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Darf mein Vater die Geschenke wieder zurückverlangen?

Frage von chriskern chriskern

Hallo ich habe Streit mit meinem Vater.Jetzt will er denn Laptop und 2 Eintrittskarten wiederzurück haben.Die hat er mir vorher Geschenkt. Jetzt wil er mich verklagen.Darf er das?Es heißt doch Geschenk ist Geschenk und wiederholen ist gestohlen. Ich hätte eine bitte.Könnte einer schreiben als Betriebsratmitglied.

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Antworten (22)

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    Antwort von Novitaurus Novitaurus

    Weshalb "als Betriebsratmitglied"? - Was hat das mit Deinem Problem zu tun? Versöhne Dich mit Papa und alles wird gut.

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    Antwort von Scorba Scorba

    Was hat das mit Betriebsratsmitglied zu tun???

    Geschenke sind wie der Name schon sagt, geschenkt! Die Sachen gehören nun Dir, ende.

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    Antwort von Mofan Mofan

    Natürlich net, geschenke sind dein Eigentum

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    Antwort von Dory1 Dory1

    Wie alt bist du?

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    Antwort von Meinereiner67 Meinereiner67

    Da sind aber einige auf m Holzweg hier.-Geschenke kann man, natürlich nur unter bestimmten Umständen, sehr wohl zurückverlangen.

    Kommentar von Saahira SaahiraSaahira

    ja z.B. bei geplatzten Verlobungen/Hochzeiten ect. dann ja..bzw. wenn das "Geschenk" mit einer Bedingung verbunden war die dann nicht eingehalten wurde ect. Aber sowas sind meines Erachtens auch keine wirklichen Geschenke. Denn Geschenke im wahren Sinne des Wortes sind nicht an Bedingungen geknüpft.

    Kommentar von Reiff ReiffReiff

    das stimmt, z.b. Verlobungsgeschenke, wenn die Hochzeit nicht stattfindet oder Hochzeitsgeschenke, wenn die Hochzeit nicht stattfindet.

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    Antwort von pfefferminzwind pfefferminzwind

    Versucht, das ganze friedlich und mit Worten zu klären.. Vielleicht beruhigt er sich nach einer Weile wieder.

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    Antwort von Phantom12 Phantom12

    Geschenkt ist geschenkt und wiederholen ist gestohlen ! ;-)

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    Antwort von wissewill wissewill

    das mit dem Betriebsratmitglied verstehe ich nun auch nicht... aber NEIN, Geschenke verlangt man schon anstandshalber nicht zurück, sie gehören jetzt Dir und wenn Du sie nicht mehr rausrücken willst, kann er nicht viel machen. Ich kenne da noch so ein Sprichwort: nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Du und Dein Vater habt Streit und da geraten die Gemüter schon mal außer Kontrolle und beruhigen sich auch wieder - wenn er Dir solche Geschenke macht, scheint Euer Verhältnis doch im Grunde gar nicht soooo schlecht zu sein - was soll man denn innerhalb der Familie einen Anwalt einschalten?, diesen Vorschlag finde ich pers. schrecklich. Vielleicht solltest Du überlegen, warum er seine Geschenke wieder haben will, vielleicht hättest Du im Gegenzug auch was erfüllen sollen u hast es nicht gemacht?! Vielleicht ist er verletzt, so gaaanz grundlos scheint er nicht zu handeln. Versuch ihn etwas zu verstehen, rede mit ihm u wickle ihn so um Deinen Finger, dann kannst Du alles behalten und das Problem löst vielleicht. Schlag ihn mit seinen eigenen Waffen, ein verständnisvolles Kind hat schon so manche Eltern in die Knie gezwungen! Nur Mut, zeig ihm, dass Du erwachsen sein kannst.

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    Antwort von kisse kisse

    naja, wenn dein vater einen kredit aufgenommen hat auf den rechner, ist es theoretisch sein eigentum.

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    Antwort von Saahira Saahira

    Was man geschenkt bekommen hat ist EIGENTUM.

    Dein Vater benimmt sich wie im Kindergarten.

    Aber was soll das mit dem "Betriebsrat" denn bedeuten ???

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    Antwort von augustkoenigin augustkoenigin

    Wenn Du unter 18 bist darf Dein Vater das! Und bist Du über 18 und wohnst noch zu Hause solltest Du mal über Deinen "Beitrag" zum Familienfrieden nachdenken. Auch im ersten Fall. Einige Dich gütlich mit Deinem Vater. Denk dran, er wird Dich sonst auf Unterhalt verklagen, wen er alt und hilfebedürftig ist. Bist Du Angestellter bei Deinem Vater dann provozier keine Kündigung. Er kann Dich rausschmeißen.

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    Antwort von blackshiva blackshiva

    nein darf er nicht es ist nun dir da er es dir geschenkt hat

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    Antwort von marlinchen2004 marlinchen2004

    Kann er nicht zurück verlangen, aber ich würde es ihm dennoch zurückgeben, bzw. vor die Füße schmeißen, zumindest die Eintrittskarten!!!

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    Antwort von blackdesire blackdesire

    das is ja übel! aber geschenkt ist es geschenkt!!

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    Antwort von pooboy pooboy

    Nei er darf es nich wenn er sie dir schenkt sind sie offiziel deine da kann er nichts machen klag zurück. hast du kein anwalt der beschafft dir dazu noch ne schöne geldsumme ^^ =)

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    Antwort von ClintLeonPowers ClintLeonPowers

    Eigentlich sollte er das nicht tun. Geschenkt ist schließlich geschenkt. Versöhne dich mit deinem Dad, es ist besser für euch beide.

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    Antwort von Meinereiner67 Meinereiner67

    Kindergarten

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    Antwort von GiuliaG GiuliaG

    egal wie alt. wiederholen, ist gestohlen. sagt schon ein sprichwort. Geschenkte sachen kann man nicht wieder zurück verlagen, auch nicht mit einer klage.

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    Antwort von hudiwu hudiwu

    ich bin zwar kein betriebsratsmitglied, aber ich würde keine geschenke zurückgeben.

    er hat es dir ja nicht geschenkt, unter der vorraussetzung, das ihr euch auch weiter gut versteht, oder?

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    Antwort von reiterhexe reiterhexe

    hä?? Was soll ein Betriebsratsmitglied zu tun haben mit einem privaten Streit??? Außerdem wäre das sowas wie Urkundenfälschung

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    Antwort von Vrostie Vrostie

    Wieso Betriebsratsmitglied? Ist dein Vater dein Chef?

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    Antwort von nichtnurmama nichtnurmama

    Rechtsanwalt einschalten^^

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