Darf mein Vater mir meinen Hausschlüssel wegnehmen?

9 Antworten

Er darf dir nicht verbieten dein Eigentum zu "entnehmen" geht zum Jugendamt oder rede noch einmal mit ihm. Den Schluessel darf er dir in dem fall selbstverstaendlich wegnehmen, aber er muss dich in das Haus lassen um deine Sachen zu holen wenn er nicht mehr will, dass du da hin kommst. Wenn nicht dann geh zum Jugendamt und dann bekommst du deine Sachen definitiv. Schade darum, dass er sowas tut, aber manchen ist dann echt nicht mehr zu helfen.

Wiggum34  05.03.2014, 22:10

Hier stellt sich die Frage, inwieweit die Fragestellerin Eigentümerin des Klavieres ist.

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treta 
Fragesteller
 05.03.2014, 22:12

Er will dass ich zu ihm komme er wünscht sich das sogar, aber eben nicht während er nicht da ist weil er befürchtet dass meine Mutter dann rein kommt und ihm Sachen wegnimmt. Völliger Unsinn.. Er meinte um Klavier zu üben kann ich abends kommen und um die Katzen kümmert er sich. Toll, aber ich kann dich nicht 1 1/2 km zu ihm laufen jeden Abend wenn ich direkt nach der Schule mit dem Bus hinfahren kann und alles direkt erledigen könnte

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Wiggum34  05.03.2014, 22:14
@treta

Tja, das ist aber dann dein Problem... du bist freiwillig ausgezogen. Das geht halt nicht ohne Reaktion ab.

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Du hast eine Entscheidung getroffen (bei deinem Vater ausziehen), die Konsequenzen nach sich zieht (Schlüssel abgeben).

Tja, es war deine Entscheidung gewesen...

Hi Greta, kurz gesagt :

Nein,das darf er nicht,da sich dein Eigentum,(2 Katzen + Klavier) und sich,wie du schon sagst noch andere viele Sachen dort befinden.Das ist eine typische Trotzreaktion,es scheint ihm nicht zu passen,das er jetzt alleine ist,obwohl er dafür verantwortlich ist.Also,tu dich mit deiner Mutter und deinen Geschwistern zusammen und hole deine Katzen und die anderen Sachen zu deiner Mutter.Für das Klavier müsste man einen Transport organisieren,und die Frage wäre,ob bei deiner Mutter genug Platz ist.

Viel Erfolg !

airhunter  05.03.2014, 22:06

ja doch den schlüssel darf er nehmen ... nur er muss ihr auch weiterhin auf nachfrage auf ihr eigentum zugreifen lassen ...

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Wiggum34  05.03.2014, 22:07

Ist denn klar, dass die Fragestellerin Eigentümerin des Klavieres ist - oder sind die Eltern Eigentümer und haben es ihr zur Verfügung gestellt?

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PSP2004User  05.03.2014, 22:14
@Wiggum34

@Wiggum34 : Es geht nicht eindeutig hervor,dazu müsste die Fragestellerin noch einmal Stellung beziehen.Ich bin davon ausgegangen, das es ihr gehört bzw. sie es gekauft hat,sollte das falsch sein,sieht die Situation in Bezug auf das Klavier anders aus.

MfG

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Wiggum34  05.03.2014, 22:15
@PSP2004User

Ich gehe einfach davon aus, dass das Klavier im Besitz der Eltern ist und ihr zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Dieses Nutzungsrecht ist natürlich widerrufbar.

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treta 
Fragesteller
 05.03.2014, 22:16

Dass er trotzig ist glauben wir alle. Er macht es aber vor allem aus Misstrauen meiner Mutter gegenüber, weil er vermutet dass sie sonst ins Haus geht und ihm Sachen wegnimmt. Man sollte meinen nach 24 Jahren er sollte er sie besser kennen.. Er will jetzt nicht dass jemand in seinem Haus ist wenn er nicht da ist, wobei das vorher ja auch der Fall war. Das Klavier gehört eigentlich meiner Mutter. Wir können es auch herholen, aber die Frage ist ob das wirklich sein muss für die kurze Zeit wo ich noch zu Hause wohne..

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Wiggum34  05.03.2014, 22:23
@treta
Das Klavier gehört eigentlich meiner Mutter.

Also ist es nicht Dein Klavier, wie du hier erst geschrieben hast.

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So wie du schreibst, bekommst du zur Zeit kein vernünftiges Gespräch mit deinem Vater hin. Mit deiner Mutter hat er ebenso Problme (?) und ein Gespräch ist Zwecklos.

Wie wäre es mit seinen Eltern? Wenn es alles nicht wird, bleibt dir nur der Gang zum Jugendamt (sicher die schlechteste Möglichkeit, aber manchmal geht es nicht anders).

Dann ist eine "neutrale" Person dabei, bei der er sich schwer überlegen wird, sie vor die Tür zu setzen und du kannst ihm darstellen, wie wichtig dir der Kontakt ist und wie schlimm sein Benehmen für dich ist.

Hallo Treta...versuch doch am Jugendamt zu fragen. Da gibt es doch sicherlich eine gesetzliche Lösung. Guß Roony