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Darf mein Sohn mit 14 Jahren gratis sachen aus dem Internet bekommen?

Frage von fragenfreak fragenfreak

Guten Abend

Mein Sohn ist 14 Jahre alt. er interessiert sich für elketronik und so, deshalb ist er in einen forum angemeldet, in dem es um Leds usw. geht. Damit habe ich kein problem. Nun, wenn man dort 10 Beiträge schreibt bekommt meinen einen Code für eine virtuelle Soltmaschine. wenn man gewinnt kann man sich Leds und zubehör aussuchen und die gratis zugeschickt bekommen (legal). Dazu muss man halt seine persönlichen daten angeben (auch Telefonnummer etc.). Dies möchte ich als Elternteil nicht. Kann ich es ihm verbieten (vom gesetz her)? Ob ich es dann mache ist eine andere Frage. In den Bedingungen steht, dass die teilnahme ab 14 Jahren erlaubt ist.

Danke für die Antworten schon mal im vorraus.

gruß fragenfreak

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von shyprincess shyprincess

    vom gesetzt her ist man erziehungsberechtigt bis man 18 ist, man darf sich aber in sachen einmischen die sein Kind tut wenn man denkt es hätte einen schlechten Einfluss auf das Kind. Und sobald es ab 14 J. erlaubt ist und es keinen schlechten Einfluss hat kannst du es nicht verbiete, rede mal mit deinem Sohn darfüber, dass man im Internet grundsätzlich von nicht vertrauenswürdigen Seiten seine Persönlichen daten nicht angeben soll. Man weiss ja nie was damit angestellt wird.

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    Antwort von MrChancentod MrChancentod

    Da du die Vormundschaft hast darste ihm das verbiteten-

    Kommentar von Paperkite PaperkitePaperkite

    Ehem, Du gönnst also anderen nix gutes, auch wenn es Abzocker trifft... Naja, ist auch nicht verkehrt.

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    Antwort von gorgon8 gorgon8

    1.könntest du mir erklären was daran so schlimm is?da lernt er nur mit technick umzugehen!und wird selbständiger

    2.nein man darf bindliche verträge erst mit 18 abschliesen also sogar wenn das eine abzocker seite ist gibt es keinerlei kosequenzen für euch!da er den vertrag als minderjähriger eingeht.

    3.wenn jemand nur ihren namen weis hat er ihre telefonummer adresse usw heutzutage binnen sekunden! wer daten will bekommt daten!glauben sie mir:)

    4.und zuguterletzt (nicht böse gemeint) ihr sohn is 14 ich glaube besonders in der zeit sollten sie nicht konntrolieren auf was für internetseiten er ist(pupertät)

    Kommentar von fragenfreak fragenfreak

    ok, danke. Wollte halt nur den rechtlichen Aspekt wissen.

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    Antwort von Paperkite Paperkite

    Halte Dich mal ganz einfach daraus raus! Wenn die Sache nicht koscha ist, bist Du der einzigste Grund um zu zahlen. Wenn es über die Taschengeldregel geht störst Du nur! Eine Bankverbindung hat er? Auch ok, wenn auch cshlechter. Du hast nur Mist gebaut, wenn Du ihm das relaubst. Solange er alleine handelt ist das völlig reanimierbar.... Schau mal lieber die Nachrichten, geh in die Disko oder such schon mal die Addi des Verbraucherschutz raus. Ist einfach beruhigender.

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