grundgesetz schützt dieses Recht und sagt ganz klar dass dieses unverletzlich ist.
Artikel 10 - (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. - (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
Das er dein Vater ist ändert nichts an diesem Gesetz. Er darf dich ja auch nicht schlagen.
Jeder der hier was anderes postet hat keine Ahnung vom Recht
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Antwort von freakymarc10 11.05.2012
Also wir haben grade in der schule das thema "Gesetz" und rechtlich gesehen darf er nicht deine mails lesen du hast auch ein recht auf Privatsphäre und dein Vater hat ein teilrecht über deine Privatsphäre z.b. wo du hin ghst und so aber mails darf er nicht lesen ich hoffe es hat dir was geholfen
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Ja darf er er ist dein Erziehungsberechtigter und muss schauen, in welche Kriminellen Kreise du verkehrst.
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Antwort von LoveYou77 11.05.2012
Da du erst 13 bist darf dein Vater das :) aber du kannst ja mal mit deinem Vater reden , dass du das nicht willst und auch deinen eigenen Privatsphäre haben willst. Er wird es bestimmt verstehen :)
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Sei doch froh, dass Du einen Computer benutzen darfst! In Deinem Alter mußte ich immer zu hause bleibven, durfte nicht fernsehen und lebte in einem Käfig! Da hast Du's richtig gut! Du hast ja sogar Freundinnen.... Neid
;-)
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Wenn ich Dein Vater wäre, dann wäre der Rechner weg.
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klar darf er er ist dein erziehungsberechtigter bis du 18 bist
Kommentar von JonesBlack 11.05.2012das ist eine gute frage!! da befinden wir uns in einer grauen Zone! Da du ja noch nicht einmal 14 Jahre alt bist und dein Vater für dich zu 100% haftet hat er das Recht und von der moralischen Seite bei Verdacht nachzuschauen! Dagegen kannst du wenig machen! Ändere dein Passwort!
Der §10 des GG ist dir ein Begriff?
Ja und nun?? Schon mal was von Aufsichtspflicht und evtl. Vernachlässigung derselben gehört??
Der ganz Private und Persöhnliche Nachrichtenchat ist absolut Privat und fält unter das Briefgeheimniss.