Ich fliege ja Ende Juli von Erfurt nach Thessaloniki und beim Rückflug wurde vom Reiseveranstalter die Route von "Thessaloniki - Erfurt" in "Thessaloniki - Dresden" umgeändert. Und jetzt meine eigentliche Frage: Dürfen sie das?
Darf mein Reiseveranstalter auf dem Rückflug den Zielflughafen um 200 km verschieben?
Antworten (4)
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MinimilkMinimilk
Ja, leider dürfen die das. Müsste auch in den AGB's des Reiseveranstalters stehen. Mir persönlich ist das auch schon passiert, dass mein Abflughafen um ca. 200km verlegt wurde. Der Reiseveranstalter muss allerdings für den "Schaden" dann aufkommen und dafür Sorge tragen, dass Du zu Deinem Zielort kommst. Mir wurde damals ein Rail&Fly Ticket vom Reiseveranstalter gestellt und sogar eine Hotelübernachtung, da die Uhrzeit des Abflugs so Ungünstig war und ich keine Möglichkeit hatte mit der Bahn um die Zeit dort hinzukommen. So hatte ich noch eine schöne Nacht im 4 Sterne Hotel.
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Ryan2210Ryan2210
Die Reiseveranstalter dürfen das leider und haben sich längst inzwischen zu hundertprozent diesbezüglich rechtlich abgesichert. Checken Sie trotzdem Ihre Unterlagen. Gründe sind zum Leidtragen der Betroffenen, dass Flugstrecken u. a. aus Gründen der besseren Auslastung zusammengelegt werden. Kleinere Reiseunternehmen, die sich mit begrenzten Platz-Kontingenten einkauften, haben keinerlei Einfluß auf sogenannte Drehkreuze bzw. Dreiecksflugrouten, die in der Planung überwiegend den renommierten Großveranstaltern obliegen, in Verhandlungen mit den jeweiligen Flugunternehmen, versteht sich. Grundsätzlich hat der Gast das Recht zum ursprünglichen Ort des Reisebeginns bzw am Zielort befördert zu werden und sei es durch Taxifahrten für den Einzelnen, vor Allem bei zusätzlichen, gravierenden Zeitverzögerungen inkl. Kostenerstattung von Extra-Bewirtungen und möglicher, außerplanmässiger Übernachtungen. Häufig werden die Unregelmässigkeits-Massnahmen für die Fluggäste zeitnah direkt arrangiert, wobei höhere Gewaltursachen ein Extrathema wäre, wobei Die Unternehmen, schon wegen eventueller Negativ-Publicity sich aber meist auch sehr kulant zeigen.
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jofischijofischi
Ob die das dürfen? Wahrscheinlich ja, manchmal kannst du dem Reiseveranstalter das gar nicht anlasten, das ist abhängig von den Airlines. In den AGB des Veranstalters gibt es bestimmt nähere Auskunft dazu. Mir ist in diesem Jahr ähnliches passiert, Verschiebung des Abflugs und der Ankunft von Berlin nach München. Nach Rücksprache mit dem Reiseveranstalter gab es dann aber ein kostenloses Bahnticket.
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WenneWenne
Ja, die dürfen das. Du hast dann die Wahl - entweder Dresden oder Thessaloniki. ;-)
Der Reiseveranstalter muss aber dafür Sorgen, dass du zu deinem eigentlich vereinbarten Ziel Erfurt kommst. Eben mit der Bahn oder so.
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miron98miron98 ich nag dresden aber nicht.=o
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zauberinvonoszauberinvonos gut, nach deinen "Vorlieben" wirst du da nicht gefragt, nur wo dein Flieger landen darf und wenn das Dresden ist, musst du das akzetieren oder deinen Urlaub storieren (was dich auch teuer zu stehen kommen kann, wennst zu spät dran bist).
Danke für den Stern, miron98