Nach qm2, wenn er doch den alten vertrag schon unterzeichnet hat, einen neuen verlangen und verlangen das dr raum genau ausgemessen wird, wenn keine qm2 anzahl im untermietervertrag festgehalten ist? um so seine miete zu drücken`? Darf er Mietminderung verlangen für geruchsbelästigung durch haustiere, auf die er zuvor ausdrücklich! hingewiesen wurde?
Antworten (12)
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2Antwort von
helmutgerkehelmutgerke
die Frage stellt sich m.E. doch überhaupt nicht!
Du bist Hauptmieter und stellst die Mietbedingungen und ein Untermieter muss diese akzeptieren oder das Untermietverhältnis ablehnen.
Bist du denn unbedingt auf diesen Untermieter angewiesen? Verabschiede dich höflich von ihm und suche dir einen neuen.
So einfach ist das.
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Er hat einen gültigen Vertrag. Wenn ihm die Konditionen nicht passen kann er kündigen.
Wenn die Haustiere bereits bei Einzug vorhanden waren und ihn jetzt auf einmal stören hat er das gleiche Recht wie o. g. Kündigen.
Laß Dich bloß nicht tyrannisieren.
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Der U.-Mieter hat keine Reklamationsmöglichkeit. So wie der Vertrag abgeschlossen wurde, ist er gültig. Die einzige Möglichkeit die ihm bleibt ist die Kündigung (bei überwiegend möbliert 14 Tage zum Monatsende, ansonsten 3 Monate.
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Darf mein Untermieter verlangen, dass die Miete gerecht aufgeteilt wird?
Nein.
Darf er Mietminderung verlangen für geruchsbelästigung durch haustiere, auf die er zuvor ausdrücklich! hingewiesen wurde?
Nein.
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1Antwort von
stefvolstefvol
verlangen darf er viel und alles mögliche was ihm da so einfällt, aber er wird es nicht durchsetzen können :-) was die Fläche des Raums angeht würde ich ihm aber entgegen kommen wenn die tatsächliche Fläche 10% kleiner ist als im Vertrag angegeben-sowas nennt man Fair. Es ist nicht einzusehen das er mehr bezahlt als er an Fläche hat. Was das Haustier angeht: Das wird er wohl hinnehmen müssen wenn es Viechermief im normalen Umfang ist, also kein Mief der durch vernachlässigte Haustiere oder gar einem Stinktier :-) verursacht wird, denn das war ihm bekannt
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1Antwort von
PirkkoPirkko
Natürlich kann er verlangen, dass er nur die qm bezahlt, die er auch bewohnt. Du wirfst ihm vor, dass er so seine Miete drücken will - aber warum soll er von Dir für Wohnfläche abgezockt werden, die er gar nicht hat? Das mit dem Haustier sollte natürlich im Bereich des Erträglichen sein - hingewiesen werden und jeden Tag eine bestimmte Menge von Geruch aushalten zu müssen ist was anderes. Wenn Ihr Euch da nicht einigen könnt und keinen Kompromiss findet, wäre ein Wohnungswechsel vielleicht angebracht.
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Saarland60Saarland60 "Natürlich kann er verlangen, dass er nur die qm bezahlt, die er auch bewohnt."
Das würde voraussetzen, dass im Mietvertrag die Fläche genannt wird und sich die Miethöhe an dieser Fläche orientiert. Das scheint in diesem Untermietvertrag aber gar nicht der Fall zu sein, wenn ich die Frage richtig lese.
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ayucaayuca die fläche ist im untermietervertrag nicht genannt. ich habe eben ausgerechnet, dass er ca. 14 euro zu viel bezahlt. und ganz ehrlich: er hat da szimmer vorher besichtigt und den vertrag unterschrieben. wenn ihm das dann doch zu teuer ist hätte er es vorher sagen müssen.
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1Antwort von
jockljockl
Die vorgetragenen Gründe sind keine woraus der Untermieter nachträglich Forderungen ableiten kann.
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dummwieBrotdummwieBrot
wenn du ein zimmer für einen bestimmten betrag vermietest dann hat der untermieter diesen betrag zu zahlen ! basta ! da gibt es nichts aufzuteilen ! wenn er dort nicht mehr wohnen will z.b. wegen geruch kann er kurzfristig ausziehen !
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stelaristelari
es ist ausreichend, wenn er für den gemieteten Bereich nicht mehr zahlt als die ortsübliche Miete - es besteht keine Pflicht, die Wohnung genaustens auszumessen, den m²-Preis zu errechnen und daraus seine Miete resultieren zu lassen. Selbst wenn du nur 6€ den m² zahlst und die ortsübliche Miete dafür 8€ wären kann er sich nicht dagegen auflehnen.
würde bei mir ein Untermieter wohnen und mit Mietminderung drohen, dann bekäme er die auch - nämlich gegen Null weil er ab Zeitpunkt X nix mehr zahlen braucht weil er nicht mehr zur Untermiete wohnt.
