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Darf mein sohn mein paket per nachname bezahlen ?

Frage von destobeatz destobeatz

z.b in meinem fall .... ich will mir in ein onlineshop das sachen ab 18 verkauft etwas per nachname bestellen , da ich viel arbeite....kann ich das paket nicht persöhnlich annehmen .... kann mein sohn (15 jahre) das paket für mich beim postboten bezahlen bzw annehmen ???

lg

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Antworten (9)

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    Antwort von dasMimi dasMimi

    Wenn Du dem Shop gegenüber nachgewiesen hast, dass Du 18 oder älter bist (zB durch eine Kopie des Persos) dann geht das schon, wird das Paket aber mit dem Service "Identitäts-und Altersprüfung" verschickt, kannst nur Du persönlich das Paket entgegennehmen, dafür kann man niemand bevollmächtigen, auch nicht, wenn der/diejenige schon 18 Jahre alt ist.

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    Antwort von Emptyliving Emptyliving

    Jo darf er im Normalfall außer es besteht ein Vertrag das nur sie es annehmen dürfen. Doch wärend der Zeit seit der Annahme ihres Sohnes bis zur Übergabe an sie liegt die Haftung bei ihrem Sohn da er durch seine Unterschrift bestätigt hat es an sie zu übergeben.

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    Antwort von Kekskugel Kekskugel

    Ja - wenn er zu Hause ist, wenn das Paket kommt, ja. Denn dann wird davon ausgegangen, dass es sich um ein Mitglied des Haushaltes handelt. Er kann es aber nicht bei der Post abholen, wenn niemand zu Hause war und der Zusteller das Paket wieder mitnehmen musste.

    Klingt komisch - ist aber so ;-)

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    Antwort von antonczerwinski antonczerwinski

    Frag doch mal Deine Eltern. Wir sind hier nicht so dumm, wie Du es Dir wünschst.

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    Antwort von Gliese Gliese

    Nein! Warum? Weil dein Sohn 15 ist und Gesetzlich darf der Postbote Pakete wo etwas ab 18+ drinnen ist ihm nicht übergeben weil er Minderjährig ist.

    Kommentar von Emptyliving EmptylivingEmptyliving

    Meinse auf dem Paket steht nen FSK drauf? Nein da steht nur der DHL Frankierschein drauf^^.

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    Antwort von erleine erleine

    nein darf er nicht

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    Antwort von Sarah174 Sarah174

    Ja eigendlich schon

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    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Nein.

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    Antwort von Felixie1 Felixie1

    **Ja,natürlich.Gib ihm sicherheitshalber eine Vollmacht.

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