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darf mein sachbearbeiter mich 100% sperren?

Frage von Massaro Massaro

ich habe eine eingliederungsvereinbarung nicht eingehalten und mein sachbearbeiter hat mich sofort 100% gesperrt darf der das?

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Antworten (4)

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    Antwort von augustkoenigin augustkoenigin

    Ja! Und das steht auch in deiner Eingliederungsvereinbarung, die dir erklärt wurde und die du unterschrieben hast.

    Kommentar von joshinsky joshinskyjoshinsky

    Genau, wer lesen kann ist klar im Vorteil!

    Kommentar von Massaro Massaro

    einfach so ohne vorwarnung? weil mir wurde gesagt das ich erst zwischen 10 und 30% sanktioniert werde, stimmt das dann gar nicht??

    Kommentar von Massaro Massaro

    ich kann lesen aber habe mich mehr auf das verlassen was mir ältere gesagt haben, also kann ich da gar nix machen??

    Kommentar von augustkoenigin augustkoeniginaugustkoenigin

    Du kannst dir eine Arbeit suchen. .........

    Kommentar von Massaro Massaro

    bin ich dabei aber da ich 11 jahre im ausland war ist das ziemlich schwer da meine zeugnisse auf spanisch sind.

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    Antwort von casilein casilein

    Ein bisschen knapp, Deine Angaben. Aber aus dem was ich hier lese, bist Du unter 25. Dann wird bei der ersten mangelnden Mitwirkung die Regelleistung um 100% gekürzt, bei der zweiten aus dem gleichen Grund auch die Kosten der Unterkunft.

    Du kannst bei dem Sachbearbeiter vorsprechen, Deinen Fehler eingestehen und danach fragen, was Du tun musst, damit die Sanktion aufgehoben wird. Alternativ kannst Du Dir einen Job suchen, z.B. bei einer Zeitarbeitsfirma. Die zahlen zwar schlecht, aber suchen eigentlich immer motivierte und zuverlässige Mitarbeiter.

    Wegen der Zeugnisse: Lass sie übersetzen und anerkennen. So schwierig und teuer ist das nicht, dass kannst Du in ein paar Wochen erledigt haben.

    Wegen des 1-Euro-Jobs: Mir passt das soziale Umfeld meines Jobs auch oft nicht und ich komme agressiv nach Hause. Für mich ist das kein Grund, den hinzuschmeißen.

    Allerdings solltest Du in so einer Eingliederungsmaßnahme auch Unterstützung bei der Jobsuche bekommen - die kannst Du einfordern.

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    Antwort von Leisesprecher Leisesprecher

    Müssen aber schon sehr prägnante Gründe vorliegen, wenn du ganz viel nebenbei und nachweisbar verdient hast oder niemals zum Termin erschienen bist oder die Anschrift nicht existiert, so wegen einmal verschusselter Bewerbungen geht das nicht. Du bekommst einen Bescheid, gegen den du unbedingt Widerspruch einlegen solltest, aber nicht in der ersten Wut drauf los schreiben. In der nächsten Instanz des Sozialgerichtes kann man durchaus auch als Laie Erfolg haben (hatte ich auch schon), aber dazu braucht es mehr Geduld als beipielsweise der Vermieter aufbringt. Nachfragen kannst du auch bei der Teamleiterin deiner Sachbearbeiterin, vielleicht sind Lebensmittelmarken und das Bezahlen der Miete drin. Wenn alles katastrophal wird und du von Obdachlosigkeit bedroht sein solltest, würde ich wegen eines Überbrückungsgeldes oder so beim Sozialamt vorsprechen und eine mögliche Adresse ist der zuständige Allgemeine Soziale Dienst (ASD)

    Kommentar von Massaro Massaro

    naja bei mir war das so das man mich zu einem 1€ job geschickt hat für 4 monate und nach 2,5 monaten bin ich dann nicht mehr hingegangen weil das soziale umfeld nicht passte und ich teilweise agressiv nach hause kam, und ich die beziehung meiner verlobten und mir nicht gefärden wollte. alerdings muss ich dazu sagen ich hab vor meiner entscheidung 4 mal drauf hingewiesen bzw. angefragt ob sie mich nicht woanders unterbringen können und dann hieß es immer nein nicht möglich oder so. und nen kumpel von mir haben sie aber wooanders hingeschickt.

    Kommentar von jumba jumbajumba

    in deiner eingliederungsvereinbarung steht doch was passiert wenn du nicht erscheinst. wenn du als ü25 100 % sanktioniert wurdest, dann war dies nicht die erste verfehlung. somit hast du die arbeit verweigert u. gezeigt das du nicht fähig bist einen job länger als ein paar wochen zu halten. warum heulst du jetz ncohmal? du kannst versuchen lebensmittelgutscheine zu beantragen. momentan bist du nicht mal krankenversichert. sprich du baust dort gerade massiv schulden auf, die du ebenfalls nach der sperre zurückzahlen musst.

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    Antwort von gamerspast gamerspast

    ja das darf er

    Kommentar von Massaro Massaro

    muss er mich nicht erst vorwarnen oder mit weniger saktionieren??

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