Untermieter nutzen i.a.R. auch noch andere Räume (Küche, Bad, Flur ect) - wenn auch nur anteilmäßig. Auch hierfür ist die Zahl der m² zu berücksichtigen die in den Mietzinz mit einfließen!
Geruchsbelästigung wäre nur dann ein Grund zur Kürzung, wenn dies übermäßig im nicht mehr zumutbaren Rahmen wäre - grundsätzlich ist der Untermieter aber berechtigt die Miete zulässig zu kürzen wenn ein Mangel vorliegt.
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scallawagsscallawags
Ja, kann er beides:
Mietverträge (und dazu zählen Untermietverträge ebenso) sind keine zementierten Lebenszeitverträge, sondern unterliegen jeweils neuen Erkenntnissen (z.B. korrigierte qm-Zahl, veränderte Ausstattung, Sanierungsstau, Rechtsurteilen, usw. ). Wenn Veränderungen stattfinden, haben diese Auswirkungen auch auf geschlossene Verträge. Kommt täglich hundertfach in der Rechtsprechung vor.
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anitarianitari Mietverträge (und dazu zählen Untermietverträge ebenso) sind keine zementierten Lebenszeitverträge,
Jepp, und darum kann ein Mieter wenn ihm die Konditionen oder sonst was nicht mehr gefallen kündigen.
Und nicht jede Änderung der Rechtsprechnung hat Auswirkung auf bestehende Verträge.
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scallawagsscallawags Ja, das ist eine Möglichkeit. Die andere ist, er will weiter Untermieter bleiben und kündigt nicht und kürzt wegen entdeckter Mängel (die findest du in jeder Wohnung, wenn du erst anfängst akribisch zu suchen) die Miete.
Da für Untermieter die gleichen Kündigungsfristen und -rechtsvorschriften wie für Hauptmieter gelten, kann der Auszug oft sehr, sehr lange auf sich warten lassen - bei durchgehender Mietminderung.
Nein nicht jede Rechtssprechung hat Auswirkung auf bestehende Verträge. Kommt es aber ggf. zur gerichtlichen Verhandlung, weil man z.B. gegen die Mietminderung vorgeht, werden durchaus entsprechende aktuelle Urteile anderer Gerichte, oft höherer Instanzen, in die Urteilsbegründung miteinfließen.
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Silli0815Silli0815
Naja, wenn du ein Zimmer untervermietest und einen Pauschalpreis verlangst, dann wusste er das vorher. Er hat es akzeptiert und unterschrieben. Es steht ihm gar nicht zu, rumzurechnen und Forderungen zu stellen, wenn im Vertrag keine m² drinstehen. Stünde da eine Zahl und diese ist falsch, DANN darf er das, klar. Immerhin ist es dann dein Fehler! Wenn ihm dein Preis nicht passt, soll er doch ein anderes Zimmer suchen! Abgesehen davon ist es normal, dass bei einem Untermietvertrag nicht auf den Cent genau ausgerechnet wird, wie teuer das ist. Da macht man einen Pauschalpreis. Kenne das auch nicht anders.
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Saarland60Saarland60
Erstens: Nein. Es gilt der bestehende Vertrag.
Zweitens: Grundsätzlich ja. Das bekannte Vorhandensein eines Haustiers impliziert noch nicht, dass damit auch eine Geruchsbelästigung akzeptiert werden muss.
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ayucaayuca das er es akzeptiert war jedoch meien vorraussetung, das er überhaupt das zimmer bekommt.
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Saarland60Saarland60 Das Problem ist: Das Vorhandensein eines Tieres und eine eventuell davon ausgehende Belästigung sind zwei unterschiedliche Dinge.
Es ist nicht dasselbe, wenn ich von vorherein nur weiss, dass ein Hund in der Wohnung ist, dieser Hund dann aber den ganzen Tag kläfft. Letzteres muss ich als Untermieter nicht hinnehmen.
Ist eine solche Belästigung also vermeidbar oder nicht? Das kann wohl nur im Einzelfall entschieden werden.
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ayucaayuca ich hab vorher ausdrücklich gesgat, dass ich zwei katzen habe, das eine der katzen öfter mal auf den teppich oinkelt, was ich immer sofort beseitige, was aber einen penetranten katzengeruch entstehen lässt, und das sich das nicht ändern wird. meien frage ob er dmait klarkommt, mit dem geruch und den katzen hat er in meienr wohnung, wo er es selbst sehen konnte eindeutig mit ja beantwortet.
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Saarland60Saarland60 Ach du Sch....! Welcher Blödmann zieht bei Dir ein? Das ist ja ekelhaft!
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ayucaayuca soll ich meine katze abknallen, weil sie im alter von 3 monaten noch nicht stubenrein war?
Weil der Hauptmieter der Vermieter des Untermieters ist. Und wenn der 10 Euro mehr verlangen will, kann er das doch tun? So lange es nicht in Richtung Wucher geht, 800 Euro für 15m² oder so, ist das völlig im Rahmen! Und wenn im Vertrag keine Größe steht, hat er gar keine Verhandlungsbasis!