Mein RA war mit 2 Aufträgen betraut. Im Jahr 2006 Febr. sendete er mir abschliesend von einem Auftrag alle Unterlagen zurück, mit dem Vermerk, dass alles fruchtlos verlaufen sei. Eine Honorarforderung in Höhe von 91,43 €, welche zu dem Aufrag noch offen war, bräuchte ich aber nicht zu zahlen, da er eine Umbuchung des Fremdgeldguthaben vom anderen Auftrag vornehme. Genau 4 Jahre später, Febr. 2010, ruft mein RA mich an und sagte, die Umbuchung wurde leider doch nicht gemacht, und fordert nun o.g. Betrag von mir nach. Ein schriftlicher Bescheid folgte. Muss ich nun diesen Betrag zahlen?
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Darf mein Rechtanwalt nach 4 Jahren Honorar nachfordern?
Frage von
glattis
Antworten (2)
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1Antwort von
honey444honey444
also meiner meinung nach nicht, denn die forderung ist verjährt... aber das ist nicht so viel geld, ich würds zahlen...allein schon, weil du ihn evtl. später mal brauchen wirst
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0Antwort von
littlemaren also ich denke er darf das wenn ihm bei der Prüfung seiner Unterlagen aufgefallen ist das er was falsch berechnet hat darf er es . ob du dann natürlich alles zahlen musst oder nur einen teil das kann ich dir nicht sagen
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